AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht

Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.

AG (Aktiengesellschaft)

Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.

Factoring in der Schweiz

Factoring - Definition: Erwerb von Geldforderungen von Firmen, die Güter oder Dienstleistungen mit Zahlungsziel an gewerbliche Kunden verkauft haben. Es handelt sich hierbei um die Vorfinanzierungen von Forderungen.

Factoring

Fac­to­ring umschreibt eine spe­zi­elle Art des Kre­dit­ge­schäf­tes, näm­lich den gewerbs­mäs­sig betrie­be­nen Erwerb von Geld­for­de­run­gen. Dies in der Regel von Fir­men, die Güter oder Dienst­lei­stun­gen an gewerb­li­che Kun­den ver­kauft haben, denen eine Zah­lungs­frist ein­ge­räumt wurde.

Unter­neh­men, die gewerbs­mäs­sig Geld­for­de­run­gen erwer­ben, wer­den Fac­tor genannt und wer­den von der FINMA kon­trol­liert.

Man unter­schei­det sowohl ech­tes vom unech­ten Fac­to­ring als auch stil­les vom umge­kehr­ten Fac­to­ring. Eine beson­dere Form ist zudem das mit­tel­stands­be­zo­gene Fac­to­ring.

Beschrei­bung der ver­schie­de­nen Fac­to­ring Arten

  • ech­tes Fac­to­ring:
    Über­nimmt der Fac­tor auch das Aus­fall­ri­siko (Delkre­de­reschutz), so han­delt es sich um ech­tes Fac­to­ring.
    Die Kosten hier­bei sind natur­ge­mäss höher als beim unech­ten Fac­to­ring, da man das Risiko des Zah­lungs­aus­fal­les des Debi­to­ren decken muss.
  • unech­tes Fac­to­ring:
    Der Fac­tor kauft die For­de­run­gen nur unter dem Vor­be­halt, dass bei Zah­lungs­stö­run­gen des Schuld­ners der Ver­trag rück­gän­gig gemacht oder durch gleich­wer­tige Geld­for­de­run­gen des Kun­den ersetzt wird.
    Dies ver­hin­dert, dass ein Gläu­bi­ger dem Fac­tor unein­bring­li­che For­de­run­gen zulei­tet.
  • stil­les Fac­to­ring:
    Hier erfolgt keine Infor­ma­tion der Schuld­ner sei­tens des bis­he­ri­gen Gläu­bi­gers über den Ver­kauf sei­ner For­de­rung an einen Fac­tor.
    Die Gefahr für den Fac­tor liegt hier in der feh­len­den Mög­lich­keit zur Prü­fung der Recht­mäs­sig­keit der For­de­rung, da kein unmit­tel­ba­rer Kon­takt zum Schuld­ner besteht.
    Der Fac­tor über­nimmt so auch das Kre­dit­ri­siko des Finan­zie­rungs­kun­den, denn die Zah­lung geht nicht an den Fac­tor son­dern an den Finan­zie­rungs­kun­den.
    Auf diese Weise könnte man in betrü­ge­ri­scher Absicht gar nicht bestehende For­de­run­gen zum Kauf anbie­ten. Daher wird ein Fac­tor beim stil­len Ver­fah­ren nur mit erst­klas­si­gen Kun­den zusam­men­ar­bei­ten.
  • mit­tel­stands­be­zo­ge­nes Fac­to­ring:
    Dies beschreibt die For­de­rungs­vor­fi­nan­zie­rung spe­zi­ell für KMU. Beson­ders inter­es­sant ist dies für export­in­ten­sive Fir­men, die beim Ver­kauf län­der­spe­zi­fisch bedingt oft sehr lange Zah­lungs­ziele ein­räu­men müs­sen.
  • umge­kehr­tes Fac­to­ring:
    Wenn Kun­den die ihnen von ihren Lie­fe­ran­ten ein­ge­räum­ten lan­gen Zah­lungs­ziele nut­zen, gera­ten Letz­tere mög­li­cher­weise in eine Finanz­klemme. Um dies zu ver­mei­den, über­weist der Fac­tor sofort nach Erstel­lung der Rech­nung den ent­spre­chen­den Betrag vorab an den Lie­fe­ran­ten.

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  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
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