AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht
Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.
Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.
Forderungsabtretung in der Schweiz
Forderungsabtretung - Definition: Bei einer Forderungsabtretung überträgt ein Gläubiger eine bestehende Forderung an einen Dritten. Konkret: Das Unternehmen X tritt seine offenen Forderungen von Kunden Y an einen professionellen Dienstleister Z ab.Die Forderungsabtretung bewirkt im Wesentlichen einen Gläubigerwechsel. An die Stelle des ursprünglichen Gläubigers tritt eine dritte Stelle (Kredit gebende Firma).
Während der Gläubiger wechselt, bleiben hingegen Schuldner und Forderungsinhalt gleich.
Von der Forderungsabtretung existieren verschiedene Formen und Ausprägungen, die verschiedene Bedürfnisse abdecken und unterschiedliche Zwecke verfolgen. Je nach Bedarf setzen Firmen die Forderungsabtretung zum Beispiel als längerfristiges Instrument zur Kreditsicherung ein.
Die verschiedenen Formen der Forderungsabtretung
Firmen verschiedenster Branchen und Grössen setzen auf Forderungsabtretungen als Finanzierungsinstrumente.
Um die unterschiedlichen Bedürfnisse der Firmen abzudecken, haben sich folgende Arten entwickelt:
- Einzelforderungsabtretung:
Hier handelt es sich um die vollständige Abtretung einer einzelnen Forderung. - Rahmenforderungsabtretung:
Dies beschreibt die vollumfängliche Abtretung mehrerer oder gar sämtlicher bestehenden Forderungen einer Firma. - Globalforderungsabtretung:
Das bezeichnet die Abtretung aller vorhandener und zukünftiger Forderungen einer Firma. - Mantelforderungsabtretung:
In dieser Variante werden Forderungen einer Firma bis zu einem festgelegten Höchstbetrag abgetreten.
Generell wird in obigen Varianten noch unterschieden, ob der Schuldner über die Abtretung informiert wird oder nicht.
- offene Forderungsabtretung:
Hier wird der Schuldner über die Abtretung informiert, so dass dieser seine Schulden direkt an den neuen Gläubiger zahlt. - stille Forderungsabtretung:
Der Schuldner erfährt in dieser Variante nichts über die erfolgte Abtretung der Forderung. Der Schuldner zahlt hier weiterhin an die ursprüngliche Firma.
Die Wahl der Variante hängt stark vom Finanzierungsbedarf der Firma ab. Darüber hinaus spielen auch die Branche, die Laufzeit der offenen Forderungen sowie das Zahlungsverhalten und die Bonität der Kunden der Firma eine nicht unwesentliche Rolle bei der Wahl der passenden Form.
Überbrückungsfinanzierung
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