Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

Wachs­tums­fi­nan­zie­rung

Wachs­tums­fi­nan­zie­rung – Defi­ni­tion: Von Wachs­tums­fi­nan­zie­rung spricht man, wenn eine Firma für die Umset­zung von Wachs­tums­vor­ha­ben Mit­tel von Drit­ten benö­tigt, da das Eigen­ka­pi­tal ledig­lich für den lau­fen­den Betrieb, nicht aber für eine Expan­sion aus­ge­legt ist.

Wachs­tums­fi­nan­zie­rung

Von Wachs­tums­fi­nan­zie­rung ist die Rede, wenn eine Firma für die Rea­li­sie­rung von Wachs­tums­vor­ha­ben Mit­tel von Drit­ten benö­tigt.

Gesunde Fir­men, deren Auf­trags­lage sehr gut, resp. die Nach­frage nach den Pro­duk­ten sehr gross ist, sehen sich oft mit Pro­ble­men der Wachs­tums­fi­nan­zie­rung kon­fron­tiert. Man könnte sagen, es läuft fast zu gut, um alles noch bewäl­ti­gen zu kön­nen.

Wol­len Sie die Firma ver­grös­sern? Dann benö­ti­gen Sie zusätz­li­ches Kapi­tal, denn das Eigen­ka­pi­tal sichert den lau­fen­den Geschäfts­be­trieb, reicht jedoch nicht für die Finan­zie­rung eines Wachs­tums­schrit­tes.

Will eine Firma wach­sen, muss sie die Lei­stungs­fä­hig­keit erhö­hen.
Dies kann sie durch zusätz­li­che Mit­ar­bei­tende errei­chen, aber auch durch höhere Kapa­zi­tä­ten in der Pro­duk­tion oder einen erwei­ter­ten Ver­trieb.

Wie dem auch sei: Steht man vor einem Wachs­tums­schritt, muss man inve­stie­ren, benö­tigt also Geld über das bestehende Eigen­ka­pi­tal hin­aus.

Wachs­tums­fi­nan­zie­rung für KMU: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

KMU, wel­che sich in einer star­ken Wachs­tums­phase befin­den, sehen sich häu­fig mit Schwie­rig­kei­ten mit der Liqui­di­tät kon­fron­tiert:
Neh­men Bestel­lun­gen und Auf­träge von Kun­den zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Mate­ri­al­ein­kauf. Die KMU müs­sen dies meist für meh­rere Wochen oder sogar für Monate vor­fi­nan­zie­ren. Die Liqui­di­tät der Firma wird auf diese Weise stra­pa­ziert, bis zur Situa­tion, dass wegen feh­len­der Liqui­di­tät keine zusätz­li­chen Bestel­lun­gen oder Auf­träge mehr ange­nom­men oder abge­ar­bei­tet wer­den kön­nen.

Das würgt nicht nur das bevor­ste­hende Wachs­tum ab, son­dern es droht die Gefahr, dass bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber abwan­dern.

Hat Ihr KMU bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Wachs­tums­fi­nan­zie­rung für Fir­men: For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Ebenso ent­ste­hen mit­un­ter Liqui­di­täts­pro­bleme durch lange Zah­lungs­fri­sten der Kun­den. Ins­be­son­dere Gross­fir­men ver­län­gern die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei ihren Lie­fe­ran­ten immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies kann die Liqui­di­tät enorm stra­pa­zie­ren und wert­volle Res­sour­cen bin­den – bis zu dem Punkt, dass das bevor­ste­hende Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und man droht, Kun­den zu ver­lie­ren.

Ver­fügt Ihre Firma über gestellte Rech­nun­gen an Kun­den?
Dann kann die von KMU Liqui­di­tät ange­bo­tene For­de­rungs­be­vor­schus­sung die pas­sende Lösung sein. Mit die­ser erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Mit unse­rer For­de­rungs­be­vor­schus­sung erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!