Finanzierungsbedarf
Finanzierungsbedarf – Definition: Viele KMU verfügen nicht über die finanziellen Mittel in dem Umfang, der notwendig wäre, eine grössere Anschaffung ohne Hinzunahme von Fremdkapital realisieren zu können. Der benötige Geldbetrag, der von einem Kreditinstitut oder einem Investor zur Verfügung gestellt wird, wird als Finanzierungsbedarf ausgedrückt.Der Finanzierungsbedarf wird im Rahmen eines Kreditantrags anhand der Finanzierungsbedarfsrechnung berechet. Die Berechnung gibt Aufschluss darüber, welche Fremd- und Eigenmittel im Rahmen eines Investitionsvorhabens zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung stehen müssen.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf ist zunächst einmal die Summe aller Ausgaben, die im Rahmen eines Investitionsvorhabens anfallen.
Bei einer Baufinanzierung eines zusätzlichen Warenlagers umfasst dies beispielsweise
- Kaufpreis
- Bau- oder Sanierungskosten
- Grunderwerbssteuer
- amtliche Gebühren.
Zusätzlich erhöht sich der Finanzierungsbedarf allenfalls um
- Bauzeitzinsen
- Kosten für verringerte Produktivität während des Bauvorhabens
- Posten für Unvorhergesehenes.
Zieht man vom Gesamtfinanzierungsbedarf das vorhandene Eigenkapital sowie die vorgesehene Eigenleistung ab, so ergibt sich der Fremdfinanzierungsbedarf. In der Höhe dieses Fremdfinanzierungsbedarfs müssen Finanzierungen bei Kreditgebern aufgenommen werden.
Finanzierungsbedarf für Firmen: Überbrückungsfinanzierung
Firmen, die vor einem Wachstumsschritt stehen, haben oftmals Schwierigkeiten mit der Finanzlage:
Nehmen die Aufträge zu, steigt auch der dafür notwendige Personalaufwand und Materialeinkauf. Die Firmen müssen dies meist für mehrere Wochen oder gar für Monate vorfinanzieren. Die Finanzlage der KMU wird auf diese Weise strapaziert, bis zur Situation, dass sie wegen fehlender Liquidität zusätzliche Bestellungen oder Aufträge ablehnen müssen oder diese nicht mehr abarbeiten können.
Das gefährdet nicht nur den bevorstehenden Wachstumsschritt, sondern allenfalls wandern bestehende Kunden an leistungsfähigere Mitbewerber ab.
Hat Ihre Firma bindende Bestellungen oder Aufträge von Kunden?
Dann lassen sich mit der von KMU Liquidität angebotenen Überbrückungsfinanzierung Ihre Liquiditätsengpässe elegant und innert weniger Tage lösen.
Finanzierungsbedarf: Forderungsbevorschussung
Eine weitere Ursache für Finanzierungsprobleme von KMU sind die oftmals langen Zahlungsfristen, die sie ihren Kunden einräumen müssen. Gerade Grossfirmen oder international tätige Firmen verlängern die Kreditorenlaufzeiten und zwingen dabei den Lieferanten immer häufiger Zahlungsfristen von 120 Tagen und mehr auf.
Dies strapaziert die Finanzlage der Lieferanten enorm und bindet wertvolle Ressourcen – bis zu dem Punkt, dass das eigene Wachstum verunmöglicht wird und der Verlust von Kunden und Reputation droht.
Verfügt Ihr KMU über gestellte Rechnungen an Kunden?
Dann kann die von KMU Liquidität angebotene Forderungsbevorschussung die passende Lösung sein. Mit dieser erhalten Sie das benötigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debitor zahlt, sondern innerhalb weniger Tage.
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist mit knapp 113’000 Unternehmen (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform von Kapitalgesellschaften. Die Vorteile bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, machen diese Rechtsform so beliebt.
Einige der Vorteile sind:
- Privates und geschäftliches Vermögen lassen sich trennen. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich also auf das Aktienkapital.
- Da die Gesellschaftsanteile (Aktien) einfach handelbar sind, macht diese Rechtsform sie sehr flexibel.
- Die Aktiengesellschaft hat punkto Kreditwürdigkeit einen guten Ruf.
- Es ist möglich, die Besitzverhältnisse anonym zu gestalten.
Einige der Nachteile sind:
- Bei fahrlässigem oder strafbaren Handeln kann die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen haften.
- Bei der Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 vorgeschrieben. Mindestens die Hälfte davon muss zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden.
- Da sowohl Ertrag und Kapital der AG als auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
- Der Verwaltungsaufwand (Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw.) ist tendenziell hoch.
- Für die Bilanzierung gelten strenge Vorschriften bezüglich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.