AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht

Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.

AG (Aktiengesellschaft)

Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.

Forderungsabtretung in der Schweiz

Forderungsabtretung - Definition: Bei einer Forderungsabtretung überträgt ein Gläubiger eine bestehende Forderung an einen Dritten. Konkret: Das Unternehmen X tritt seine offenen Forderungen von Kunden Y an einen professionellen Dienstleister Z ab.

Forderungsabtretung

Die For­de­rungs­ab­tre­tung bewirkt im Wesent­li­chen einen Gläu­bi­ger­wech­sel. An die Stelle des ursprüng­li­chen Gläu­bi­gers tritt eine dritte Stelle (Kre­dit gebende Firma).
Wäh­rend der Gläu­bi­ger wech­selt, blei­ben hin­ge­gen Schuld­ner und For­de­rungs­in­halt gleich.

Von der For­de­rungs­ab­tre­tung exi­stie­ren ver­schie­dene For­men und Aus­prä­gun­gen, die ver­schie­dene Bedürf­nisse abdecken und unter­schied­li­che Zwecke ver­fol­gen. Je nach Bedarf set­zen Fir­men die For­de­rungs­ab­tre­tung zum Bei­spiel als län­ger­fri­sti­ges Instru­ment zur Kre­dit­si­che­rung ein.

Die ver­schie­de­nen For­men der For­de­rungs­ab­tre­tung

Fir­men ver­schie­den­ster Bran­chen und Grös­sen set­zen auf For­de­rungs­ab­tre­tun­gen als Finan­zie­rungs­in­stru­mente.
Um die unter­schied­li­chen Bedürf­nisse der Fir­men abzu­decken, haben sich fol­gende Arten ent­wickelt:

  • Ein­zelfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    Hier han­delt es sich um die voll­stän­dige Abtre­tung einer ein­zel­nen For­de­rung.
  • Rah­menfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    Dies beschreibt die voll­um­fäng­li­che Abtre­tung meh­re­rer oder gar sämt­li­cher bestehen­den For­de­run­gen einer Firma.
  • Glo­balfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    Das bezeich­net die Abtre­tung aller vor­han­de­ner und zukünf­ti­ger For­de­run­gen einer Firma.
  • Man­telfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    In die­ser Vari­ante wer­den For­de­run­gen einer Firma bis zu einem fest­ge­leg­ten Höchst­be­trag abge­tre­ten.

Gene­rell wird in obi­gen Vari­an­ten noch unter­schie­den, ob der Schuld­ner über die Abtre­tung infor­miert wird oder nicht.

  • offene For­de­rungs­ab­tre­tung:
    Hier wird der Schuld­ner über die Abtre­tung infor­miert, so dass die­ser seine Schul­den direkt an den neuen Gläu­bi­ger zahlt.
  • stille For­de­rungs­ab­tre­tung:
    Der Schuld­ner erfährt in die­ser Vari­ante nichts über die erfolgte Abtre­tung der For­de­rung. Der Schuld­ner zahlt hier wei­ter­hin an die ursprüng­li­che Firma.

Die Wahl der Vari­ante hängt stark vom Finan­zie­rungs­be­darf der Firma ab. Dar­über hin­aus spie­len auch die Bran­che, die Lauf­zeit der offe­nen For­de­run­gen sowie das Zah­lungs­ver­hal­ten und die Boni­tät der Kun­den der Firma eine nicht unwe­sent­li­che Rolle bei der Wahl der pas­sen­den Form.

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  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

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