GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach Schweizer Recht

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt. Die GmbH ist im 8. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 772 bis 827 geregelt.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt.

ein paar Vor­teile der GmbH:

  • Das Gesellschaftskapital beträgt lediglich mindestens CHF 20’000. Die Gründer müssen das Gesellschaftskapital – dies im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – zum Gründungszeitpunkt voll liberieren.
  • Der Lohn der Gesellschafter gilt als Aufwand. Daher kann die Steuerprogression gebrochen werden, da einerseits die Firma auf ihren Gewinn Steuern bezahlt. Und andererseits die Gesellschafter auf ihrem Lohn.
  • Der beim Verkauf von Stammeinlagen anfallende Kapitalgewinn ist von der Steuer befreit.

Einige der Nach­teile sind:

  • Die Stammanteile der GmbH müssen mindestens einen Nennwert von CHF 100 aufweisen. Dadurch ist die Kapitalbeschaffung nicht so flexibel wie beispielsweise bei der Aktiengesellschaft, wo Aktien theoretisch einen Nennwert von einem Rappen haben dürfen.
  • Die Gesellschafter werden namentlich und mit Wohnsitz im Handelsregister eingetragen. Daher geniessen Gesellschafter nicht dieselbe Anonymität wie beispielsweise die Aktionäre.
  • Die Gesellschaftsanteile sind deswegen im Handel viel unflexibler als die Aktien.

Zession in der Schweiz

Zession - Definition: Bei einer Zession überträgt ein Gläubiger eine bestehende Forderung an einen Dritten. Konkret: Das Unternehmen A tritt seine offenen Forderungen von Kunden B an einen professionellen Dienstleister C ab.

Zession

Der Vorgang der Zession führt zum Gläubigerwechsel: Anstelle des ursprünglichen Gläubigers, hat nun eine dritte Stelle (Kredit gebende Firma) Anspruch auf die Forderung. Während aber der Gläubiger wechselt, bleiben Schuldner und Forderungsinhalt indes gleich.

Es gibt verschiedene Formen und Ausprägungen von Zessionen, die alle ihre speziellen Zwecke verfolgen. Je nach Bedarf kann die Zession beispielsweise als längerfristiges Instrument zur Sicherung eines Kredites dienen.

KMU verschiedenster Branchen und Grössen setzen auf die Zession als Finanzierungsinstrumente.

Um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der KMU einzugehen, haben sich folgende Arten entwickelt:

  • Einzelzession: Die Einzelzession beschreibt die vollständige Abtretung einer einzelnen Forderung.
  • Rahmenzession: Eine Rahmenzession bewirkt die vollumfängliche Abtretung mehrerer oder gar sämtlicher bestehenden Forderungen des KMU.
  • Globalzession: Als Globalzession wird die Abtretung aller vorhandener und zukünftiger Forderungen des KMU bezeichnet.
  • Mantelzession: Hier werden Forderungen eines KMU bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag abgetreten.
Generell wird in obigen Formen noch unterschieden, ob der Schuldner über die Zession informiert wird oder nicht.
  • offene Zession: Hier wird der Schuldner über die Abtretung informiert, so dass dieser seine Schulden direkt an den neuen Gläubiger zahlt.
  • stille Zession: Der Schuldner erfährt in dieser Variante nichts über die erfolgte Zession der Forderung. Der Schuldner zahlt hier weiterhin an die ursprüngliche Firma.

Die Wahl der Variante hängt stark vom Finanzierungsbedarf des KMUs ab. Darüber hinaus spielen auch die Branche, die Laufzeit der offenen Forderungen sowie das Zahlungsverhalten und die Bonität der Kunden des KMUs eine wesentliche Rolle bei der Wahl der passenden Form.

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Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

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