GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach Schweizer Recht

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt. Die GmbH ist im 8. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 772 bis 827 geregelt.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt.

ein paar Vor­teile der GmbH:

  • Das Gesellschaftskapital beträgt lediglich mindestens CHF 20’000. Die Gründer müssen das Gesellschaftskapital – dies im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – zum Gründungszeitpunkt voll liberieren.
  • Der Lohn der Gesellschafter gilt als Aufwand. Daher kann die Steuerprogression gebrochen werden, da einerseits die Firma auf ihren Gewinn Steuern bezahlt. Und andererseits die Gesellschafter auf ihrem Lohn.
  • Der beim Verkauf von Stammeinlagen anfallende Kapitalgewinn ist von der Steuer befreit.

Einige der Nach­teile sind:

  • Die Stammanteile der GmbH müssen mindestens einen Nennwert von CHF 100 aufweisen. Dadurch ist die Kapitalbeschaffung nicht so flexibel wie beispielsweise bei der Aktiengesellschaft, wo Aktien theoretisch einen Nennwert von einem Rappen haben dürfen.
  • Die Gesellschafter werden namentlich und mit Wohnsitz im Handelsregister eingetragen. Daher geniessen Gesellschafter nicht dieselbe Anonymität wie beispielsweise die Aktionäre.
  • Die Gesellschaftsanteile sind deswegen im Handel viel unflexibler als die Aktien.

Factoring in der Schweiz

Factoring - Definition: Erwerb von Geldforderungen von Firmen, die Güter oder Dienstleistungen mit Zahlungsziel an gewerbliche Kunden verkauft haben. Es handelt sich hierbei um die Vorfinanzierungen von Forderungen.

Factoring

Fac­to­ring umschreibt eine spe­zi­elle Art des Kre­dit­ge­schäf­tes, näm­lich den gewerbs­mäs­sig betrie­be­nen Erwerb von Geld­for­de­run­gen. Dies in der Regel von Fir­men, die Güter oder Dienst­lei­stun­gen an gewerb­li­che Kun­den ver­kauft haben, denen eine Zah­lungs­frist ein­ge­räumt wurde.

Unter­neh­men, die gewerbs­mäs­sig Geld­for­de­run­gen erwer­ben, wer­den Fac­tor genannt und wer­den von der FINMA kon­trol­liert.

Man unter­schei­det sowohl ech­tes vom unech­ten Fac­to­ring als auch stil­les vom umge­kehr­ten Fac­to­ring. Eine beson­dere Form ist zudem das mit­tel­stands­be­zo­gene Fac­to­ring.

Beschrei­bung der ver­schie­de­nen Fac­to­ring Arten

  • ech­tes Fac­to­ring:
    Über­nimmt der Fac­tor auch das Aus­fall­ri­siko (Delkre­de­reschutz), so han­delt es sich um ech­tes Fac­to­ring.
    Die Kosten hier­bei sind natur­ge­mäss höher als beim unech­ten Fac­to­ring, da man das Risiko des Zah­lungs­aus­fal­les des Debi­to­ren decken muss.
  • unech­tes Fac­to­ring:
    Der Fac­tor kauft die For­de­run­gen nur unter dem Vor­be­halt, dass bei Zah­lungs­stö­run­gen des Schuld­ners der Ver­trag rück­gän­gig gemacht oder durch gleich­wer­tige Geld­for­de­run­gen des Kun­den ersetzt wird.
    Dies ver­hin­dert, dass ein Gläu­bi­ger dem Fac­tor unein­bring­li­che For­de­run­gen zulei­tet.
  • stil­les Fac­to­ring:
    Hier erfolgt keine Infor­ma­tion der Schuld­ner sei­tens des bis­he­ri­gen Gläu­bi­gers über den Ver­kauf sei­ner For­de­rung an einen Fac­tor.
    Die Gefahr für den Fac­tor liegt hier in der feh­len­den Mög­lich­keit zur Prü­fung der Recht­mäs­sig­keit der For­de­rung, da kein unmit­tel­ba­rer Kon­takt zum Schuld­ner besteht.
    Der Fac­tor über­nimmt so auch das Kre­dit­ri­siko des Finan­zie­rungs­kun­den, denn die Zah­lung geht nicht an den Fac­tor son­dern an den Finan­zie­rungs­kun­den.
    Auf diese Weise könnte man in betrü­ge­ri­scher Absicht gar nicht bestehende For­de­run­gen zum Kauf anbie­ten. Daher wird ein Fac­tor beim stil­len Ver­fah­ren nur mit erst­klas­si­gen Kun­den zusam­men­ar­bei­ten.
  • mit­tel­stands­be­zo­ge­nes Fac­to­ring:
    Dies beschreibt die For­de­rungs­vor­fi­nan­zie­rung spe­zi­ell für KMU. Beson­ders inter­es­sant ist dies für export­in­ten­sive Fir­men, die beim Ver­kauf län­der­spe­zi­fisch bedingt oft sehr lange Zah­lungs­ziele ein­räu­men müs­sen.
  • umge­kehr­tes Fac­to­ring:
    Wenn Kun­den die ihnen von ihren Lie­fe­ran­ten ein­ge­räum­ten lan­gen Zah­lungs­ziele nut­zen, gera­ten Letz­tere mög­li­cher­weise in eine Finanz­klemme. Um dies zu ver­mei­den, über­weist der Fac­tor sofort nach Erstel­lung der Rech­nung den ent­spre­chen­den Betrag vorab an den Lie­fe­ran­ten.

Forderungsbevorschussung

Mit unserer Forderungsbevorschussung erhalten Sie das benötigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debitor zahlt, sondern innerhalb weniger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre persönliche Beratung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

Sie finden diesen Artikel gut? Dann danken wir für's Teilen!