Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Betriebsliquidität in der Schweiz
Betriebsliquidität – Definition: Der Begriff Betriebsliquidität stellt ein Urteil über die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens dar. Ist ein Betrieb liquide, verfügt er über ausreichende Mittel, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.Die Betriebsliquidität bezeichnet die von einer Firma benötigte Liquidität für den täglichen Geschäftsgang. Sie erlaubt ein Urteil über die Zahlungsfähigkeit einer Firma und lässt sich errechnen, indem man vom Umlaufvermögen die kurzfristigen Verbindlichkeiten abzieht.
Ist ein Unternehmen liquid, verfügt es über ausreichende Mittel, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Dabei gelten Bankguthaben und Barguthaben als liquides Vermögen, das sich unmittelbar für den Ausgleich von Verbindlichkeiten nutzen lässt.
Die Bedeutung der Betriebsliquidität
Geschäftspartner – beispielsweise Lieferanten und Dienstleister, aber auch Banken – achten auf die Liquidität eines Unternehmens.
Sie liefern nur auf Rechnung, solange der Kunde über eine gute Betriebsliquidität verfügt. Nur dann erscheint das Risiko gering, dass ihr Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachkommt. Hat der Kunde eine mangelhafte Betriebsliquidität, riskieren die Lieferanten und Dienstleister, dass sie auf unbezahlten Rechnungen sitzen bleiben, die sie abschreiben müssen.
Deshalb führen Kreditinstitute, Dienstleister und Lieferanten regelmässig Bonitätsprüfungen durch, um konkrete Anhaltspunkte für die Liquidität ihrer Kunden zu erhalten.
Die Messung der Betriebsliquidität
Bei der Untersuchung der Zahlungsfähigkeit kommt es auf die künftige Liquidität einer Firma an.
Doch Daten über die Fähigkeit eines Unternehmens, in den kommenden Wochen, Monaten oder gar Jahren sämtlichen Verpflichtungen fristgemäss nachzukommen, sind in der Regel nicht öffentlich einsehbar.
Unternehmensintern erfolgen derartige Berechnungen in Form von Finanzplänen, die unterschiedliche Zeiträume abdecken.
Aus diesen Berechnungen erkennt die Geschäftsleitung künftige mögliche finanziellen Engpässe, denen sie durch eine Erhöhung der Einnahmen oder eine Verringerung der Ausgaben beikommen können.
Können jedoch weder die Einnahmen wesentlich erhöht, noch die Ausgaben entscheidend verringert werden, besteht die Möglichkeit der Forderungsbevorschussung oder der Überbrückungsfinanzierung.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.