Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Finanzierungsbedarf in der Schweiz
Finanzierungsbedarf - Definition: Viele KMU verfügen nicht über die finanziellen Mittel in dem Umfang, der notwendig wäre, eine grössere Anschaffung ohne Hinzunahme von Fremdkapital realisieren zu können. Der benötige Geldbetrag, der von einem Kreditinstitut oder einem Investor zur Verfügung gestellt wird, wird als Finanzierungsbedarf ausgedrückt.Der Finanzierungsbedarf wird im Rahmen eines Kreditantrags anhand der Finanzierungsbedarfsrechnung berechet. Die Berechnung gibt Aufschluss darüber, welche Fremd- und Eigenmittel im Rahmen eines Investitionsvorhabens zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung stehen müssen.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf ist zunächst einmal die Summe aller Ausgaben, die im Rahmen eines Investitionsvorhabens anfallen.
Bei einer Baufinanzierung eines zusätzlichen Warenlagers umfasst dies beispielsweise
- Kaufpreis
- Bau- oder Sanierungskosten
- Grunderwerbssteuer
- amtliche Gebühren.
Zusätzlich erhöht sich der Finanzierungsbedarf allenfalls um
- Bauzeitzinsen
- Kosten für verringerte Produktivität während des Bauvorhabens
- Posten für Unvorhergesehenes.
Zieht man vom Gesamtfinanzierungsbedarf das vorhandene Eigenkapital sowie die vorgesehene Eigenleistung ab, so ergibt sich der Fremdfinanzierungsbedarf. In der Höhe dieses Fremdfinanzierungsbedarfs müssen Finanzierungen bei Kreditgebern aufgenommen werden.
Finanzierungsbedarf für Firmen: Überbrückungsfinanzierung
Firmen, die vor einem Wachstumsschritt stehen, haben oftmals Schwierigkeiten mit der Finanzlage:
Nehmen die Aufträge zu, steigt auch der dafür notwendige Personalaufwand und Materialeinkauf. Die Firmen müssen dies meist für mehrere Wochen oder gar für Monate vorfinanzieren. Die Finanzlage der KMU wird auf diese Weise strapaziert, bis zur Situation, dass sie wegen fehlender Liquidität zusätzliche Bestellungen oder Aufträge ablehnen müssen oder diese nicht mehr abarbeiten können.
Das gefährdet nicht nur den bevorstehenden Wachstumsschritt, sondern allenfalls wandern bestehende Kunden an leistungsfähigere Mitbewerber ab.
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Finanzierungsbedarf: Forderungsbevorschussung
Eine weitere Ursache für Finanzierungsprobleme von KMU sind die oftmals langen Zahlungsfristen, die sie ihren Kunden einräumen müssen. Gerade Grossfirmen oder international tätige Firmen verlängern die Kreditorenlaufzeiten und zwingen dabei den Lieferanten immer häufiger Zahlungsfristen von 120 Tagen und mehr auf.
Dies strapaziert die Finanzlage der Lieferanten enorm und bindet wertvolle Ressourcen – bis zu dem Punkt, dass das eigene Wachstum verunmöglicht wird und der Verlust von Kunden und Reputation droht.
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Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.