Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

Dar­le­hen

Dar­le­hen – Defi­ni­tion: Bei einem Dar­le­hen han­delt es sich um Ver­lei­hung von Geld, das es dem Kre­dit­neh­mer ermög­licht, damit einen höhe­ren Gewinn zu erwirt­schaf­ten.

Dar­le­hen

Im volks­wirt­schaft­li­chen Sinn han­delt es sich beim Dar­le­hen um zur Ver­fü­gung gestell­tes Geld, das Zins kostet.

Im finanz­tech­ni­schen Sinn beschreibt es ein Geschäft, bei dem eine Bank oder Finanz­firma als Dar­le­hen­ge­ber (Gläu­bi­ger) dem Dar­le­hen­neh­mer (Schuld­ner) Geld zur zeit­wei­li­gen Nut­zung über­lässt; siehe OR, Art. 312.
Der Dar­le­hen­neh­mer ver­pflich­tet sich gemäss ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­rung zur Rück­zah­lung und Ver­zin­sung. In die­sem Sinne ist ein Dar­le­hen gleich­be­deu­tend mit dem Kre­dit.

In der älte­ren Lite­ra­tur wird das Dar­le­hen mit­un­ter vom Kre­dit wie folgt unter­schie­den:

  • Wenn ein Unter­neh­men Geld auf­nimmt, um damit einen Gewinn zu erzie­len, han­delt es sich um ein Dar­le­hen.
  • Leiht sich das Unter­neh­men jedoch Geld, um damit den lau­fen­den Betrieb sicher­zu­stel­len, han­delt es sich um einen Kre­dit.

Dar­le­hen für Fir­men: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

KMU, wel­che sich in einer star­ken Wachs­tums­phase befin­den, sehen sich häu­fig mit Schwie­rig­kei­ten mit der Liqui­di­tät kon­fron­tiert:
Neh­men Bestel­lun­gen und Auf­träge von Kun­den zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Mate­ri­al­ein­kauf. Die­ser muss meist für meh­rere Wochen oder sogar für Monate vor­fi­nan­ziert wer­den. Die Liqui­di­tät der Firma wird auf diese Weise stra­pa­ziert. Das kann zur Situa­tion füh­ren, dass wegen feh­len­der Liqui­di­tät keine zusätz­li­chen Bestel­lun­gen oder Auf­träge mehr ange­nom­men oder abge­ar­bei­tet wer­den kön­nen.

Hat Ihr KMU bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann lösen Sie Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung ele­gant und innert weni­ger Tage.

Dar­le­hen für Fir­men: For­de­rungs­­be­vor­schus­sung

Ebenso ent­ste­hen KMU mit­un­ter Liqui­di­täts­pro­bleme durch lange Zah­lungs­fri­sten ihrer Kun­den. Gerade inter­na­tio­nale Gross­fir­men ver­län­gern zuneh­mend ihre Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei ihren Lie­fe­ran­ten häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies kann die Liqui­di­tät von KMU stra­pa­zie­ren und wert­volle Res­sour­cen bin­den.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!