Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Rechts­form “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” nach Schwei­zer Recht: Diese Form der Han­dels­ge­sell­schaft nach Schwei­ze­ri­schem Obli­ga­tio­nen­recht ist ohne Rechts­per­sön­lich­keit, jedoch ist sie handlungs‑, pro­­zess- und betrei­bungs­fä­hig.

Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Kom­man­dit­ge­sell­schaft ver­fügt über ein Son­der­ver­mö­gen. Und wenn auch die Kom­ple­men­täre soli­da­risch und unbe­schränkt haf­ten, gilt dies für die Kom­man­di­täre ledig­lich beschränkt.

Das Schwei­zer Recht hat zudem die Beson­der­heit, dass nur natür­li­che Per­so­nen als unbe­schränkt haf­tende Gesell­schaf­ter in Frage kom­men.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schwei­zer Recht nicht mög­lich.

Zudem ist im schwei­ze­ri­schen Recht die Kurz­form «KG», wel­che es bei­spiels­weise in Deutsch­land gibt, nicht gestat­tet.

Die Kom­man­dit­ges. für kol­lek­tive Kapi­tal­an­la­gen unter­schei­det sich von der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Daher fin­det sie Rege­lung als eigen­stän­dige Rechts­form im Kol­lek­ti­v­an­la­gen­ge­setz (KAG).
Im Unter­schied zur her­kömm­li­chen Schwei­zer Kom­man­dit­ges. muss der unbe­schränkt haf­tende Kom­ple­men­tär hier eine Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in der Schweiz sein.

Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kom­man­dit­ges. zwin­gend den Fami­li­en­na­men min­de­stens eines unbe­schränkt haf­ten­den Gesell­schaf­ters ent­hal­ten. Zudem einen Zusatz, der das Gesell­schafts­ver­hält­nis andeu­tet.

Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann eben­falls Fan­ta­sie­be­zeich­nun­gen mög­lich sind.
Der Fir­men­zu­satz “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung: Defi­ni­tion

For­de­rungs­be­vor­schus­sung – Defi­ni­tion: Der Geld­be­trag, der zur Ver­fü­gung gestellt wird, um dem Kre­dit­neh­mer ein Dar­le­hen zu ermög­li­chen, das ihm ermög­licht, einen höhe­ren Gewinn zu erwirt­schaf­ten.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung: Defi­ni­tion

Bei der For­de­rungs­be­vor­schus­sung han­delt es sich um ein Dar­le­hen an Fir­men, die zur Absi­che­rung des Dar­le­hens ihre offe­nen Rech­nun­gen an Kun­den ein­brin­gen.

Die Prü­fung der Qua­li­tät erstens des Dar­le­hens­neh­mers und zwei­tens des­sen For­de­run­gen sind in die­sem Geschäft beson­ders wich­tig. Denn nur Anträge jener Fir­men haben Aus­sicht auf Erfolg, deren Lei­stungs­fä­hig­keit und die Zuver­läs­sig­keit ihrer Kun­den aus­ser Zwei­fel steht.

In der Regel erfolgt die Bevor­schus­sung der For­de­run­gen rol­lie­rend. Das heisst, im Rah­men des gewähr­ten maxi­ma­len Betra­ges löst das Bevor­schus­sung gebende Insti­tut die Sicher­heit lau­fend durch neue For­de­run­gen der Firma ab. Dies ver­sorgt die bevor­schusste Firma nicht nur punk­tu­ell, son­dern über län­gere Zeit mit rascher Liqui­di­tät.

Dies erhöht die Plan­bar­keit, und mit der bes­se­ren Pla­nungs­si­cher­heit steigt das Wachs­tum.
Im Volks­mund spricht man daher von der For­de­rungs­be­vor­schus­sung als Kata­ly­sa­tor für Fir­men im Wachs­tum.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung für KMU

KMU gera­ten zudem mit­un­ter in Finan­zie­rungs­pro­bleme auf­grund der oft­mals lan­gen Zah­lungs­fri­sten, die sie ihren Kun­den ein­räu­men müs­sen. Gerade inter­na­tio­nal tätige Fir­men oder Gross­fir­men strecken die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten, was ihren Kun­den immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf­zwingt.
Die Finanz­lage der Lie­fe­ran­ten stra­pa­ziert sich des­halb enorm, und wert­volle Res­sour­cen ste­hen nicht zur Ver­fü­gung. Das kann so weit füh­ren, dass das eigene Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und der Ver­lust von Kun­den und Repu­ta­tion droht.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!