Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht

Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ver­fügt über ein Son­der­ver­mö­gen. Und wenn auch die Kom­ple­men­täre soli­da­risch und unbe­schränkt haf­ten, gilt dies für die Kom­man­di­täre ledig­lich beschränkt.

Das Schwei­zer Recht hat zudem die Beson­der­heit, dass nur natür­li­che Per­so­nen als unbe­schränkt haf­tende Gesell­schaf­ter in Frage kom­men.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schwei­zer Recht nicht mög­lich.

Zudem ist im schwei­ze­ri­schen Recht die Kurz­form «KG», wel­che es bei­spiels­weise in Deutsch­land gibt, nicht gestat­tet.

Die Kom­man­dit­ges. für kol­lek­tive Kapi­tal­an­la­gen unter­schei­det sich von der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Daher fin­det sie Rege­lung als eigen­stän­dige Rechts­form im Kol­lek­ti­v­an­la­gen­ge­setz (KAG).
Im Unter­schied zur her­kömm­li­chen Schwei­zer Kom­man­dit­ges. muss der unbe­schränkt haf­tende Kom­ple­men­tär hier eine Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in der Schweiz sein.

Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kom­man­dit­ges. zwin­gend den Fami­li­en­na­men min­de­stens eines unbe­schränkt haf­ten­den Gesell­schaf­ters ent­hal­ten. Zudem einen Zusatz, der das Gesell­schafts­ver­hält­nis andeu­tet.

Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann eben­falls Fan­ta­sie­be­zeich­nun­gen mög­lich sind.
Der Fir­men­zu­satz “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.

Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.

Planungssicherheit in der Schweiz

Planungssicherheit - Definition: Vorhersagen ermöglichen die Steuerbarkeit der Entwicklung eines KMU und reduzieren den Aufwand. Je grösser die Genauigkeit der Vorhersage ist, desto besser ist die Planungsqualität, und umso wirtschaftlicher können vorhandene Ressourcen eingesetzt und Unternehmensziele erreicht werden.

Planungssicherheit

Der Begriff Pla­nungs­si­cher­heit umfasst alle Fak­to­ren, Regeln und Mass­nah­men, wel­che die Geschäfts­füh­rung unter­stüt­zen, Pro­gno­sen über den bis zu einem defi­nier­ten Zeit­punkt zu erwar­ten­den Geschäfts­er­folg zu erstel­len.

Dazu gehö­ren Teil­be­rei­che wie

  • Unter­neh­mens­ziele:
    Die Ver­ant­wort­li­chen for­mu­lie­ren die Ziele mess­bar. So kann man zum gege­be­nem Zeit­punkt prü­fen, inwie­weit die Anstren­gun­gen tat­säch­lich zur Errei­chung der Unter­neh­mens­ziele geführt haben.
  • stra­te­gi­sche Aus­rich­tung:
    Die Geschäfts­füh­rung beob­ach­tet den Markt genau, monit­ort Mit­be­wer­ber, und ermit­telt Kun­den­be­dürf­nisse: Dies alles hilft der Bestim­mung des pas­sen­den Plat­zes im künf­ti­gen Markt.
  • vor­ge­se­hene Mass­nah­men für das Errei­chen der Ziele:
    Dies kön­nen orga­ni­sa­to­ri­sche Mass­nah­men wie zum Bei­spiel der Aus­bau des Kun­den­dien­stes sein. Oder aber Erstel­len neuer Pro­duk­ti­ons­stät­ten, damit die erwar­tete Nach­frage bes­ser bedie­nen wird.
  • vor­han­dene Mit­tel für die Umset­zung der Mass­nah­men:
    Hier ist die mög­lichst genaue Bestim­mung und Steue­rung der Res­sour­cen beson­ders wich­tig.
    Punkt­ge­naue Zuord­nung der Mit­tel zur jewei­li­gen Pla­nungs­pe­ri­ode. So ist es zum Bei­spiel nicht wirt­schaft­lich, bereits zu Beginn die Mit­tel für zusätz­li­ches Per­so­nal bereit zu stel­len, obwohl die­ses erst mit­tel­fri­stig benö­tigt wird.

Pla­nungs­si­cher­heit: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Fir­men, deren Pla­nung eine Wachs­tums­phase vor­se­hen, haben oft­mals eine unter­durch­schnitt­li­che Pla­nungs­si­cher­heit, denn die Liqui­di­tät ist mit stei­gen­dem Erfolg schwer zu pla­nen:
Neh­men die Auf­träge zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die Fir­men müs­sen dies meist für meh­rere Monate vor­fi­nan­zie­ren. Dies stra­pa­ziert die Liqui­di­tät der Fir­men bis zur Situa­tion, dass sie wegen feh­len­der Liqui­di­tät zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge ableh­nen müs­sen oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen. Und somit kön­nen die Unter­neh­mens­ziele nicht oder nur teil­weise erreicht wer­den.

Das würgt nicht nur das bevor­ste­hende Wachs­tum ab, son­dern es droht die Gefahr, dass bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber abwan­dern.

Hat Ihre Firma bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Pla­nungs­si­cher­heit KMU: For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Eine wei­tere Ursa­che für Liqui­di­täts­pro­bleme von Fir­men sind mit­un­ter die lan­gen Zah­lungs­fri­sten, die sie ihren Kun­den ein­räu­men müs­sen. Gerade Gross­fir­men oder inter­na­tio­nal tätige Fir­men strecken die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei den Lie­fe­ran­ten immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies stra­pa­ziert die Liqui­di­tät der Lie­fe­ran­ten enorm und bin­det wert­volle Res­sour­cen – bis zu dem Punkt, dass das eigene Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und man droht, Kun­den zu ver­lie­ren.

Überbrückungsfinanzierung

Unsere Überbrückungsfinanzierung stellt KMU-Betrieben das benötigte Geld innerhalb weniger Tage zur Verfügung.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre persönliche Beratung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

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