Betriebs­li­qui­di­tät

Betriebs­li­qui­di­tät – Defi­ni­tion: Der Begriff Betriebs­li­qui­di­tät stellt ein Urteil über die Zah­lungs­fä­hig­keit eines Unter­neh­mens dar. Ist ein Betrieb liquide, ver­fügt er über aus­rei­chende Mit­tel, um sei­nen lau­fen­den Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nach­zu­kom­men.

Betriebs­li­qui­di­tät

Die Betriebs­li­qui­di­tät bezeich­net die von einer Firma benö­tigte Liqui­di­tät für den täg­li­chen Geschäfts­gang. Sie erlaubt ein Urteil über die Zah­lungs­fä­hig­keit einer Firma und lässt sich errech­nen, indem man vom Umlauf­ver­mö­gen die kurz­fri­sti­gen Ver­bind­lich­kei­ten abzieht.

Ist ein Unter­neh­men liquid, ver­fügt es über aus­rei­chende Mit­tel, um den lau­fen­den Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nach­zu­kom­men.
Dabei gel­ten Bank­gut­ha­ben und Bar­gut­ha­ben als liqui­des Ver­mö­gen, das sich unmit­tel­bar für den Aus­gleich von Ver­bind­lich­kei­ten nut­zen lässt.

Die Bedeu­tung der Betriebs­li­qui­di­tät

Geschäfts­part­ner – bei­spiels­weise Lie­fe­ran­ten und Dienst­lei­ster, aber auch Ban­ken – ach­ten auf die Liqui­di­tät eines Unter­neh­mens.

Sie lie­fern nur auf Rech­nung, solange der Kunde über eine gute Betriebs­li­qui­di­tät ver­fügt. Nur dann erscheint das Risiko gering, dass ihr Kunde sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht ord­nungs­ge­mäss nach­kommt. Hat der Kunde eine man­gel­hafte Betriebs­li­qui­di­tät, ris­kie­ren die Lie­fe­ran­ten und Dienst­lei­ster, dass sie auf unbe­zahl­ten Rech­nun­gen sit­zen blei­ben, die sie abschrei­ben müs­sen.

Des­halb füh­ren Kre­dit­in­sti­tute, Dienst­lei­ster und Lie­fe­ran­ten regel­mäs­sig Boni­täts­prü­fun­gen durch, um kon­krete Anhalts­punkte für die Liqui­di­tät ihrer Kun­den zu erhal­ten.

Die Mes­sung der Betriebs­li­qui­di­tät

Bei der Unter­su­chung der Zah­lungs­fä­hig­keit kommt es auf die künf­tige Liqui­di­tät einer Firma an.

Doch Daten über die Fähig­keit eines Unter­neh­mens, in den kom­men­den Wochen, Mona­ten oder gar Jah­ren sämt­li­chen Ver­pflich­tun­gen frist­ge­mäss nach­zu­kom­men, sind in der Regel nicht öffent­lich ein­seh­bar.

Unter­neh­mens­in­tern erfol­gen der­ar­tige Berech­nun­gen in Form von Finanz­plä­nen, die unter­schied­li­che Zeit­räume abdecken.
Aus die­sen Berech­nun­gen erkennt die Geschäfts­lei­tung künf­tige mög­li­che finan­zi­el­len Eng­pässe, denen sie durch eine Erhö­hung der Ein­nah­men oder eine Ver­rin­ge­rung der Aus­ga­ben bei­kom­men kön­nen.

Kön­nen jedoch weder die Ein­nah­men wesent­lich erhöht, noch die Aus­ga­ben ent­schei­dend ver­rin­gert wer­den, besteht die Mög­lich­keit der For­de­rungs­be­vor­schus­sung oder der Über­brückungs­fi­nan­zie­rung.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Mit unse­rer For­de­rungs­be­vor­schus­sung erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!