AG: Zusam­men­fas­sung

Die AG steht als Abkür­zung für Akti­en­ge­sell­schaft und ist eine Rechts­form einer Kapi­tal­ge­sell­schaft, die im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht gere­gelt wird.

Im Obli­ga­tio­nen­recht (Art. 620 ff.) lau­tet die Defi­ni­tion wie folgt:

«Die Akti­en­ge­sell­schaft ist eine Kapi­tal­ge­sell­schaft, an der eine oder meh­rere Per­so­nen oder Han­dels­ge­sell­schaf­ten betei­ligt sind. Für ihre Ver­bind­lich­kei­ten haf­tet nur das Gesell­schafts­ver­mö­gen.
Die Aktio­näre sind nur zu den sta­tu­ta­ri­schen Lei­stun­gen ver­pflich­tet.
Aktio­när ist, wer mit min­de­stens einer Aktie an der Gesell­schaft betei­ligt ist.»

Die Details

Die AG ist mit gut 112’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Diese Rechts­form ist wegen ihrer Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men so beliebt.

Dies sind einige Vor­teile:

  • Die AG geniesst einen guten Ruf, was die Kre­dit­wür­dig­keit anbe­langt.
  • Diese Rechts­form ist bezüg­lich der Inha­ber­schaft recht fle­xi­bel, da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind.
  • Das pri­vate Ver­mö­gen ist vom geschäft­li­chen getrennt. Die Aktio­näre haf­ten also im Rah­men des Akti­en­ka­pi­tals.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen anonym zu gestal­ten.

Hier ein paar der Nach­teile:

  • Der Auf­wand für die Admi­ni­stra­tion und Ver­wal­tung (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist eher als hoch zu betrach­ten.
  • Neben dem Ertrag und Kapi­tal der Akti­en­ge­sell­schaft wer­den auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen (Wert des Akti­en­pa­ke­tes) der Aktio­näre besteu­ert. Daher spricht man hier von einer Dop­pel­be­steue­rung.
  • Zur Grün­dung wird ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 benö­tigt. Davon muss zumin­dest die Hälfte muss zum Grün­dungs­zeit­punkt ein­be­zahlt sein.
  • Die Bilan­zie­rung gibt strenge Vor­schrif­ten vor betr. dem Schaf­fen von gesetz­li­chen Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

Bie­ten wir unsere Finan­zie­rungs­lö­sun­gen auch für die AG an?

Ja, wir von kmu-liquiditaet.ch bie­ten auch für AGs nach Schwei­zer Recht Über­brückungs­fi­nan­zie­run­gen und For­de­rungs­be­vor­schus­sun­gen an. Dies sind unsere Kern­ge­schäfte. Gerne zei­gen wir Ihnen auf, was das für Ihre AG bedeu­ten könnte.

Über­neh­men wir auch das Aus­fall­ri­siko mit unse­ren Finan­zie­run­gen?

Auch wenn unser Kern­ge­schäft die Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät von KMU ist, über­neh­men wir das Aus­fall­ri­siko von For­de­run­gen nicht. Sowohl unsere For­de­rungs­be­vor­schus­sung als auch unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung beschrän­ken sich dar­auf, rasch Liqui­di­tät in einem fest­ge­leg­ten Umfang zur Ver­fü­gung zu stel­len.
Mit unse­rer Dienst­lei­stung erhal­ten die KMU das Geld in der Regel inner­halb weni­ger Tage, und unsere Ver­träge sind mit­tel­fri­stig ori­en­tiert und wer­den durch rol­lie­rende Hin­ter­le­gung offe­ner Rech­nun­gen gesi­chert.

Ausfallrisiko Forderung

Bei­träge aus unse­rem Glos­sar

Liqui­di­täts­eng­passVor­fi­nan­zie­rung von For­de­run­genFor­de­rungs­ab­tre­tungFinan­zie­rungs­be­darfZes­sion

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Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.