GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach Schweizer Recht

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt. Die GmbH ist im 8. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 772 bis 827 geregelt.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt.

ein paar Vor­teile der GmbH:

  • Das Gesellschaftskapital beträgt lediglich mindestens CHF 20’000. Die Gründer müssen das Gesellschaftskapital – dies im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – zum Gründungszeitpunkt voll liberieren.
  • Der Lohn der Gesellschafter gilt als Aufwand. Daher kann die Steuerprogression gebrochen werden, da einerseits die Firma auf ihren Gewinn Steuern bezahlt. Und andererseits die Gesellschafter auf ihrem Lohn.
  • Der beim Verkauf von Stammeinlagen anfallende Kapitalgewinn ist von der Steuer befreit.

Einige der Nach­teile sind:

  • Die Stammanteile der GmbH müssen mindestens einen Nennwert von CHF 100 aufweisen. Dadurch ist die Kapitalbeschaffung nicht so flexibel wie beispielsweise bei der Aktiengesellschaft, wo Aktien theoretisch einen Nennwert von einem Rappen haben dürfen.
  • Die Gesellschafter werden namentlich und mit Wohnsitz im Handelsregister eingetragen. Daher geniessen Gesellschafter nicht dieselbe Anonymität wie beispielsweise die Aktionäre.
  • Die Gesellschaftsanteile sind deswegen im Handel viel unflexibler als die Aktien.

Offene Forderungen in der Schweiz

Offene Forderungen - Definition: Zu einer offenen Forderung kommt es, wenn eine Forderung nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum beglichen wird, obwohl sie unstrittig und bezifferbar ist.

Offene Forderungen

Eine For­de­rung ent­steht jeweils dann, wenn nach einer Lei­stung oder Lie­fe­rung eine Rech­nung erstellt wird. Anders als bei­spiels­weise bei einem Bar­ver­kauf räumt eine Firma ihrem Kun­den eine Zah­lungs­frist ein. Durch die zeit­li­che Ver­zö­ge­rung zwi­schen Lie­fe­rung und Bezah­lung ent­steht eine For­de­rung des Gläu­bi­gers gegen­über dem Schuld­ner.

Durch die Ver­ein­ba­rung einer zeit­lich ver­zö­ger­ten Zah­lung geht der Gläu­bi­ger ein gewis­ses Risiko ein. Denn auch bei guter Boni­tät der Kund­schaft kann es stets zu unvor­her­ge­se­he­nen Ver­zö­ge­run­gen kom­men. Dies kann soweit gehen, dass die For­de­rung teil­weise oder gar voll­stän­dig abge­schrie­ben wer­den muss.

Wann eine For­de­rung zur offe­nen For­de­rung wird

Zu einer offe­nen For­de­rung kommt es, wenn die For­de­rung nicht bis zum ver­ein­bar­ten Fäl­lig­keits­da­tum begli­chen wird, obwohl sie unstrit­tig und bezif­fer­bar ist. Der Schuld­ner gerät also in Zah­lungs­ver­zug.

Eine offene For­de­rung kann als Zah­lungs­ver­zug bezeich­net wer­den – das gilt natür­lich auch umge­kehrt. Den­noch gibt es einen fei­nen aber wesent­li­chen Unter­schied, als was man nun den Zah­lungs­aus­stand des Schuld­ner betrach­tet.

Spricht man von einem Zah­lungs­ver­zug, steht die Zah­lung im Vor­der­grund. Kon­kret heisst dies, der Gläu­bi­ger geht davon aus, dass die Zah­lung der­einst erfol­gen wird.

Ist hin­ge­gen von einer offe­nen For­de­rung die Rede, lässt sich nicht aus­schlies­sen, dass gar keine Zah­lung erfolgt und man auf der For­de­rung sit­zen­bleibt.

Eine Firma wird in den mei­sten Fäl­len zögern, bei einem Gross­kun­den einen Zah­lungs­ver­zug als offene For­de­rung anzu­se­hen. Denn schliess­lich will das Unter­neh­men es sich nicht mit dem wich­ti­gen Kun­den ver­der­ben.
Des­halb nimmt man nicht nur die ein­ge­räumte Zah­lungs­frist in Kauf, son­dern hofft wenig­stens auf ver­spä­tete Zah­lung. Dies ist aus zwei­er­lei Hin­sicht für die Firma kost­spie­lig: Erstens, weil das Risiko nicht von der Hand zu wei­sen ist, dass der Kunde ver­spä­tet, in Raten oder über­haupt nicht zahlt. Zwei­tens, weil die Firma auch bei pünkt­lich bezahl­ter Rech­nung auf wich­tige Liqui­di­tät ver­zich­tet und dem Kun­den einen Gra­tis-Kre­­dit ein­räumt.

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Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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