AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht

Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.

AG (Aktiengesellschaft)

Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.

Wachstumsfinanzierung in der Schweiz

Wachstumsfinanzierung - Definition: Von Wachstumsfinanzierung spricht man, wenn eine Firma für die Umsetzung von Wachstumsvorhaben Mittel von Dritten benötigt, da das Eigenkapital lediglich für den laufenden Betrieb, nicht aber für eine Expansion ausgelegt ist.

Wachstumsfinanzierung

Von Wachs­tums­fi­nan­zie­rung ist die Rede, wenn eine Firma für die Rea­li­sie­rung von Wachs­tums­vor­ha­ben Mit­tel von Drit­ten benö­tigt.

Gesunde Fir­men, deren Auf­trags­lage sehr gut, resp. die Nach­frage nach den Pro­duk­ten sehr gross ist, sehen sich oft mit Pro­ble­men der Wachs­tums­fi­nan­zie­rung kon­fron­tiert. Man könnte sagen, es läuft fast zu gut, um alles noch bewäl­ti­gen zu kön­nen.

Wol­len Sie die Firma ver­grös­sern? Dann benö­ti­gen Sie zusätz­li­ches Kapi­tal, denn das Eigen­ka­pi­tal sichert den lau­fen­den Geschäfts­be­trieb, reicht jedoch nicht für die Finan­zie­rung eines Wachs­tums­schrit­tes.

Will eine Firma wach­sen, muss sie die Lei­stungs­fä­hig­keit erhö­hen.
Dies kann sie durch zusätz­li­che Mit­ar­bei­tende errei­chen, aber auch durch höhere Kapa­zi­tä­ten in der Pro­duk­tion oder einen erwei­ter­ten Ver­trieb.

Wie dem auch sei: Steht man vor einem Wachs­tums­schritt, muss man inve­stie­ren, benö­tigt also Geld über das bestehende Eigen­ka­pi­tal hin­aus.

Wachs­tums­fi­nan­zie­rung für KMU: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

KMU, wel­che sich in einer star­ken Wachs­tums­phase befin­den, sehen sich häu­fig mit Schwie­rig­kei­ten mit der Liqui­di­tät kon­fron­tiert:
Neh­men Bestel­lun­gen und Auf­träge von Kun­den zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Mate­ri­al­ein­kauf. Die KMU müs­sen dies meist für meh­rere Wochen oder sogar für Monate vor­fi­nan­zie­ren. Die Liqui­di­tät der Firma wird auf diese Weise stra­pa­ziert, bis zur Situa­tion, dass wegen feh­len­der Liqui­di­tät keine zusätz­li­chen Bestel­lun­gen oder Auf­träge mehr ange­nom­men oder abge­ar­bei­tet wer­den kön­nen.

Das würgt nicht nur das bevor­ste­hende Wachs­tum ab, son­dern es droht die Gefahr, dass bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber abwan­dern.

Hat Ihr KMU bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Wachs­tums­fi­nan­zie­rung für Fir­men: For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Ebenso ent­ste­hen mit­un­ter Liqui­di­täts­pro­bleme durch lange Zah­lungs­fri­sten der Kun­den. Ins­be­son­dere Gross­fir­men ver­län­gern die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei ihren Lie­fe­ran­ten immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies kann die Liqui­di­tät enorm stra­pa­zie­ren und wert­volle Res­sour­cen bin­den – bis zu dem Punkt, dass das bevor­ste­hende Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und man droht, Kun­den zu ver­lie­ren.

Ver­fügt Ihre Firma über gestellte Rech­nun­gen an Kun­den?
Dann kann die von KMU Liqui­di­tät ange­bo­tene For­de­rungs­be­vor­schus­sung die pas­sende Lösung sein. Mit die­ser erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Forderungsbevorschussung

Mit unserer Forderungsbevorschussung erhalten Sie das benötigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debitor zahlt, sondern innerhalb weniger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre persönliche Beratung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

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