Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht

Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.

Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Die Aktiengesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine Aktiengesellschaft auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.

Planungssicherheit in der Schweiz

Planungssicherheit - Definition: Vorhersagen ermöglichen die Steuerbarkeit der Entwicklung eines KMU und reduzieren den Aufwand. Je grösser die Genauigkeit der Vorhersage ist, desto besser ist die Planungsqualität, und umso wirtschaftlicher können vorhandene Ressourcen eingesetzt und Unternehmensziele erreicht werden.

Planungssicherheit

Der Begriff Pla­nungs­si­cher­heit umfasst alle Fak­to­ren, Regeln und Mass­nah­men, wel­che die Geschäfts­füh­rung unter­stüt­zen, Pro­gno­sen über den bis zu einem defi­nier­ten Zeit­punkt zu erwar­ten­den Geschäfts­er­folg zu erstel­len.

Dazu gehö­ren Teil­be­rei­che wie

  • Unter­neh­mens­ziele:
    Die Ver­ant­wort­li­chen for­mu­lie­ren die Ziele mess­bar. So kann man zum gege­be­nem Zeit­punkt prü­fen, inwie­weit die Anstren­gun­gen tat­säch­lich zur Errei­chung der Unter­neh­mens­ziele geführt haben.
  • stra­te­gi­sche Aus­rich­tung:
    Die Geschäfts­füh­rung beob­ach­tet den Markt genau, monit­ort Mit­be­wer­ber, und ermit­telt Kun­den­be­dürf­nisse: Dies alles hilft der Bestim­mung des pas­sen­den Plat­zes im künf­ti­gen Markt.
  • vor­ge­se­hene Mass­nah­men für das Errei­chen der Ziele:
    Dies kön­nen orga­ni­sa­to­ri­sche Mass­nah­men wie zum Bei­spiel der Aus­bau des Kun­den­dien­stes sein. Oder aber Erstel­len neuer Pro­duk­ti­ons­stät­ten, damit die erwar­tete Nach­frage bes­ser bedie­nen wird.
  • vor­han­dene Mit­tel für die Umset­zung der Mass­nah­men:
    Hier ist die mög­lichst genaue Bestim­mung und Steue­rung der Res­sour­cen beson­ders wich­tig.
    Punkt­ge­naue Zuord­nung der Mit­tel zur jewei­li­gen Pla­nungs­pe­ri­ode. So ist es zum Bei­spiel nicht wirt­schaft­lich, bereits zu Beginn die Mit­tel für zusätz­li­ches Per­so­nal bereit zu stel­len, obwohl die­ses erst mit­tel­fri­stig benö­tigt wird.

Pla­nungs­si­cher­heit: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Fir­men, deren Pla­nung eine Wachs­tums­phase vor­se­hen, haben oft­mals eine unter­durch­schnitt­li­che Pla­nungs­si­cher­heit, denn die Liqui­di­tät ist mit stei­gen­dem Erfolg schwer zu pla­nen:
Neh­men die Auf­träge zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die Fir­men müs­sen dies meist für meh­rere Monate vor­fi­nan­zie­ren. Dies stra­pa­ziert die Liqui­di­tät der Fir­men bis zur Situa­tion, dass sie wegen feh­len­der Liqui­di­tät zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge ableh­nen müs­sen oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen. Und somit kön­nen die Unter­neh­mens­ziele nicht oder nur teil­weise erreicht wer­den.

Das würgt nicht nur das bevor­ste­hende Wachs­tum ab, son­dern es droht die Gefahr, dass bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber abwan­dern.

Hat Ihre Firma bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Pla­nungs­si­cher­heit KMU: For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Eine wei­tere Ursa­che für Liqui­di­täts­pro­bleme von Fir­men sind mit­un­ter die lan­gen Zah­lungs­fri­sten, die sie ihren Kun­den ein­räu­men müs­sen. Gerade Gross­fir­men oder inter­na­tio­nal tätige Fir­men strecken die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei den Lie­fe­ran­ten immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies stra­pa­ziert die Liqui­di­tät der Lie­fe­ran­ten enorm und bin­det wert­volle Res­sour­cen – bis zu dem Punkt, dass das eigene Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und man droht, Kun­den zu ver­lie­ren.

Forderungsbevorschussung

Mit unserer Forderungsbevorschussung erhalten Sie das benötigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debitor zahlt, sondern innerhalb weniger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre persönliche Beratung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

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