AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht
Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.
Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.
Offene Rechnungen in der Schweiz
Offene Rechnungen - Definition: Offene Rechnungen sind Rechnungen, die an Kunden geschickt, von denen jedoch noch nicht beglichen wurden.Wenn zwischen Lieferant und Kunde vereinbart wurde, dass die Rechnung einer Leistung oder Lieferung nicht sofort bezahlt werden muss, entsteht eine offene Rechnung. Damit geht einher, dass zwischen der Leistung des Lieferanten und der Begleichung der Rechnung eine zeitliche Verzögerung, nämlich die Zahlungsfrist, besteht.
Durch diese zeitliche Verzögerung zwischen Lieferung und Bezahlung entsteht eine offene Rechnung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner.
Durch die Vereinbarung einer zeitlich verzögerten Begleichung der Rechnung geht der Gläubiger ein gewisses Risiko ein. Denn selbst bei bisher tadelloser Bonität des Kunden kann es zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen. Dies geht mitunter soweit, dass der Lieferant die offene Rechnung teilweise oder sogar vollständig abschreiben muss.
Das sind die Nachteile offener Rechnungen
Den ersten offensichtlichen Nachteil offener Rechnungen haben wir oben bereits angedeutet. Nämlich auch wenn ein Kunde eine tadellose Bonität aufweist und bisher stets pünktlich bezahlt hat, ist nicht auszuschliessen, dass er die Rechnung diesmal ausnahmsweise nicht pünktlich bezahlt. So muss der Lieferant unter Umständen nicht nur länger auf sein Geld warten, sondern mit vermehrten administrativen Aufwänden durch Mahnungen, Kundengespräche usw. rechnen.
Nicht selten sind es gerade die bisher zuverlässigen Kunden, bei denen man bei offenen Rechnungen aus Treu und Glauben entgegen der rein buchhalterischen Signale ein Auge zudrückt. Bis zum Zeitpunkt, an dem auch dem blauäugigsten Lieferanten klar wird, dass der Kunde nicht (mehr) in der Lage ist, eine offene Rechnung vollumfänglich zu begleichen.
Wir möchten hier nicht schwarzmalen: Obiges Szenario ist glücklicherweise die grosse Ausnahme in langfristigen Kundenbeziehungen. Aber es ist klar: Diese unangenehmen Situationen sind nicht auszuschliessen und bilden stets Risiko für den Rechnungsteller.
Der grössere Nachteil offener Rechnungen
Auch wenn wir oben beschrieben haben, dass es durchaus zu Zahlungsverzögerungen bis hin zu Zahlungsausfällen und Mehraufwand bei offenen Rechnungen kommen kann: Der zweite Nachteil von offenen Rechnungen wiegt aus unserer Erfahrung noch schwerer.
Der Lieferant verzichtet bei Rechnungsstellung mit Zahlungsfrist von 30 bis 120 Tagen auf wichtige Liquidität. Diese fehlt dem Lieferanten, so dass er mit dem weiteren Ausbau und Wachstum von Firma und seiner Möglichkeiten warten muss.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.