Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Rechts­form “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” nach Schwei­zer Recht: Diese Form der Han­dels­ge­sell­schaft nach Schwei­ze­ri­schem Obli­ga­tio­nen­recht ist ohne Rechts­per­sön­lich­keit, jedoch ist sie handlungs‑, pro­­zess- und betrei­bungs­fä­hig.

Kom­man­dit­ge­sell­schaft

Die Kom­man­dit­ge­sell­schaft ver­fügt über ein Son­der­ver­mö­gen. Und wenn auch die Kom­ple­men­täre soli­da­risch und unbe­schränkt haf­ten, gilt dies für die Kom­man­di­täre ledig­lich beschränkt.

Das Schwei­zer Recht hat zudem die Beson­der­heit, dass nur natür­li­che Per­so­nen als unbe­schränkt haf­tende Gesell­schaf­ter in Frage kom­men.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schwei­zer Recht nicht mög­lich.

Zudem ist im schwei­ze­ri­schen Recht die Kurz­form «KG», wel­che es bei­spiels­weise in Deutsch­land gibt, nicht gestat­tet.

Die Kom­man­dit­ges. für kol­lek­tive Kapi­tal­an­la­gen unter­schei­det sich von der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Daher fin­det sie Rege­lung als eigen­stän­dige Rechts­form im Kol­lek­ti­v­an­la­gen­ge­setz (KAG).
Im Unter­schied zur her­kömm­li­chen Schwei­zer Kom­man­dit­ges. muss der unbe­schränkt haf­tende Kom­ple­men­tär hier eine Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in der Schweiz sein.

Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kom­man­dit­ges. zwin­gend den Fami­li­en­na­men min­de­stens eines unbe­schränkt haf­ten­den Gesell­schaf­ters ent­hal­ten. Zudem einen Zusatz, der das Gesell­schafts­ver­hält­nis andeu­tet.

Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann eben­falls Fan­ta­sie­be­zeich­nun­gen mög­lich sind.
Der Fir­men­zu­satz “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Über­brückungs­kre­dit

Über­brückungs­kre­dit – Defi­ni­tion: Bei einem Über­brückungs­kre­dit han­delt es sich um einen kurz­fri­sti­gen Kre­dit, der es dem Kre­dit­neh­mer ermög­licht, einen Vor­schuss auf die Ein­nah­men aus einem Ver­kauf eines Ver­mö­gens­werts zu erhal­ten.

Über­brückungs­kre­dit

Über­brückungs­kre­dite kann man grob unter­schei­den auf­grund der Geschäfte, die sie ermög­li­chen.

Wir unter­schei­den in die­ser Über­sicht drei ver­schie­dene all­täg­li­che Situa­tio­nen, die ohne Über­brückungs­kre­dite mas­siv erschwert, wenn nicht sogar ver­un­mög­licht wür­den.

Es sind dies:

  • Pri­vat­per­so­nen, die gegen Ende des Monats knapp bei Kasse sind
  • Fir­men, die für die Aus­füh­rung bereits ver­trag­lich gesi­cher­ten Auf­träge Geld oder Sicher­hei­ten benö­ti­gen
  • Pri­vat­haus­halte, die eine neue Immo­bi­lie kau­fen wäh­rend des­sen die bestehende Immo­bi­lie noch nicht ver­kauft ist

Wäh­rend wir fol­gend den Über­brückungs­kre­dit für Fir­men genauer beleuch­ten, ver­wei­sen wir bei den ande­ren Kre­­­­dit-Arten gerne auf diverse Ban­ken und Kre­­­­dit-Insti­tute.

Über­brückungs­kre­dit für Fir­men

Das bezeich­net ein kurz­fri­stig gewähr­tes Dar­le­hen an Unter­neh­men. Die­ses hilft der Firma über die Zeit bis zum Abschluss eines bereits gesi­cher­ten Auf­tra­ges resp. Zah­lungs­ein­gang eines bereits erfolg­ten Ver­kaufs hin­weg.

Der Zins­satz für sol­che Kre­dite ist in der Regel ziem­lich hoch, da die Kre­dit gebende Bank oder Firma eben­falls ein nicht unbe­trächt­li­ches unter­neh­me­ri­sches Risiko ein­geht.

Diese Art von Über­brückungs­kre­dit wird gewöhn­lich durch Grund­be­sitz, Lager­be­stände oder ver­trag­lich gesi­cherte Auf­trage besi­chert.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Mit unse­rer For­de­rungs­be­vor­schus­sung erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!