AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht
Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.
Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.
Lange Zahlungszyklen in der Schweiz
Lange Zahlungszyklen - Definition: Für eine Firma ist es üblich, Rechnungen einmal im Monat -z.B. am 15. des Monats - gesammelt zu bezahlen. Konkret werden alle offenen Positionen mit Verfalldatum vor dem Stichtag gesammelt, und dann in einem Aufwisch bezahlt.Firmen zahlen die offenen Rechnungen üblicherweise nicht genau per Ende der Zahlungsfrist, sondern jeweils in ihrem eigenen Zahlungszyklus. Konkret bedeutet dies, dass sie die Rechnungen sammeln und in einem “Aufwisch” (auch Zahlungslauf genannt) bezahlen. Das heisst, sobald die Zahlungsfrist der Rechnung abgelaufen ist, wird sie zur Bezahlung freigegeben und im nächsten Zahlungszyklus per Sammelzahlung beglichen.
Das Problem hierbei ist, dass der Verkäufer seinen Kunden zusätzlich eine Zahlungsfrist einräumt. Und er ist darauf angewiesen, dass sie innerhalb dieser Zeitspanne bezahlt wird, um seine Liquidität nicht zu gefährden. Die Dauer der Zahlungsfrist hängt dabei unter anderem ab von der Kundenbeziehung (Grosskunde, langjähriger Kunde, Neukunde) und dem gerade getätigten Geschäft (einmalige Dienstleistung, Grossauftrag, usw.).
Auch wenn die Zahlungsfrist gesetzlich nicht geregelt ist (dazu siehe das Schweizer Obligationenrecht), sind 30 Tage in der Schweiz üblich. Doch sie kann auch stark davon abweichen (zum Beispiel von 10 Tagen bis zu 120 Tage).
Was ist der Sinn bei der Zahlungsfrist?
Wie lange man als Kunde Zeit hat, eine Rechnung zu bezahlen, vereinbart man stets beim Abschluss des Vertrages.
Dabei möchte der Verkäufer seinerseits eine möglichst kurze Zahlungsfrist durchsetzen. Denn somit verfügt er rascher über die liquiden Mittel, um neue Geschäfte zu tätigen.
Der Kunde hingegen ist interessiert, möglichst spät zu zahlen. So kommt er nämlich zu einem kostenlosen Kredit in der Höhe des Werts des Vertragsgegenstandes und kann diesen derweil quasi kostenlos nutzen.
Bei Vertragsverhandlungen ist wichtig, dass die Vertragsparteien die Zahlungsfrist akzeptieren, damit es zum Vertragsabschluss kommt. Gerade Vertragsverhandlungen mit grossen Volumen scheitern nicht selten am Aspekt der Zahlungsfrist.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.