Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Rechts­form “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” nach Schwei­zer Recht: Diese Form der Han­dels­ge­sell­schaft nach Schwei­ze­ri­schem Obli­ga­tio­nen­recht ist ohne Rechts­per­sön­lich­keit, jedoch ist sie handlungs‑, pro­­zess- und betrei­bungs­fä­hig.

Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Kom­man­dit­ge­sell­schaft ver­fügt über ein Son­der­ver­mö­gen. Und wenn auch die Kom­ple­men­täre soli­da­risch und unbe­schränkt haf­ten, gilt dies für die Kom­man­di­täre ledig­lich beschränkt.

Das Schwei­zer Recht hat zudem die Beson­der­heit, dass nur natür­li­che Per­so­nen als unbe­schränkt haf­tende Gesell­schaf­ter in Frage kom­men.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schwei­zer Recht nicht mög­lich.

Zudem ist im schwei­ze­ri­schen Recht die Kurz­form «KG», wel­che es bei­spiels­weise in Deutsch­land gibt, nicht gestat­tet.

Die Kom­man­dit­ges. für kol­lek­tive Kapi­tal­an­la­gen unter­schei­det sich von der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Daher fin­det sie Rege­lung als eigen­stän­dige Rechts­form im Kol­lek­ti­v­an­la­gen­ge­setz (KAG).
Im Unter­schied zur her­kömm­li­chen Schwei­zer Kom­man­dit­ges. muss der unbe­schränkt haf­tende Kom­ple­men­tär hier eine Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in der Schweiz sein.

Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kom­man­dit­ges. zwin­gend den Fami­li­en­na­men min­de­stens eines unbe­schränkt haf­ten­den Gesell­schaf­ters ent­hal­ten. Zudem einen Zusatz, der das Gesell­schafts­ver­hält­nis andeu­tet.

Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann eben­falls Fan­ta­sie­be­zeich­nun­gen mög­lich sind.
Der Fir­men­zu­satz “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung: Defi­ni­tion

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung – Defi­ni­tion: Der Geld­be­trag, der zur Ver­fü­gung gestellt wird, um dem Kre­dit­neh­mer ein Dar­le­hen zu gewäh­ren, das ihm ermög­licht, zusätz­li­che Auf­träge anzu­neh­men.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung: Defi­ni­tion

Bei der Über­brückungs­fi­nan­zie­rung han­delt es sich um ein Dar­le­hen an Fir­men, die zur Absi­che­rung des Dar­le­hens ihre bestä­tig­ten Auf­träge von Kun­den ein­brin­gen.

Von beson­de­rer Wich­tig­keit hier­bei ist die Prü­fung der Qua­li­tät der Kun­den des Dar­le­hens­neh­mers und natür­lich des Dar­le­hens­neh­mers selbst. Aus­schliess­lich Anträge der­je­ni­gen Fir­men haben Aus­sicht auf Erfolg, deren Zuver­läs­sig­keit ihrer Kun­den aus­ser Zwei­fel steht und die selbst über eine gute Repu­ta­tion ver­fü­gen.

In der Regel wird die Finan­zie­rung rol­lie­rend über­brückt. Das heisst, im Rah­men des gewähr­ten maxi­ma­len Betra­ges wer­den sie lau­fend vom Liqui­di­tät geben­den Insti­tut durch neue Auf­träge der Firma abge­löst. Dies finan­ziert die Firma nicht nur punk­tu­ell, son­dern ver­sorgt diese über län­gere Zeit mit rascher Liqui­di­tät.

Dies erhöht die Fle­xi­bi­li­tät in der Auf­trags­pla­nung, und mit der ver­bes­ser­ten Pla­nungs­si­cher­heit beschleu­nigt sich das Wachs­tum.
Im Volks­mund spricht man daher von der Über­brückungs­fi­nan­zie­rung auch als eigent­li­cher Kata­ly­sa­tor für Fir­men im Wachs­tum.

Was war zuerst: Huhn oder Ei? Die Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Fir­men haben ins­be­son­dere Mühe, grös­sere Auf­träge zu bewäl­ti­gen, da ihre Liqui­di­tät und Infra­struk­tur auf das Tages­ge­schäft, nicht aber für Wachs­tums­schritte aus­ge­rich­tet ist.

Idea­ler­weise reicht die Liqui­di­tät einer Firma näm­lich gerade zur Bewäl­ti­gung des nor­ma­len Geschäf­tes. Ver­fügt die Firma über Liqui­di­tät, die dar­über hin­aus­geht, spricht man sonst von Über­li­qui­di­tät.

Wenn nun jedoch zusätz­li­che Auf­träge win­ken, ist die bis­her ideale Liqui­di­tät nicht dar­auf aus­ge­legt. Somit besteht das Risiko, ent­we­der die Auf­träge ableh­nen zu müs­sen oder für das nor­male Geschäft zuwe­nig Liqui­di­tät zur Ver­fü­gung zu haben. Bei­des gefähr­det den gesam­ten Erfolg der Firma.

Eine klas­si­sche “Huhn oder Ei” Situa­tion

Ver­fügt man über die ideale Liqui­di­tät für das Tages­ge­schäft, gerät man durch zusätz­li­che Auf­träge rasch in eine Unter­li­qui­di­tät und ris­kiert, auch das Tages­ge­schäft nega­tiv zu beein­flus­sen.
Hat man genü­gend Liqui­di­tät für Wachs­tums­schritte, ist man über­li­quide und ver­liert somit Geld durch Infla­tion und nega­tive Bank­zin­sen.

Die Über­brückungs­fi­nan­zie­rung ist ein ele­gan­ter Aus­weg aus die­sem Teu­fels­kreis: Sie ermög­licht näm­lich, die Liqui­di­tät rasch den gerade vor­herr­schen­den Bedin­gun­gen anzu­pas­sen, ohne die teure Über­li­qui­di­tät zu ris­kie­ren.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!