Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

Offene Debi­to­ren

Offene Debi­to­ren – Defi­ni­tion: Offene Debi­to­ren sind noch unbe­zahlte und unbe­strit­tene Rech­nun­gen von Kun­den einer Firma.

Offene Debi­to­ren

Ver­ein­ba­ren Lie­fe­rant und Kunde, dass der Kunde Rech­nun­gen der Lei­stung oder Lie­fe­rung nicht sofort bezah­len muss, ent­ste­hen offene Rech­nun­gen resp. offene Debi­to­ren.
Aus dem Kun­den wird somit ein Debi­tor. Das bedeu­tet indes auch, dass zwi­schen den Lei­stun­gen des Lie­fe­ran­ten und der Beglei­chung der Rech­nun­gen zeit­li­che Ver­zö­ge­run­gen, näm­lich die Zah­lungs­fri­sten, ent­ste­hen.

Diese zeit­li­che Ver­zö­ge­run­gen zwi­schen Lie­fe­rung und Bezah­lung sind es nun auch, die aus den Ver­kaufs­be­trä­gen offene Debi­to­ren des Gläu­bi­gers gegen­über dem Schuld­ner machen.

Die Ver­ein­ba­rung einer zeit­lich ver­zö­ger­ten Beglei­chung der Rech­nung bedeu­tet stets ein gewis­ses Risiko für den Gläu­bi­ger. Denn selbst bei bis­her makel­lo­ser Zah­lungs­mo­ral des Kun­den kann es zu uner­war­te­ten Ver­zö­ge­run­gen kom­men. Im Extrem­fall bedeu­tet dies mit­un­ter, dass der Lie­fe­rant den offene Debi­to­ren teil­weise oder sogar voll­stän­dig abschrei­ben muss.

Das sind die Nach­teile von offe­nen Debi­to­ren

Den ersten offen­sicht­li­chen Nach­teil offe­ner Debi­to­ren haben wir oben bereits ange­deu­tet. Näm­lich auch wenn Kun­den bis­her makel­lose Zah­lungs­mo­ral auf­wei­sen und in der Ver­gan­gen­heit stets pünkt­lich bezahlt haben, ist nicht aus­zu­schlies­sen, dass sie den offe­nen Debi­to­ren­po­sten dies­mal aus­nahms­weise nicht pünkt­lich bezah­len. So muss der Lie­fe­rant unter Umstän­den nicht nur län­ger auf sein Geld war­ten, son­dern mit ver­mehr­ten admi­ni­stra­ti­ven Auf­wän­den durch Mah­nun­gen, Kun­den­ge­sprä­chen usw. rech­nen.

Nicht sel­ten sind es gerade die bis­her zuver­läs­si­gen Debi­to­ren, bei denen man ent­ge­gen der rein buch­hal­te­ri­schen Signale ein Auge zudrückt, wenn sie offene Debi­to­ren haben. Bis zum Zeit­punkt, an dem auch dem blau­äu­gig­sten Lie­fe­ran­ten klar wird, dass der Kunde nicht (mehr) in der Lage ist, seine offene Debi­to­ren voll­um­fäng­lich zu beglei­chen.

Natür­lich möch­ten wir hier nicht schwarz­ma­len:
Obi­ges Sze­na­rio ist zum Glück die Aus­nahme in lang­fri­sti­gen Kun­den­be­zie­hun­gen.

Aber eines ist klar:
Diese unan­ge­neh­men Situa­tio­nen sind nicht aus­zu­schlies­sen, und sie bil­den ein ste­ti­ges Risiko für den Rech­nung­stel­ler.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Mit unse­rer For­de­rungs­be­vor­schus­sung erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!