Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Überbrückungsfinanzierung: Definition in der Schweiz
Überbrückungsfinanzierung - Definition: Der Geldbetrag, der zur Verfügung gestellt wird, um dem Kreditnehmer ein Darlehen zu gewähren, das ihm ermöglicht, zusätzliche Aufträge anzunehmen.Bei der Überbrückungsfinanzierung handelt es sich um ein Darlehen an Firmen, die zur Absicherung des Darlehens ihre bestätigten Aufträge von Kunden einbringen.
Von besonderer Wichtigkeit hierbei ist die Prüfung der Qualität der Kunden des Darlehensnehmers und natürlich des Darlehensnehmers selbst. Ausschliesslich Anträge derjenigen Firmen haben Aussicht auf Erfolg, deren Zuverlässigkeit ihrer Kunden ausser Zweifel steht und die selbst über eine gute Reputation verfügen.
In der Regel wird die Finanzierung rollierend überbrückt. Das heisst, im Rahmen des gewährten maximalen Betrages werden sie laufend vom Liquidität gebenden Institut durch neue Aufträge der Firma abgelöst. Dies finanziert die Firma nicht nur punktuell, sondern versorgt diese über längere Zeit mit rascher Liquidität.
Dies erhöht die Flexibilität in der Auftragsplanung, und mit der verbesserten Planungssicherheit beschleunigt sich das Wachstum.
Im Volksmund spricht man daher von der Überbrückungsfinanzierung auch als eigentlicher Katalysator für Firmen im Wachstum.
Was war zuerst: Huhn oder Ei? Die Überbrückungsfinanzierung
Firmen haben insbesondere Mühe, grössere Aufträge zu bewältigen, da ihre Liquidität und Infrastruktur auf das Tagesgeschäft, nicht aber für Wachstumsschritte ausgerichtet ist.
Idealerweise reicht die Liquidität einer Firma nämlich gerade zur Bewältigung des normalen Geschäftes. Verfügt die Firma über Liquidität, die darüber hinausgeht, spricht man sonst von Überliquidität.
Wenn nun jedoch zusätzliche Aufträge winken, ist die bisher ideale Liquidität nicht darauf ausgelegt. Somit besteht das Risiko, entweder die Aufträge ablehnen zu müssen oder für das normale Geschäft zuwenig Liquidität zur Verfügung zu haben. Beides gefährdet den gesamten Erfolg der Firma.
Eine klassische “Huhn oder Ei” Situation
Verfügt man über die ideale Liquidität für das Tagesgeschäft, gerät man durch zusätzliche Aufträge rasch in eine Unterliquidität und riskiert, auch das Tagesgeschäft negativ zu beeinflussen.
Hat man genügend Liquidität für Wachstumsschritte, ist man überliquide und verliert somit Geld durch Inflation und negative Bankzinsen.
Die Überbrückungsfinanzierung ist ein eleganter Ausweg aus diesem Teufelskreis: Sie ermöglicht nämlich, die Liquidität rasch den gerade vorherrschenden Bedingungen anzupassen, ohne die teure Überliquidität zu riskieren.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.