Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die Aktiengesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine Aktiengesellschaft auch nur durch eine Person errichtet werden.
Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.
Offene Debitoren in der Schweiz
Offene Debitoren - Definition: Offene Debitoren sind noch unbezahlte und unbestrittene Rechnungen von Kunden einer Firma.Vereinbaren Lieferant und Kunde, dass der Kunde Rechnungen der Leistung oder Lieferung nicht sofort bezahlen muss, entstehen offene Rechnungen resp. offene Debitoren.
Aus dem Kunden wird somit ein Debitor. Das bedeutet indes auch, dass zwischen den Leistungen des Lieferanten und der Begleichung der Rechnungen zeitliche Verzögerungen, nämlich die Zahlungsfristen, entstehen.
Diese zeitliche Verzögerungen zwischen Lieferung und Bezahlung sind es nun auch, die aus den Verkaufsbeträgen offene Debitoren des Gläubigers gegenüber dem Schuldner machen.
Die Vereinbarung einer zeitlich verzögerten Begleichung der Rechnung bedeutet stets ein gewisses Risiko für den Gläubiger. Denn selbst bei bisher makelloser Zahlungsmoral des Kunden kann es zu unerwarteten Verzögerungen kommen. Im Extremfall bedeutet dies mitunter, dass der Lieferant den offene Debitoren teilweise oder sogar vollständig abschreiben muss.
Das sind die Nachteile von offenen Debitoren
Den ersten offensichtlichen Nachteil offener Debitoren haben wir oben bereits angedeutet. Nämlich auch wenn Kunden bisher makellose Zahlungsmoral aufweisen und in der Vergangenheit stets pünktlich bezahlt haben, ist nicht auszuschliessen, dass sie den offenen Debitorenposten diesmal ausnahmsweise nicht pünktlich bezahlen. So muss der Lieferant unter Umständen nicht nur länger auf sein Geld warten, sondern mit vermehrten administrativen Aufwänden durch Mahnungen, Kundengesprächen usw. rechnen.
Nicht selten sind es gerade die bisher zuverlässigen Debitoren, bei denen man entgegen der rein buchhalterischen Signale ein Auge zudrückt, wenn sie offene Debitoren haben. Bis zum Zeitpunkt, an dem auch dem blauäugigsten Lieferanten klar wird, dass der Kunde nicht (mehr) in der Lage ist, seine offene Debitoren vollumfänglich zu begleichen.
Natürlich möchten wir hier nicht schwarzmalen:
Obiges Szenario ist zum Glück die Ausnahme in langfristigen Kundenbeziehungen.
Aber eines ist klar:
Diese unangenehmen Situationen sind nicht auszuschliessen, und sie bilden ein stetiges Risiko für den Rechnungsteller.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.