Expansion Financing nach Schweizer Recht

Expansion Financing - Definition: Von Expansion Financing spricht man, wenn eine Firma für die Umsetzung von Wachstumsvorhaben Mittel von Dritten benötigt, da das Eigenkapital lediglich für den laufenden Betrieb, nicht aber für eine Erweiterung ausgelegt ist.

Expansion Financing

Man spricht von Expan­sion Finan­cing, wenn eine Firma für die Rea­li­sie­rung von Wachs­tums­vor­ha­ben Mit­tel von Drit­ten benö­tigt.

Ist die Auf­trags­lage sehr gut, oder die Nach­frage nach den Pro­duk­ten sehr gross, dann sehen sich Fir­men oft mit Pro­ble­men der Wachs­tums­fi­nan­zie­rung kon­fron­tiert, auch wenn sie finan­zi­ell gesund sind. Man könnte sagen, es läuft fast zu gut, um alles noch bewäl­ti­gen zu kön­nen.

Wer die Firma ver­grös­sern will, benö­tigt zusätz­li­ches Kapi­tal, denn das Eigen­ka­pi­tal sichert den lau­fen­den Geschäfts­be­trieb, kann jedoch die Finan­zie­rung eines Wachs­tums­schrit­tes nicht tra­gen.

Die Erhö­hung der Lei­stungs­fä­hig­keit ist Vor­aus­set­zung für das Wachs­tum einer Firma.
Dies erreicht sie durch zusätz­li­che Mit­ar­bei­tende, oder durch höhere Kapa­zi­tä­ten in der Pro­duk­tion, aber auch einen erwei­ter­ten Ver­trieb.

Kurz und gut: Wer vor einem Wachs­tums­schritt steht, muss inve­stie­ren und benö­tigt dem­nach Geld über das bestehende Eigen­ka­pi­tal hin­aus.

Expan­sion Finan­cing für Fir­men: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Fir­men, wel­che sich vor einer Wachs­tums­phase sehen, haben häu­fig mit Schwie­rig­kei­ten mit der Liqui­di­tät:
Neh­men Auf­träge von Kun­den zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die Fir­men müs­sen dies meist für meh­rere Wochen oder gar für Monate vor­fi­nan­zie­ren. Die Liqui­di­tät der Fir­men wird dem­nach stra­pa­ziert, bis zur Situa­tion, dass sie wegen feh­len­der Liqui­di­tät zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge ableh­nen müs­sen oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen.

Das würgt nicht nur das bevor­ste­hende Wachs­tum ab, son­dern es droht die Gefahr, dass bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber abwan­dern.

Hat Ihre Firma bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Expan­sion Finan­cing für KMU: For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Eine wei­tere Ursa­che für Liqui­di­täts­pro­bleme von KMU sind mit­un­ter die lan­gen Zah­lungs­fri­sten ihrer Kun­den. Gerade Gross­fir­men oder inter­na­tio­nal tätige Fir­men strecken die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei den Lie­fe­ran­ten immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies stra­pa­ziert die Liqui­di­tät der Lie­fe­ran­ten enorm und bin­det wert­volle Res­sour­cen – bis zu dem Punkt, dass das eigene Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und man droht, Kun­den zu ver­lie­ren.

Ver­fügt Ihr KMU über gestellte Rech­nun­gen an Kun­den?
Dann kann die von KMU Liqui­di­tät ange­bo­tene For­de­rungs­be­vor­schus­sung die pas­sende Lösung sein. Mit die­ser erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Aktiengesellschaft in der Schweiz

Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.

Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Die Aktiengesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine Aktiengesellschaft auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.

Überbrückungsfinanzierung

Unsere Überbrückungsfinanzierung stellt KMU-Betrieben das benötigte Geld innerhalb weniger Tage zur Verfügung.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre persönliche Beratung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

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