Betriebsliquidität in der Schweiz
Betriebsliquidität – Definition: Der Begriff Betriebsliquidität stellt ein Urteil über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens dar. Ist ein Betrieb liquide, verfügt er über ausreichende Mittel, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.Die Betriebsliquidität bezeichnet die von einer Firma benötigte Liquidität für den täglichen Geschäftsgang. Sie erlaubt ein Urteil über die Zahlungsfähigkeit einer Firma und lässt sich errechnen, indem man vom Umlaufvermögen die kurzfristigen Verbindlichkeiten abzieht.
Ist ein Unternehmen liquid, verfügt es über ausreichende Mittel, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Dabei gelten Bankguthaben und Barguthaben als liquides Vermögen, das sich unmittelbar für den Ausgleich von Verbindlichkeiten nutzen lässt.
Die Bedeutung der Betriebsliquidität
Geschäftspartner – beispielsweise Lieferanten und Dienstleister, aber auch Banken – achten auf die Liquidität eines Unternehmens.
Sie liefern nur auf Rechnung, solange der Kunde über eine gute Betriebsliquidität verfügt. Nur dann erscheint das Risiko gering, dass ihr Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachkommt. Hat der Kunde eine mangelhafte Betriebsliquidität, riskieren die Lieferanten und Dienstleister, dass sie auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben, die sie abschreiben müssen.
Deshalb führen Kreditinstitute, Dienstleister und Lieferanten regelmässig Bonitätsprüfungen durch, um konkrete Anhaltspunkte für die Liquidität ihrer Kunden zu erhalten.
Die Messung der Betriebsliquidität
Bei der Untersuchung der Zahlungsfähigkeit kommt es auf die künftige Liquidität einer Firma an.
Doch Daten über die Fähigkeit eines Unternehmens, in den kommenden Wochen, Monaten oder gar Jahren sämtlichen Verpflichtungen fristgemäss nachzukommen, sind in der Regel nicht öffentlich einsehbar.
Unternehmensintern erfolgen derartige Berechnungen in Form von Finanzplänen, die unterschiedliche Zeiträume abdecken.
Aus diesen Berechnungen erkennt die Geschäftsleitung künftige mögliche finanziellen Engpässe, denen sie durch eine Erhöhung der Einnahmen oder eine Verringerung der Ausgaben beikommen können.
Können jedoch weder die Einnahmen wesentlich erhöht, noch die Ausgaben entscheidend verringert werden, besteht die Möglichkeit der Forderungsbevorschussung oder der Überbrückungsfinanzierung.
AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht
Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.
Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.