Betriebsliquidität in der Schweiz

Betriebsliquidität – Definition: Der Begriff Betriebsliquidität stellt ein Urteil über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens dar. Ist ein Betrieb liquide, verfügt er über ausreichende Mittel, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Betriebsliquidität

Die Betriebs­li­qui­di­tät bezeich­net die von einer Firma benö­tigte Liqui­di­tät für den täg­li­chen Geschäfts­gang. Sie erlaubt ein Urteil über die Zah­lungs­fä­hig­keit einer Firma und lässt sich errech­nen, indem man vom Umlauf­ver­mö­gen die kurz­fri­sti­gen Ver­bind­lich­kei­ten abzieht.

Ist ein Unter­neh­men liquid, ver­fügt es über aus­rei­chende Mit­tel, um den lau­fen­den Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nach­zu­kom­men.
Dabei gel­ten Bank­gut­ha­ben und Bar­gut­ha­ben als liqui­des Ver­mö­gen, das sich unmit­tel­bar für den Aus­gleich von Ver­bind­lich­kei­ten nut­zen lässt.

Die Bedeu­tung der Betriebs­li­qui­di­tät

Geschäfts­part­ner – bei­spiels­weise Lie­fe­ran­ten und Dienst­lei­ster, aber auch Ban­ken – ach­ten auf die Liqui­di­tät eines Unter­neh­mens.

Sie lie­fern nur auf Rech­nung, solange der Kunde über eine gute Betriebs­li­qui­di­tät ver­fügt. Nur dann erscheint das Risiko gering, dass ihr Kunde sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht ord­nungs­ge­mäss nach­kommt. Hat der Kunde eine man­gel­hafte Betriebs­li­qui­di­tät, ris­kie­ren die Lie­fe­ran­ten und Dienst­lei­ster, dass sie auf unbe­zahl­ten Rech­nun­gen sit­zen blei­ben, die sie abschrei­ben müs­sen.

Des­halb füh­ren Kre­dit­in­sti­tute, Dienst­lei­ster und Lie­fe­ran­ten regel­mäs­sig Boni­täts­prü­fun­gen durch, um kon­krete Anhalts­punkte für die Liqui­di­tät ihrer Kun­den zu erhal­ten.

Die Mes­sung der Betriebs­li­qui­di­tät

Bei der Unter­su­chung der Zah­lungs­fä­hig­keit kommt es auf die künf­tige Liqui­di­tät einer Firma an.

Doch Daten über die Fähig­keit eines Unter­neh­mens, in den kom­men­den Wochen, Mona­ten oder gar Jah­ren sämt­li­chen Ver­pflich­tun­gen frist­ge­mäss nach­zu­kom­men, sind in der Regel nicht öffent­lich ein­seh­bar.

Unter­neh­mens­in­tern erfol­gen der­ar­tige Berech­nun­gen in Form von Finanz­plä­nen, die unter­schied­li­che Zeit­räume abdecken.
Aus die­sen Berech­nun­gen erkennt die Geschäfts­lei­tung künf­tige mög­li­che finan­zi­el­len Eng­pässe, denen sie durch eine Erhö­hung der Ein­nah­men oder eine Ver­rin­ge­rung der Aus­ga­ben bei­kom­men kön­nen.

Kön­nen jedoch weder die Ein­nah­men wesent­lich erhöht, noch die Aus­ga­ben ent­schei­dend ver­rin­gert wer­den, besteht die Mög­lich­keit der For­de­rungs­be­vor­schus­sung oder der Über­brückungs­fi­nan­zie­rung.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach Schweizer Recht

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt. Die GmbH ist im 8. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 772 bis 827 geregelt.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt.

ein paar Vor­teile der GmbH:

  • Das Gesellschaftskapital beträgt lediglich mindestens CHF 20’000. Die Gründer müssen das Gesellschaftskapital – dies im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – zum Gründungszeitpunkt voll liberieren.
  • Der Lohn der Gesellschafter gilt als Aufwand. Daher kann die Steuerprogression gebrochen werden, da einerseits die Firma auf ihren Gewinn Steuern bezahlt. Und andererseits die Gesellschafter auf ihrem Lohn.
  • Der beim Verkauf von Stammeinlagen anfallende Kapitalgewinn ist von der Steuer befreit.

Einige der Nach­teile sind:

  • Die Stammanteile der GmbH müssen mindestens einen Nennwert von CHF 100 aufweisen. Dadurch ist die Kapitalbeschaffung nicht so flexibel wie beispielsweise bei der Aktiengesellschaft, wo Aktien theoretisch einen Nennwert von einem Rappen haben dürfen.
  • Die Gesellschafter werden namentlich und mit Wohnsitz im Handelsregister eingetragen. Daher geniessen Gesellschafter nicht dieselbe Anonymität wie beispielsweise die Aktionäre.
  • Die Gesellschaftsanteile sind deswegen im Handel viel unflexibler als die Aktien.

Überbrückungsfinanzierung

Unsere Überbrückungsfinanzierung stellt KMU-Betrieben das benötigte Geld innerhalb weniger Tage zur Verfügung.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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