Darlehen in der Schweiz
Darlehen - Definition: Bei einem Darlehen handelt es sich um Verleihung von Geld, das es dem Kreditnehmer ermöglicht, damit einen höheren Gewinn zu erwirtschaften.Im volkswirtschaftlichen Sinn handelt es sich beim Darlehen um zur Verfügung gestelltes Geld, das Zins kostet.
Im finanztechnischen Sinn beschreibt es ein Geschäft, bei dem eine Bank oder Finanzfirma als Darlehengeber (Gläubiger) dem Darlehennehmer (Schuldner) Geld zur zeitweiligen Nutzung überlässt; siehe OR, Art. 312.
Der Darlehennehmer verpflichtet sich gemäss vertraglicher Vereinbarung zur Rückzahlung und Verzinsung. In diesem Sinne ist ein Darlehen gleichbedeutend mit dem Kredit.
In der älteren Literatur wird das Darlehen mitunter vom Kredit wie folgt unterschieden:
- Wenn ein Unternehmen Geld aufnimmt, um damit einen Gewinn zu erzielen, handelt es sich um ein Darlehen.
- Leiht sich das Unternehmen jedoch Geld, um damit den laufenden Betrieb sicherzustellen, handelt es sich um einen Kredit.
Darlehen für Firmen: Überbrückungsfinanzierung
KMU, welche sich in einer starken Wachstumsphase befinden, sehen sich häufig mit Schwierigkeiten mit der Liquidität konfrontiert:
Nehmen Bestellungen und Aufträge von Kunden zu, steigt auch der dafür notwendige Materialeinkauf. Dieser muss meist für mehrere Wochen oder sogar für Monate vorfinanziert werden. Die Liquidität der Firma wird auf diese Weise strapaziert. Das kann zur Situation führen, dass wegen fehlender Liquidität keine zusätzlichen Bestellungen oder Aufträge mehr angenommen oder abgearbeitet werden können.
Hat Ihr KMU bindende Bestellungen oder Aufträge von Kunden?
Dann lösen Sie Ihre Liquiditätsengpässe mit der von KMU Liquidität angebotenen Überbrückungsfinanzierung elegant und innert weniger Tage.
Darlehen für Firmen: Forderungsbevorschussung
Ebenso entstehen KMU mitunter Liquiditätsprobleme durch lange Zahlungsfristen ihrer Kunden. Gerade internationale Grossfirmen verlängern zunehmend ihre Kreditorenlaufzeiten und zwingen dabei ihren Lieferanten häufiger Zahlungsfristen von 120 Tagen und mehr auf.
Dies kann die Liquidität von KMU strapazieren und wertvolle Ressourcen binden.
Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.