Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Rechts­form “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” nach Schwei­zer Recht: Diese Form der Han­dels­ge­sell­schaft nach Schwei­ze­ri­schem Obli­ga­tio­nen­recht ist ohne Rechts­per­sön­lich­keit, jedoch ist sie handlungs‑, pro­­zess- und betrei­bungs­fä­hig.

Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Kom­man­dit­ge­sell­schaft ver­fügt über ein Son­der­ver­mö­gen. Und wenn auch die Kom­ple­men­täre soli­da­risch und unbe­schränkt haf­ten, gilt dies für die Kom­man­di­täre ledig­lich beschränkt.

Das Schwei­zer Recht hat zudem die Beson­der­heit, dass nur natür­li­che Per­so­nen als unbe­schränkt haf­tende Gesell­schaf­ter in Frage kom­men.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schwei­zer Recht nicht mög­lich.

Zudem ist im schwei­ze­ri­schen Recht die Kurz­form «KG», wel­che es bei­spiels­weise in Deutsch­land gibt, nicht gestat­tet.

Die Kom­man­dit­ges. für kol­lek­tive Kapi­tal­an­la­gen unter­schei­det sich von der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Daher fin­det sie Rege­lung als eigen­stän­dige Rechts­form im Kol­lek­ti­v­an­la­gen­ge­setz (KAG).
Im Unter­schied zur her­kömm­li­chen Schwei­zer Kom­man­dit­ges. muss der unbe­schränkt haf­tende Kom­ple­men­tär hier eine Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in der Schweiz sein.

Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kom­man­dit­ges. zwin­gend den Fami­li­en­na­men min­de­stens eines unbe­schränkt haf­ten­den Gesell­schaf­ters ent­hal­ten. Zudem einen Zusatz, der das Gesell­schafts­ver­hält­nis andeu­tet.

Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann eben­falls Fan­ta­sie­be­zeich­nun­gen mög­lich sind.
Der Fir­men­zu­satz “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Pla­nungs­si­cher­heit

Pla­nungs­si­cher­heit – Defi­ni­tion: Vor­her­sa­gen ermög­li­chen die Steu­er­bar­keit der Ent­wick­lung eines KMU und redu­zie­ren den Auf­wand. Je grös­ser die Genau­ig­keit der Vor­her­sage ist, desto bes­ser ist die Pla­nungs­qua­li­tät, und umso wirt­schaft­li­cher kön­nen vor­han­dene Res­sour­cen ein­ge­setzt und Unter­neh­mens­ziele erreicht wer­den.

Pla­nungs­si­cher­heit

Der Begriff Pla­nungs­si­cher­heit umfasst alle Fak­to­ren, Regeln und Mass­nah­men, wel­che die Geschäfts­füh­rung unter­stüt­zen, Pro­gno­sen über den bis zu einem defi­nier­ten Zeit­punkt zu erwar­ten­den Geschäfts­er­folg zu erstel­len.

Dazu gehö­ren Teil­be­rei­che wie

  • Unter­neh­mens­ziele:
    Die Ver­ant­wort­li­chen for­mu­lie­ren die Ziele mess­bar. So kann man zum gege­be­nem Zeit­punkt prü­fen, inwie­weit die Anstren­gun­gen tat­säch­lich zur Errei­chung der Unter­neh­mens­ziele geführt haben.
  • stra­te­gi­sche Aus­rich­tung:
    Die Geschäfts­füh­rung beob­ach­tet den Markt genau, monit­ort Mit­be­wer­ber, und ermit­telt Kun­den­be­dürf­nisse: Dies alles hilft der Bestim­mung des pas­sen­den Plat­zes im künf­ti­gen Markt.
  • vor­ge­se­hene Mass­nah­men für das Errei­chen der Ziele:
    Dies kön­nen orga­ni­sa­to­ri­sche Mass­nah­men wie zum Bei­spiel der Aus­bau des Kun­den­dien­stes sein. Oder aber Erstel­len neuer Pro­duk­ti­ons­stät­ten, damit die erwar­tete Nach­frage bes­ser bedie­nen wird.
  • vor­han­dene Mit­tel für die Umset­zung der Mass­nah­men:
    Hier ist die mög­lichst genaue Bestim­mung und Steue­rung der Res­sour­cen beson­ders wich­tig.
    Punkt­ge­naue Zuord­nung der Mit­tel zur jewei­li­gen Pla­nungs­pe­ri­ode. So ist es zum Bei­spiel nicht wirt­schaft­lich, bereits zu Beginn die Mit­tel für zusätz­li­ches Per­so­nal bereit zu stel­len, obwohl die­ses erst mit­tel­fri­stig benö­tigt wird.

Pla­nungs­si­cher­heit: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Fir­men, deren Pla­nung eine Wachs­tums­phase vor­se­hen, haben oft­mals eine unter­durch­schnitt­li­che Pla­nungs­si­cher­heit, denn die Liqui­di­tät ist mit stei­gen­dem Erfolg schwer zu pla­nen:
Neh­men die Auf­träge zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die Fir­men müs­sen dies meist für meh­rere Monate vor­fi­nan­zie­ren. Dies stra­pa­ziert die Liqui­di­tät der Fir­men bis zur Situa­tion, dass sie wegen feh­len­der Liqui­di­tät zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge ableh­nen müs­sen oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen. Und somit kön­nen die Unter­neh­mens­ziele nicht oder nur teil­weise erreicht wer­den.

Das würgt nicht nur das bevor­ste­hende Wachs­tum ab, son­dern es droht die Gefahr, dass bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber abwan­dern.

Hat Ihre Firma bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Pla­nungs­si­cher­heit KMU: For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Eine wei­tere Ursa­che für Liqui­di­täts­pro­bleme von Fir­men sind mit­un­ter die lan­gen Zah­lungs­fri­sten, die sie ihren Kun­den ein­räu­men müs­sen. Gerade Gross­fir­men oder inter­na­tio­nal tätige Fir­men strecken die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei den Lie­fe­ran­ten immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies stra­pa­ziert die Liqui­di­tät der Lie­fe­ran­ten enorm und bin­det wert­volle Res­sour­cen – bis zu dem Punkt, dass das eigene Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und man droht, Kun­den zu ver­lie­ren.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!