Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

Dar­le­hens­fi­nan­zie­rung

Dar­le­hens­fi­nan­zie­rung – Defi­ni­tion: Der Geld­be­trag, der zur Ver­fü­gung gestellt wird, um dem Kre­dit­neh­mer ein Dar­le­hen zu ermög­li­chen, das ihm ermög­licht, einen höhe­ren Gewinn zu erwirt­schaf­ten.

Dar­le­hens­fi­nan­zie­rungViele Dar­le­hens­an­bie­ter ver­spre­chen schnel­les Geld zu ver­meint­lich gün­sti­gen Kon­di­tio­nen. Doch man­che die­ser Modelle sind kom­pli­ziert, teuer und nicht für alle Situa­tio­nen geeig­net.
Daher gilt es, sau­ber abzu­klä­ren, inwie­fern man sich mit Abschluss des Dar­le­hens­ver­tra­ges an das Kre­dit gebende Insti­tut bin­det, und was genau die Kon­di­tio­nen der Dar­le­hens­ver­ein­ba­rung sind.

Dar­le­hens­fi­nan­zie­rung für KMU: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

KMU, die vor einem Wachs­tums­schritt ste­hen, haben mit­un­ter Schwie­rig­kei­ten mit der Finanz­lage, da die zur ver­fü­gung ste­hende Liqui­di­tät für den lau­fen­den Betrieb, nicht aber für einen anste­hen­den Wachs­tums­schritt aus­ge­legt ist.

Wenn näm­lich die Auf­träge zuneh­men, steigt auch der Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die KMU müs­sen diese erhöh­ten Aus­ga­ben vor­fi­nan­zie­ren, wofür sie auf Liqui­di­tät von Drit­ten ange­wie­sen sind. Denn ohne Zufuhr exter­ner Liqui­di­tät wird die Finanz­lage der KMU stra­pa­ziert. Das kann zum Bei­spiel dazu füh­ren, dass sie gezwun­gen sind, wegen feh­len­der Liqui­di­tät zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge abzu­leh­nen, oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen.

Hat Ihr KMU bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Gerne zei­gen wir Ihnen mit einem mass­ge­schnei­der­ten und trans­pa­ren­ten Ange­bot auf, mit wel­chen Kon­di­tio­nen Sie für eine Über­brückungs­fi­nan­zie­rung bei uns rech­nen kön­nen.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!