AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht

Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.

AG (Aktiengesellschaft)

Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.

Darlehensfinanzierung in der Schweiz

Darlehensfinanzierung - Definition: Der Geldbetrag, der zur Verfügung gestellt wird, um dem Kreditnehmer ein Darlehen zu ermöglichen, das ihm ermöglicht, einen höheren Gewinn zu erwirtschaften.

DarlehensfinanzierungViele Dar­le­hens­an­bie­ter ver­spre­chen schnel­les Geld zu ver­meint­lich gün­sti­gen Kon­di­tio­nen. Doch man­che die­ser Modelle sind kom­pli­ziert, teuer und nicht für alle Situa­tio­nen geeig­net.
Daher gilt es, sau­ber abzu­klä­ren, inwie­fern man sich mit Abschluss des Dar­le­hens­ver­tra­ges an das Kre­dit gebende Insti­tut bin­det, und was genau die Kon­di­tio­nen der Dar­le­hens­ver­ein­ba­rung sind.

Dar­le­hens­fi­nan­zie­rung für KMU: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

KMU, die vor einem Wachs­tums­schritt ste­hen, haben mit­un­ter Schwie­rig­kei­ten mit der Finanz­lage, da die zur ver­fü­gung ste­hende Liqui­di­tät für den lau­fen­den Betrieb, nicht aber für einen anste­hen­den Wachs­tums­schritt aus­ge­legt ist.

Wenn näm­lich die Auf­träge zuneh­men, steigt auch der Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die KMU müs­sen diese erhöh­ten Aus­ga­ben vor­fi­nan­zie­ren, wofür sie auf Liqui­di­tät von Drit­ten ange­wie­sen sind. Denn ohne Zufuhr exter­ner Liqui­di­tät wird die Finanz­lage der KMU stra­pa­ziert. Das kann zum Bei­spiel dazu füh­ren, dass sie gezwun­gen sind, wegen feh­len­der Liqui­di­tät zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge abzu­leh­nen, oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen.

Hat Ihr KMU bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Gerne zei­gen wir Ihnen mit einem mass­ge­schnei­der­ten und trans­pa­ren­ten Ange­bot auf, mit wel­chen Kon­di­tio­nen Sie für eine Über­brückungs­fi­nan­zie­rung bei uns rech­nen kön­nen.

Forderungsbevorschussung

Mit unserer Forderungsbevorschussung erhalten Sie das benötigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debitor zahlt, sondern innerhalb weniger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

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