Debitoren in der Schweiz
Debitoren - Definition: Debitoren sind knapp formuliert Kunden, die Produkte oder Dienstleistungen einer Firma auf Rechnung kaufen.Vereinbaren Lieferant und Kunde, dass der Kunde die Rechnung einer Leistung oder Lieferung nicht sofort zahlen muss, entsteht eine offene Rechnung resp. ein Debitorenposten.
Aus dem Kunden wird somit ein Debitor. Das bedeutet denn auch, dass zwischen der Leistung des Lieferanten und der Begleichung der Rechnung eine zeitliche Verzögerung, nämlich die Zahlungsfrist, besteht.
Diese zeitliche Verzögerung zwischen Lieferung und Bezahlung ist es denn auch, die aus dem Verkaufsbetrag einen Debitorenposten des Gläubigers gegenüber dem Schuldner macht.
Die Vereinbarung einer zeitlich verzögerten Begleichung der Rechnung bedeutet stets ein gewisses Risiko für den Gläubiger. Denn selbst bei bisher makelloser Zahlungsmoral des Debitoren kann es zu unerwarteten Verzögerungen kommen. Im Extremfall bedeutet dies mitunter, dass der Lieferant die offene Rechnung teilweise oder sogar vollständig abschreiben muss.
Das sind die Nachteile von Debitorenposten
Den ersten offensichtlichen Nachteil von Debitorenposten haben wir oben bereits angedeutet. Nämlich auch wenn Debitoren bisher makellose Zahlungsmoral aufweisen und in der Vergangenheit stets pünktlich bezahlt haben, ist nicht auszuschliessen, dass sie die Rechnung diesmal ausnahmsweise nicht pünktlich bezahlen. So muss der Lieferant unter Umständen nicht nur länger auf sein Geld warten, sondern mit vermehrten administrativen Aufwänden durch Mahnungen, Kundengespräche usw. rechnen.
Nicht selten sind es gerade die bisher zuverlässigen Debitoren, bei denen man bei offenen Debitorenposten entgegen der rein buchhalterischen Signale ein Auge zudrückt. Bis zum Zeitpunkt, an dem auch dem blauäugigsten Lieferanten klar wird, dass der Kunde nicht (mehr) in der Lage ist, seinen offenen Debitorenposten vollumfänglich zu begleichen.
Natürlich möchten wir hier nicht schwarzmalen:
Obiges Szenario ist glücklicherweise die grosse Ausnahme in langfristigen Kundenbeziehungen.
Aber eines ist klar:
Diese unangenehmen Situationen sind nicht auszuschliessen und bilden stets ein Risiko für den Rechnungsteller.
AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht
Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.
Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.