Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist mit knapp 113’000 Unternehmen (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform von Kapitalgesellschaften. Die Vorteile bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, machen diese Rechtsform so beliebt.
Einige der Vorteile sind:
- Privates und geschäftliches Vermögen lassen sich trennen. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich also auf das Aktienkapital.
- Da die Gesellschaftsanteile (Aktien) einfach handelbar sind, macht diese Rechtsform sie sehr flexibel.
- Die Aktiengesellschaft hat punkto Kreditwürdigkeit einen guten Ruf.
- Es ist möglich, die Besitzverhältnisse anonym zu gestalten.
Einige der Nachteile sind:
- Bei fahrlässigem oder strafbaren Handeln kann die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen haften.
- Bei der Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 vorgeschrieben. Mindestens die Hälfte davon muss zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden.
- Da sowohl Ertrag und Kapital der AG als auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
- Der Verwaltungsaufwand (Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw.) ist tendenziell hoch.
- Für die Bilanzierung gelten strenge Vorschriften bezüglich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.
Darlehensfinanzierung
Darlehensfinanzierung – Definition: Der Geldbetrag, der zur Verfügung gestellt wird, um dem Kreditnehmer ein Darlehen zu ermöglichen, das ihm ermöglicht, einen höheren Gewinn zu erwirtschaften.Daher gilt es, sauber abzuklären, inwiefern man sich mit Abschluss des Darlehensvertrages an das Kredit gebende Institut bindet, und was genau die Konditionen der Darlehensvereinbarung sind.
Darlehensfinanzierung für KMU: Überbrückungsfinanzierung
KMU, die vor einem Wachstumsschritt stehen, haben mitunter Schwierigkeiten mit der Finanzlage, da die zur verfügung stehende Liquidität für den laufenden Betrieb, nicht aber für einen anstehenden Wachstumsschritt ausgelegt ist.
Wenn nämlich die Aufträge zunehmen, steigt auch der Personalaufwand und Materialeinkauf. Die KMU müssen diese erhöhten Ausgaben vorfinanzieren, wofür sie auf Liquidität von Dritten angewiesen sind. Denn ohne Zufuhr externer Liquidität wird die Finanzlage der KMU strapaziert. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass sie gezwungen sind, wegen fehlender Liquidität zusätzliche Bestellungen oder Aufträge abzulehnen, oder diese nicht mehr abarbeiten können.
Hat Ihr KMU bindende Bestellungen oder Aufträge von Kunden?
Dann lassen sich mit der von KMU Liquidität angebotenen Überbrückungsfinanzierung Ihre Liquiditätsengpässe elegant und innert weniger Tage lösen.
Gerne zeigen wir Ihnen mit einem massgeschneiderten und transparenten Angebot auf, mit welchen Konditionen Sie für eine Überbrückungsfinanzierung bei uns rechnen können.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.