Forderungsabtretung in der Schweiz

Forderungsabtretung - Definition: Bei einer Forderungsabtretung überträgt ein Gläubiger eine bestehende Forderung an einen Dritten. Konkret: Das Unternehmen X tritt seine offenen Forderungen von Kunden Y an einen professionellen Dienstleister Z ab.

Forderungsabtretung

Die For­de­rungs­ab­tre­tung bewirkt im Wesent­li­chen einen Gläu­bi­ger­wech­sel. An die Stelle des ursprüng­li­chen Gläu­bi­gers tritt eine dritte Stelle (Kre­dit gebende Firma).
Wäh­rend der Gläu­bi­ger wech­selt, blei­ben hin­ge­gen Schuld­ner und For­de­rungs­in­halt gleich.

Von der For­de­rungs­ab­tre­tung exi­stie­ren ver­schie­dene For­men und Aus­prä­gun­gen, die ver­schie­dene Bedürf­nisse abdecken und unter­schied­li­che Zwecke ver­fol­gen. Je nach Bedarf set­zen Fir­men die For­de­rungs­ab­tre­tung zum Bei­spiel als län­ger­fri­sti­ges Instru­ment zur Kre­dit­si­che­rung ein.

Die ver­schie­de­nen For­men der For­de­rungs­ab­tre­tung

Fir­men ver­schie­den­ster Bran­chen und Grös­sen set­zen auf For­de­rungs­ab­tre­tun­gen als Finan­zie­rungs­in­stru­mente.
Um die unter­schied­li­chen Bedürf­nisse der Fir­men abzu­decken, haben sich fol­gende Arten ent­wickelt:

  • Ein­zelfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    Hier han­delt es sich um die voll­stän­dige Abtre­tung einer ein­zel­nen For­de­rung.
  • Rah­menfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    Dies beschreibt die voll­um­fäng­li­che Abtre­tung meh­re­rer oder gar sämt­li­cher bestehen­den For­de­run­gen einer Firma.
  • Glo­balfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    Das bezeich­net die Abtre­tung aller vor­han­de­ner und zukünf­ti­ger For­de­run­gen einer Firma.
  • Man­telfor­de­rungs­ab­tre­tung:
    In die­ser Vari­ante wer­den For­de­run­gen einer Firma bis zu einem fest­ge­leg­ten Höchst­be­trag abge­tre­ten.

Gene­rell wird in obi­gen Vari­an­ten noch unter­schie­den, ob der Schuld­ner über die Abtre­tung infor­miert wird oder nicht.

  • offene For­de­rungs­ab­tre­tung:
    Hier wird der Schuld­ner über die Abtre­tung infor­miert, so dass die­ser seine Schul­den direkt an den neuen Gläu­bi­ger zahlt.
  • stille For­de­rungs­ab­tre­tung:
    Der Schuld­ner erfährt in die­ser Vari­ante nichts über die erfolgte Abtre­tung der For­de­rung. Der Schuld­ner zahlt hier wei­ter­hin an die ursprüng­li­che Firma.

Die Wahl der Vari­ante hängt stark vom Finan­zie­rungs­be­darf der Firma ab. Dar­über hin­aus spie­len auch die Bran­che, die Lauf­zeit der offe­nen For­de­run­gen sowie das Zah­lungs­ver­hal­ten und die Boni­tät der Kun­den der Firma eine nicht unwe­sent­li­che Rolle bei der Wahl der pas­sen­den Form.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach Schweizer Recht

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt. Die GmbH ist im 8. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 772 bis 827 geregelt.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt.

ein paar Vor­teile der GmbH:

  • Das Gesellschaftskapital beträgt lediglich mindestens CHF 20’000. Die Gründer müssen das Gesellschaftskapital – dies im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – zum Gründungszeitpunkt voll liberieren.
  • Der Lohn der Gesellschafter gilt als Aufwand. Daher kann die Steuerprogression gebrochen werden, da einerseits die Firma auf ihren Gewinn Steuern bezahlt. Und andererseits die Gesellschafter auf ihrem Lohn.
  • Der beim Verkauf von Stammeinlagen anfallende Kapitalgewinn ist von der Steuer befreit.

Einige der Nach­teile sind:

  • Die Stammanteile der GmbH müssen mindestens einen Nennwert von CHF 100 aufweisen. Dadurch ist die Kapitalbeschaffung nicht so flexibel wie beispielsweise bei der Aktiengesellschaft, wo Aktien theoretisch einen Nennwert von einem Rappen haben dürfen.
  • Die Gesellschafter werden namentlich und mit Wohnsitz im Handelsregister eingetragen. Daher geniessen Gesellschafter nicht dieselbe Anonymität wie beispielsweise die Aktionäre.
  • Die Gesellschaftsanteile sind deswegen im Handel viel unflexibler als die Aktien.

Überbrückungsfinanzierung

Unsere Überbrückungsfinanzierung stellt KMU-Betrieben das benötigte Geld innerhalb weniger Tage zur Verfügung.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre persönliche Beratung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

Sie finden diesen Artikel gut? Dann danken wir für's Teilen!