Forderungsbevorschussung: Definition
Forderungsbevorschussung – Definition: Der Geldbetrag, der zur Verfügung gestellt wird, um dem Kreditnehmer ein Darlehen zu ermöglichen, das ihm ermöglicht, einen höheren Gewinn zu erwirtschaften.Bei der Forderungsbevorschussung handelt es sich um ein Darlehen an Firmen, die zur Absicherung des Darlehens ihre offenen Rechnungen an Kunden einbringen.
Die Prüfung der Qualität erstens des Darlehensnehmers und zweitens dessen Forderungen sind in diesem Geschäft besonders wichtig. Denn nur Anträge jener Firmen haben Aussicht auf Erfolg, deren Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit ihrer Kunden ausser Zweifel steht.
In der Regel erfolgt die Bevorschussung der Forderungen rollierend. Das heisst, im Rahmen des gewährten maximalen Betrages löst das Bevorschussung gebende Institut die Sicherheit laufend durch neue Forderungen der Firma ab. Dies versorgt die bevorschusste Firma nicht nur punktuell, sondern über längere Zeit mit rascher Liquidität.
Dies erhöht die Planbarkeit, und mit der besseren Planungssicherheit steigt das Wachstum.
Im Volksmund spricht man daher von der Forderungsbevorschussung als Katalysator für Firmen im Wachstum.
Forderungsbevorschussung für KMU
KMU geraten zudem mitunter in Finanzierungsprobleme aufgrund der oftmals langen Zahlungsfristen, die sie ihren Kunden einräumen müssen. Gerade international tätige Firmen oder Grossfirmen strecken die Kreditorenlaufzeiten, was ihren Kunden immer häufiger Zahlungsfristen von 120 Tagen und mehr aufzwingt.
Die Finanzlage der Lieferanten strapaziert sich deshalb enorm, und wertvolle Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. Das kann so weit führen, dass das eigene Wachstum verunmöglicht wird und der Verlust von Kunden und Reputation droht.
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist mit knapp 113’000 Unternehmen (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform von Kapitalgesellschaften. Die Vorteile bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, machen diese Rechtsform so beliebt.
Einige der Vorteile sind:
- Privates und geschäftliches Vermögen lassen sich trennen. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich also auf das Aktienkapital.
- Da die Gesellschaftsanteile (Aktien) einfach handelbar sind, macht diese Rechtsform sie sehr flexibel.
- Die Aktiengesellschaft hat punkto Kreditwürdigkeit einen guten Ruf.
- Es ist möglich, die Besitzverhältnisse anonym zu gestalten.
Einige der Nachteile sind:
- Bei fahrlässigem oder strafbaren Handeln kann die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen haften.
- Bei der Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 vorgeschrieben. Mindestens die Hälfte davon muss zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden.
- Da sowohl Ertrag und Kapital der AG als auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
- Der Verwaltungsaufwand (Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw.) ist tendenziell hoch.
- Für die Bilanzierung gelten strenge Vorschriften bezüglich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.