Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Rechts­form “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” nach Schwei­zer Recht: Diese Form der Han­dels­ge­sell­schaft nach Schwei­ze­ri­schem Obli­ga­tio­nen­recht ist ohne Rechts­per­sön­lich­keit, jedoch ist sie handlungs‑, pro­­zess- und betrei­bungs­fä­hig.

Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Kom­man­dit­ge­sell­schaft ver­fügt über ein Son­der­ver­mö­gen. Und wenn auch die Kom­ple­men­täre soli­da­risch und unbe­schränkt haf­ten, gilt dies für die Kom­man­di­täre ledig­lich beschränkt.

Das Schwei­zer Recht hat zudem die Beson­der­heit, dass nur natür­li­che Per­so­nen als unbe­schränkt haf­tende Gesell­schaf­ter in Frage kom­men.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schwei­zer Recht nicht mög­lich.

Zudem ist im schwei­ze­ri­schen Recht die Kurz­form «KG», wel­che es bei­spiels­weise in Deutsch­land gibt, nicht gestat­tet.

Die Kom­man­dit­ges. für kol­lek­tive Kapi­tal­an­la­gen unter­schei­det sich von der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Daher fin­det sie Rege­lung als eigen­stän­dige Rechts­form im Kol­lek­ti­v­an­la­gen­ge­setz (KAG).
Im Unter­schied zur her­kömm­li­chen Schwei­zer Kom­man­dit­ges. muss der unbe­schränkt haf­tende Kom­ple­men­tär hier eine Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in der Schweiz sein.

Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kom­man­dit­ges. zwin­gend den Fami­li­en­na­men min­de­stens eines unbe­schränkt haf­ten­den Gesell­schaf­ters ent­hal­ten. Zudem einen Zusatz, der das Gesell­schafts­ver­hält­nis andeu­tet.

Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann eben­falls Fan­ta­sie­be­zeich­nun­gen mög­lich sind.
Der Fir­men­zu­satz “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Finan­zie­rungs­be­darf

Finan­zie­rungs­be­darf – Defi­ni­tion: Viele KMU ver­fü­gen nicht über die finan­zi­el­len Mit­tel in dem Umfang, der not­wen­dig wäre, eine grös­sere Anschaf­fung ohne Hin­zu­nahme von Fremd­ka­pi­tal rea­li­sie­ren zu kön­nen. Der benö­tige Geld­be­trag, der von einem Kre­dit­in­sti­tut oder einem Inve­stor zur Ver­fü­gung gestellt wird, wird als Finan­zie­rungs­be­darf aus­ge­drückt.

Finan­zie­rungs­be­darf

Der Finan­zie­rungs­be­darf wird im Rah­men eines Kre­dit­an­trags anhand der Finan­zie­rungs­be­darfs­rech­nung bere­chet. Die Berech­nung gibt Auf­schluss dar­über, wel­che Fremd- und Eigen­mit­tel im Rah­men eines Inve­sti­ti­ons­vor­ha­bens zu wel­chem Zeit­punkt zur Ver­fü­gung ste­hen müs­sen.

Der Gesamt­fi­nan­zie­rungs­be­darf ist zunächst ein­mal die Summe aller Aus­ga­ben, die im Rah­men eines Inve­sti­ti­ons­vor­ha­bens anfal­len.

Bei einer Bau­fi­nan­zie­rung eines zusätz­li­chen Waren­la­gers umfasst dies bei­spiels­weise

  • Kauf­preis
  • Bau- oder Sanie­rungs­ko­sten
  • Grund­er­werbs­steuer
  • amt­li­che Gebüh­ren.

Zusätz­lich erhöht sich der Finan­zie­rungs­be­darf allen­falls um

  • Bau­zeit­zin­sen
  • Kosten für ver­rin­gerte Pro­duk­ti­vi­tät wäh­rend des Bau­vor­ha­bens
  • Posten für Unvor­her­ge­se­he­nes.

Zieht man vom Gesamt­fi­nan­zie­rungs­be­darf das vor­han­dene Eigen­ka­pi­tal sowie die vor­ge­se­hene Eigen­lei­stung ab, so ergibt sich der Fremd­fi­nan­zie­rungs­be­darf. In der Höhe die­ses Fremd­fi­nan­zie­rungs­be­darfs müs­sen Finan­zie­run­gen bei Kre­dit­ge­bern auf­ge­nom­men wer­den.

Finan­zie­rungs­be­darf für Fir­men: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Fir­men, die vor einem Wachs­tums­schritt ste­hen, haben oft­mals Schwie­rig­kei­ten mit der Finanz­lage:
Neh­men die Auf­träge zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die Fir­men müs­sen dies meist für meh­rere Wochen oder gar für Monate vor­fi­nan­zie­ren. Die Finanz­lage der KMU wird auf diese Weise stra­pa­ziert, bis zur Situa­tion, dass sie wegen feh­len­der Liqui­di­tät zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge ableh­nen müs­sen oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen.

Das gefähr­det nicht nur den bevor­ste­hen­den Wachs­tums­schritt, son­dern allen­falls wan­dern bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber ab.

Hat Ihre Firma bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Finan­zie­rungs­be­darf: For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Eine wei­tere Ursa­che für Finan­zie­rungs­pro­bleme von KMU sind die oft­mals lan­gen Zah­lungs­fri­sten, die sie ihren Kun­den ein­räu­men müs­sen. Gerade Gross­fir­men oder inter­na­tio­nal tätige Fir­men ver­län­gern die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei den Lie­fe­ran­ten immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies stra­pa­ziert die Finanz­lage der Lie­fe­ran­ten enorm und bin­det wert­volle Res­sour­cen – bis zu dem Punkt, dass das eigene Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und der Ver­lust von Kun­den und Repu­ta­tion droht.

Ver­fügt Ihr KMU über gestellte Rech­nun­gen an Kun­den?
Dann kann die von KMU Liqui­di­tät ange­bo­tene For­de­rungs­be­vor­schus­sung die pas­sende Lösung sein. Mit die­ser erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!