Bevorschussung in der Schweiz
Bevorschussung - Definition: Einer Firma oder Person im Vorfeld Geld (Vorschuss) geben, das ihr von einer anderen Firma oder Person zusteht oder zu einem späteren Zeitpunkt zustehen wird. Sonderfall: Geld in ein Unternehmen stecken, damit es den Betrieb aufnehmen kann, ehe es Einnahmen erzieltVon Bevorschussung ist die Rede, wenn eine Firma sich von Dritten Liquidität beschafft und als Sicherheit eigene Forderungen (Debitoren oder fest zugesagte Aufträge) aufweist.
Gesunde Firmen, deren Auftragslage sehr gut, resp. die Nachfrage nach den Produkten sehr gross ist, sehen sich oft in der Position, sich mit Bevorschussungen rasch Kapital zu beschaffen. Man könnte sagen, es läuft fast zu gut, um alles noch bewältigen zu können.
Wollen Sie die Firma vergrössern oder müssen Sie investieren? Dann benötigen Sie zusätzliches Kapital, denn das Eigenkapital sichert den laufenden Geschäftsbetrieb, reicht in der Regel nicht für die Finanzierung eines Wachstumsschrittes, und die Debitorenlaufzeiten sind meist zu lange, um rasch darauf zurückgreifen zu können.
Will eine Firma wachsen, muss sie die Leistungsfähigkeit erhöhen.
Dies kann sie durch zusätzliche Mitarbeitende erreichen, aber auch durch höhere Kapazitäten in der Produktion oder einen erweiterten Vertrieb.
Wie dem auch sei: Steht man vor einem Wachstumsschritt, muss man rasch investieren und kann nicht warten, bis das Geld der säumigen Zahler eintrifft.
Bevorschussung von KMU: Überbrückungsfinanzierung
KMU, bei denen es gut läuft, sehen sich häufig mit Schwierigkeiten mit der Liquidität konfrontiert:
Nehmen Bestellungen und Aufträge von Kunden zu, steigt auch der dafür notwendige Materialeinkauf. Die KMU müssen dies meist für mehrere Wochen oder sogar für Monate vorfinanzieren.
Dasselbe gilt für Firmen, die sich in der Gründung oder im Aufbau befinden:
Oftmals bestehen bereits verbindliche Bestellungen von Kunden. Doch bevor diese abgearbeitet werden können, muss in Maschinen- oder Fahrzeugpark investiert oder Material bestellt werden. Doch die dafür benötigte Liquidität steht erst mit dem Zahlungseingang der zugesagten Aufträge zur Verfügung.
Das würgt nicht nur das bevorstehende Wachstum ab, sondern es droht die Gefahr, den laufenden Betrieb negativ zu beeinflussen.
Hat Ihr KMU bindende Bestellungen oder Aufträge von Kunden?
Dann lassen sich mit der von KMU Liquidität angebotenen Überbrückungsfinanzierung Ihre Liquiditätsengpässe elegant und innert weniger Tage lösen.
Bevorschussung von Firmen: Forderungsbevorschussung
Ebenso entstehen mitunter Liquiditätsprobleme durch lange Zahlungsfristen der Kunden. Die Zahlungsfristen insbesondere der internationalen Grosskunden hingegen werden bisweilen auf 120 Tage gestreckt.
Die Liquidität der Firma wird auf diese Weise strapaziert, bis zur Situation, dass wegen fehlender Liquidität keine zusätzlichen Bestellungen oder Aufträge mehr angenommen oder abgearbeitet werden können.
Verfügt Ihre Firma über gestellte Rechnungen an Kunden?
Dann kann die von KMU Liquidität angebotene Forderungsbevorschussung die passende Lösung sein. Mit dieser erhalten Sie das benötigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debitor zahlt, sondern innerhalb weniger Tage.
Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.