Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Rechts­form “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” nach Schwei­zer Recht: Diese Form der Han­dels­ge­sell­schaft nach Schwei­ze­ri­schem Obli­ga­tio­nen­recht ist ohne Rechts­per­sön­lich­keit, jedoch ist sie handlungs‑, pro­­zess- und betrei­bungs­fä­hig.

Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Kom­man­dit­ge­sell­schaft ver­fügt über ein Son­der­ver­mö­gen. Und wenn auch die Kom­ple­men­täre soli­da­risch und unbe­schränkt haf­ten, gilt dies für die Kom­man­di­täre ledig­lich beschränkt.

Das Schwei­zer Recht hat zudem die Beson­der­heit, dass nur natür­li­che Per­so­nen als unbe­schränkt haf­tende Gesell­schaf­ter in Frage kom­men.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schwei­zer Recht nicht mög­lich.

Zudem ist im schwei­ze­ri­schen Recht die Kurz­form «KG», wel­che es bei­spiels­weise in Deutsch­land gibt, nicht gestat­tet.

Die Kom­man­dit­ges. für kol­lek­tive Kapi­tal­an­la­gen unter­schei­det sich von der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Daher fin­det sie Rege­lung als eigen­stän­dige Rechts­form im Kol­lek­ti­v­an­la­gen­ge­setz (KAG).
Im Unter­schied zur her­kömm­li­chen Schwei­zer Kom­man­dit­ges. muss der unbe­schränkt haf­tende Kom­ple­men­tär hier eine Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in der Schweiz sein.

Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kom­man­dit­ges. zwin­gend den Fami­li­en­na­men min­de­stens eines unbe­schränkt haf­ten­den Gesell­schaf­ters ent­hal­ten. Zudem einen Zusatz, der das Gesell­schafts­ver­hält­nis andeu­tet.

Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann eben­falls Fan­ta­sie­be­zeich­nun­gen mög­lich sind.
Der Fir­men­zu­satz “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Dar­le­hens­fi­nan­zie­rung

Dar­le­hens­fi­nan­zie­rung – Defi­ni­tion: Der Geld­be­trag, der zur Ver­fü­gung gestellt wird, um dem Kre­dit­neh­mer ein Dar­le­hen zu ermög­li­chen, das ihm ermög­licht, einen höhe­ren Gewinn zu erwirt­schaf­ten.

Dar­le­hens­fi­nan­zie­rungViele Dar­le­hens­an­bie­ter ver­spre­chen schnel­les Geld zu ver­meint­lich gün­sti­gen Kon­di­tio­nen. Doch man­che die­ser Modelle sind kom­pli­ziert, teuer und nicht für alle Situa­tio­nen geeig­net.
Daher gilt es, sau­ber abzu­klä­ren, inwie­fern man sich mit Abschluss des Dar­le­hens­ver­tra­ges an das Kre­dit gebende Insti­tut bin­det, und was genau die Kon­di­tio­nen der Dar­le­hens­ver­ein­ba­rung sind.

Dar­le­hens­fi­nan­zie­rung für KMU: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

KMU, die vor einem Wachs­tums­schritt ste­hen, haben mit­un­ter Schwie­rig­kei­ten mit der Finanz­lage, da die zur ver­fü­gung ste­hende Liqui­di­tät für den lau­fen­den Betrieb, nicht aber für einen anste­hen­den Wachs­tums­schritt aus­ge­legt ist.

Wenn näm­lich die Auf­träge zuneh­men, steigt auch der Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die KMU müs­sen diese erhöh­ten Aus­ga­ben vor­fi­nan­zie­ren, wofür sie auf Liqui­di­tät von Drit­ten ange­wie­sen sind. Denn ohne Zufuhr exter­ner Liqui­di­tät wird die Finanz­lage der KMU stra­pa­ziert. Das kann zum Bei­spiel dazu füh­ren, dass sie gezwun­gen sind, wegen feh­len­der Liqui­di­tät zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge abzu­leh­nen, oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen.

Hat Ihr KMU bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Gerne zei­gen wir Ihnen mit einem mass­ge­schnei­der­ten und trans­pa­ren­ten Ange­bot auf, mit wel­chen Kon­di­tio­nen Sie für eine Über­brückungs­fi­nan­zie­rung bei uns rech­nen kön­nen.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Mit unse­rer For­de­rungs­be­vor­schus­sung erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!