Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht

Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.

Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ver­fügt über ein Son­der­ver­mö­gen. Und wenn auch die Kom­ple­men­täre soli­da­risch und unbe­schränkt haf­ten, gilt dies für die Kom­man­di­täre ledig­lich beschränkt.

Das Schwei­zer Recht hat zudem die Beson­der­heit, dass nur natür­li­che Per­so­nen als unbe­schränkt haf­tende Gesell­schaf­ter in Frage kom­men.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schwei­zer Recht nicht mög­lich.

Zudem ist im schwei­ze­ri­schen Recht die Kurz­form «KG», wel­che es bei­spiels­weise in Deutsch­land gibt, nicht gestat­tet.

Die Kom­man­dit­ges. für kol­lek­tive Kapi­tal­an­la­gen unter­schei­det sich von der Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Daher fin­det sie Rege­lung als eigen­stän­dige Rechts­form im Kol­lek­ti­v­an­la­gen­ge­setz (KAG).
Im Unter­schied zur her­kömm­li­chen Schwei­zer Kom­man­dit­ges. muss der unbe­schränkt haf­tende Kom­ple­men­tär hier eine Akti­en­ge­sell­schaft mit Sitz in der Schweiz sein.

Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kom­man­dit­ges. zwin­gend den Fami­li­en­na­men min­de­stens eines unbe­schränkt haf­ten­den Gesell­schaf­ters ent­hal­ten. Zudem einen Zusatz, der das Gesell­schafts­ver­hält­nis andeu­tet.

Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann eben­falls Fan­ta­sie­be­zeich­nun­gen mög­lich sind.
Der Fir­men­zu­satz “Kom­man­dit­ge­sell­schaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.

Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.

Wachstumsfinanzierung in der Schweiz

Wachstumsfinanzierung - Definition: Von Wachstumsfinanzierung spricht man, wenn eine Firma für die Umsetzung von Wachstumsvorhaben Mittel von Dritten benötigt, da das Eigenkapital lediglich für den laufenden Betrieb, nicht aber für eine Expansion ausgelegt ist.

Wachstumsfinanzierung

Von Wachs­tums­fi­nan­zie­rung ist die Rede, wenn eine Firma für die Rea­li­sie­rung von Wachs­tums­vor­ha­ben Mit­tel von Drit­ten benö­tigt.

Gesunde Fir­men, deren Auf­trags­lage sehr gut, resp. die Nach­frage nach den Pro­duk­ten sehr gross ist, sehen sich oft mit Pro­ble­men der Wachs­tums­fi­nan­zie­rung kon­fron­tiert. Man könnte sagen, es läuft fast zu gut, um alles noch bewäl­ti­gen zu kön­nen.

Wol­len Sie die Firma ver­grös­sern? Dann benö­ti­gen Sie zusätz­li­ches Kapi­tal, denn das Eigen­ka­pi­tal sichert den lau­fen­den Geschäfts­be­trieb, reicht jedoch nicht für die Finan­zie­rung eines Wachs­tums­schrit­tes.

Will eine Firma wach­sen, muss sie die Lei­stungs­fä­hig­keit erhö­hen.
Dies kann sie durch zusätz­li­che Mit­ar­bei­tende errei­chen, aber auch durch höhere Kapa­zi­tä­ten in der Pro­duk­tion oder einen erwei­ter­ten Ver­trieb.

Wie dem auch sei: Steht man vor einem Wachs­tums­schritt, muss man inve­stie­ren, benö­tigt also Geld über das bestehende Eigen­ka­pi­tal hin­aus.

Wachs­tums­fi­nan­zie­rung für KMU: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

KMU, wel­che sich in einer star­ken Wachs­tums­phase befin­den, sehen sich häu­fig mit Schwie­rig­kei­ten mit der Liqui­di­tät kon­fron­tiert:
Neh­men Bestel­lun­gen und Auf­träge von Kun­den zu, steigt auch der dafür not­wen­dige Mate­ri­al­ein­kauf. Die KMU müs­sen dies meist für meh­rere Wochen oder sogar für Monate vor­fi­nan­zie­ren. Die Liqui­di­tät der Firma wird auf diese Weise stra­pa­ziert, bis zur Situa­tion, dass wegen feh­len­der Liqui­di­tät keine zusätz­li­chen Bestel­lun­gen oder Auf­träge mehr ange­nom­men oder abge­ar­bei­tet wer­den kön­nen.

Das würgt nicht nur das bevor­ste­hende Wachs­tum ab, son­dern es droht die Gefahr, dass bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber abwan­dern.

Hat Ihr KMU bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Wachs­tums­fi­nan­zie­rung für Fir­men: For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Ebenso ent­ste­hen mit­un­ter Liqui­di­täts­pro­bleme durch lange Zah­lungs­fri­sten der Kun­den. Ins­be­son­dere Gross­fir­men ver­län­gern die Kre­di­to­ren­lauf­zei­ten und zwin­gen dabei ihren Lie­fe­ran­ten immer häu­fi­ger Zah­lungs­fri­sten von 120 Tagen und mehr auf.
Dies kann die Liqui­di­tät enorm stra­pa­zie­ren und wert­volle Res­sour­cen bin­den – bis zu dem Punkt, dass das bevor­ste­hende Wachs­tum ver­un­mög­licht wird und man droht, Kun­den zu ver­lie­ren.

Ver­fügt Ihre Firma über gestellte Rech­nun­gen an Kun­den?
Dann kann die von KMU Liqui­di­tät ange­bo­tene For­de­rungs­be­vor­schus­sung die pas­sende Lösung sein. Mit die­ser erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Überbrückungsfinanzierung

Unsere Überbrückungsfinanzierung stellt KMU-Betrieben das benötigte Geld innerhalb weniger Tage zur Verfügung.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre persönliche Beratung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

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