Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Rechts­form “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” nach Schwei­zer Recht: Diese Form der Han­dels­ge­sell­schaft nach Schwei­ze­ri­schem Obli­ga­tio­nen­recht ist ohne Rechts­per­sön­lich­keit, jedoch ist sie handlungs‑, pro­­zess- und betrei­bungs­fä­hig.

Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Kom­man­dit­ge­sell­schaft ver­fügt über ein Son­der­ver­mö­gen. Und wenn auch die Kom­ple­men­täre soli­da­risch und unbe­schränkt haf­ten, gilt dies für die Kom­man­di­täre ledig­lich beschränkt.

Das Schwei­zer Recht hat zudem die Beson­der­heit, dass nur natür­li­che Per­so­nen als unbe­schränkt haf­tende Gesell­schaf­ter in Frage kom­men.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schwei­zer Recht nicht mög­lich.

Zudem ist im schwei­ze­ri­schen Recht die Kurz­form «KG», wel­che es bei­spiels­weise in Deutsch­land gibt, nicht gestat­tet.

Die Kom­man­dit­ges. für kol­lek­tive Kapi­tal­an­la­gen unter­schei­det sich von der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Daher fin­det sie Rege­lung als eigen­stän­dige Rechts­form im Kol­lek­ti­v­an­la­gen­ge­setz (KAG).
Im Unter­schied zur her­kömm­li­chen Schwei­zer Kom­man­dit­ges. muss der unbe­schränkt haf­tende Kom­ple­men­tär hier eine Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in der Schweiz sein.

Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kom­man­dit­ges. zwin­gend den Fami­li­en­na­men min­de­stens eines unbe­schränkt haf­ten­den Gesell­schaf­ters ent­hal­ten. Zudem einen Zusatz, der das Gesell­schafts­ver­hält­nis andeu­tet.

Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann eben­falls Fan­ta­sie­be­zeich­nun­gen mög­lich sind.
Der Fir­men­zu­satz “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Liqui­di­täts­eng­pass

Liqui­di­täts­eng­pass – Defi­ni­tion: Ein Liqui­di­täts­eng­pass kommt zustande, wenn finan­zi­elle Mit­tel nicht oder nur knapp aus­rei­chen, um bestehende oder kurz­fri­stig abseh­bare Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen frist­ge­recht zu erfül­len.

Liqui­di­täts­eng­pass

Im All­ge­mei­nen bringt man Liqui­di­täts­eng­pässe mit schlech­tem Manage­ment in Ver­bin­dung. Dies ist jedoch nur zum Teil gerecht­fer­tigt.

Klar gibt es Fälle von Fir­men, deren Cash- oder Liqui­di­täts­ma­nage­ment man­gel­haft ist resp. der aktu­el­len Situa­tion der Firma nicht genü­gend Rech­nung trägt.
Durch lange Zah­lungs­fri­sten oder man­gelnde Zah­lungs­mo­ral der Kun­den gera­ten jedoch auch erfolg­rei­che KMU in eine Liqui­di­täts­krise.

Gemäss Seco sind 90% der Kon­kurs­fälle bei KMU auf Liqui­di­täts­eng­pässe zurück­zu­füh­ren – zumin­dest ein Teil davon liesse sich wohl durch geeig­nete Mass­nah­men ver­mei­den.

Wie es es zu einem Liqui­di­täts­eng­pass kom­men kann

Ursa­chen für kurz­fri­stige Liqui­di­täts­pro­bleme sind unter ande­rem

  • schnel­les Wachs­tum:
    Ein Unter­neh­men wächst schnell und muss des­halb in Maschi­nen, Teile oder Dienst­lei­stun­gen inve­stie­ren, bevor die Abneh­mer das End­pro­dukt zah­len.
  • (inter­na­tio­nale) Gross­kun­den:
    Das KMU bedient grosse Kun­den, die nur schlep­pend zah­len. Dadurch herrscht stets ein Auf und Ab in der Liqui­di­tät: Bis zur Zah­lung der Rech­nung des Gross­kun­den ist man unter­li­quide. Sobald die Rech­nung begli­chen ist, hat man wie­der genü­gend Mit­tel.
  • Gross­auf­träge:
    Vor­lei­stun­gen in Mate­rial oder Per­so­nal ste­hen an. Die Kund­schaft zahlt jedoch erst bei Lie­fe­rung.
  • Sai­so­na­li­tä­ten:
    Erträge fal­len – bei­spiels­weise bei Hotels, Gastro­be­trie­ben, Ski­ge­bie­ten, usw – schwer­punkt­mäs­sig in einer spe­zi­fi­schen Sai­son an, und man muss die Nied­rig­sai­son über­brücken.

Liqui­di­täts­eng­pass: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

KMU, bei denen ein Wachs­tums­schritt ansteht, gera­ten mit­un­ter ein einen Liqui­di­täts­eng­pass:
Die Auf­träge neh­men zu, nun steigt auch der dafür not­wen­dige Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die KMU müs­sen dies meist für meh­rere Wochen oder gar für Monate vor­fi­nan­zie­ren. Die Liqui­di­tät der KMU wird auf diese Weise stra­pa­ziert, bis zur Situa­tion, dass sie zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge ableh­nen müs­sen oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen.

Das gefähr­det nicht nur den bevor­ste­hen­den Wachs­tums­schritt, son­dern allen­falls wan­dern bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber ab.

Hat Ihre Firma bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Mit unse­rer For­de­rungs­be­vor­schus­sung erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!