Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht

Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ver­fügt über ein Son­der­ver­mö­gen. Und wenn auch die Kom­ple­men­täre soli­da­risch und unbe­schränkt haf­ten, gilt dies für die Kom­man­di­täre ledig­lich beschränkt.

Das Schwei­zer Recht hat zudem die Beson­der­heit, dass nur natür­li­che Per­so­nen als unbe­schränkt haf­tende Gesell­schaf­ter in Frage kom­men.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schwei­zer Recht nicht mög­lich.

Zudem ist im schwei­ze­ri­schen Recht die Kurz­form «KG», wel­che es bei­spiels­weise in Deutsch­land gibt, nicht gestat­tet.

Die Kom­man­dit­ges. für kol­lek­tive Kapi­tal­an­la­gen unter­schei­det sich von der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Daher fin­det sie Rege­lung als eigen­stän­dige Rechts­form im Kol­lek­ti­v­an­la­gen­ge­setz (KAG).
Im Unter­schied zur her­kömm­li­chen Schwei­zer Kom­man­dit­ges. muss der unbe­schränkt haf­tende Kom­ple­men­tär hier eine Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in der Schweiz sein.

Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kom­man­dit­ges. zwin­gend den Fami­li­en­na­men min­de­stens eines unbe­schränkt haf­ten­den Gesell­schaf­ters ent­hal­ten. Zudem einen Zusatz, der das Gesell­schafts­ver­hält­nis andeu­tet.

Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann eben­falls Fan­ta­sie­be­zeich­nun­gen mög­lich sind.
Der Fir­men­zu­satz “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.

Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.

Finanzierungsbedarf in der Schweiz

Finanzierungsbedarf - Definition: Viele KMU verfügen nicht über die finanziellen Mittel in dem Umfang, der notwendig wäre, eine grössere Anschaffung ohne Hinzunahme von Fremdkapital realisieren zu können. Der benötige Geldbetrag, der von einem Kreditinstitut oder einem Investor zur Verfügung gestellt wird, wird als Finanzierungsbedarf ausgedrückt.

Finanzierungsbedarf

Der Finan­zie­rungs­be­darf wird im Rah­men eines Kre­dit­an­trags anhand der Finan­zie­rungs­be­darfs­rech­nung bere­chet. Die Berech­nung gibt Auf­schluss dar­über, wel­che Fremd- und Eigen­mit­tel im Rah­men eines Inve­sti­ti­ons­vor­ha­bens zu wel­chem Zeit­punkt zur Ver­fü­gung ste­hen müs­sen.

Der Gesamt­fi­nan­zie­rungs­be­darf ist zunächst ein­mal die Summe aller Aus­ga­ben, die im Rah­men eines Inve­sti­ti­ons­vor­ha­bens anfal­len.

Bei einer Bau­fi­nan­zie­rung eines zusätz­li­chen Waren­la­gers umfasst dies bei­spiels­weise

  • Kauf­preis
  • Bau- oder Sanie­rungs­ko­sten
  • Grund­er­werbs­steuer
  • amt­li­che Gebüh­ren.

Zusätz­lich erhöht sich der Finan­zie­rungs­be­darf allen­falls um

  • Bau­zeit­zin­sen
  • Kosten für ver­rin­gerte Pro­duk­ti­vi­tät wäh­rend des Bau­vor­ha­bens
  • Posten für Unvor­her­ge­se­he­nes.

Zieht man vom Gesamt­fi­nan­zie­rungs­be­darf das vor­han­dene Eigen­ka­pi­tal sowie die vor­ge­se­hene Eigen­lei­stung ab, so ergibt sich der Fremd­fi­nan­zie­rungs­be­darf. In der Höhe die­ses Fremd­fi­nan­zie­rungs­be­darfs müs­sen Finan­zie­run­gen bei Kre­dit­ge­bern auf­ge­nom­men wer­den.

Finan­zie­rungs­be­darf für Fir­men: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Fir­men, die vor einem Wachs­tums­schritt ste­hen, haben oft­mals Schwie­rig­kei­ten mit der Finanz­lage:
Neh­men die Auf­träge zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die Fir­men müs­sen dies meist für meh­rere Wochen oder gar für Monate vor­fi­nan­zie­ren. Die Finanz­lage der KMU wird auf diese Weise stra­pa­ziert, bis zur Situa­tion, dass sie wegen feh­len­der Liqui­di­tät zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge ableh­nen müs­sen oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen.

Das gefähr­det nicht nur den bevor­ste­hen­den Wachs­tums­schritt, son­dern allen­falls wan­dern bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber ab.

Hat Ihre Firma bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Finan­zie­rungs­be­darf: For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Eine wei­tere Ursa­che für Finan­zie­rungs­pro­bleme von KMU sind die oft­mals lan­gen Zah­lungs­fri­sten, die sie ihren Kun­den ein­räu­men müs­sen. Gerade Gross­fir­men oder inter­na­tio­nal tätige Fir­men ver­län­gern die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei den Lie­fe­ran­ten immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies stra­pa­ziert die Finanz­lage der Lie­fe­ran­ten enorm und bin­det wert­volle Res­sour­cen – bis zu dem Punkt, dass das eigene Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und der Ver­lust von Kun­den und Repu­ta­tion droht.

Ver­fügt Ihr KMU über gestellte Rech­nun­gen an Kun­den?
Dann kann die von KMU Liqui­di­tät ange­bo­tene For­de­rungs­be­vor­schus­sung die pas­sende Lösung sein. Mit die­ser erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Forderungsbevorschussung

Mit unserer Forderungsbevorschussung erhalten Sie das benötigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debitor zahlt, sondern innerhalb weniger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre persönliche Beratung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

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