Lange Zahlungsfristen
Lange Zahlungsfristen – Definition: In der Wirtschaft und im Handel ist üblich, dem Kunden generell eine mehr oder weniger lange Zahlungsfrist einzuräumen. Die Kunst ist bei den Vertragsverhandlungen, dass beide Vertragsparteien die Zahlungsfrist akzeptieren und es zum Vertragsabschluss kommt.Auch wenn es üblich ist, dem Kunden generell eine mehr oder weniger lange Zahlungsfrist einzuräumen, wäre es falsch, daraus abzuleiten, dass das Schweizer Gesetz die Zahlungsfrist regelt.
Viele gehen davon aus, dass die oftmals eingeräumte Zahlungsfrist von 30 Tagen im Schweizer Obligationenrecht geregelt ist. Das ist stimmt jedoch nicht: Es handelt sich bei den 30 Tagen lediglich um die „übliche Zahlungsfrist“, von der man ausgehen kann, wenn nichts anderes geregelt ist.
Weshalb verschieden lange Zahlungsfristen?
Wie lange der Kunde Zeit hat, eine offene Forderung zu bezahlen, vereinbaren die Vertragspartner stets beim Abschluss des Vertrages. Dabei kann es implizit, das heisst, ohne ausdrückliche Vereinbarung, oder explizit festgelegt werden.
Der Verkäufer seinerseits ist darauf bedacht, eine möglichst kurze Zahlungsfrist durchzusetzen. Dadurch verfügt er möglichst rasch über die liquiden Mittel, um neue Geschäfte anzustossen.
Der Käufer hingegen möchte naturgegebenermassen möglichst spät zahlen. Auf diese Weise kommt er zu einem kostenlosen Kredit in der Höhe des Kaufpreises der Ware und kann die Ware quasi kostenlos nutzen.
Die Kunst ist bei den Vertragsverhandlungen, dass beide Vertragsparteien die Zahlungsfrist akzeptieren und es zum Vertragsabschluss kommt. Nicht selten scheitern gerade Vertragsverhandlungen mit grossen Volumen gerade auch am Aspekt der Zahlungsfrist.
Beispiele verschieden langer Zahlungsfristen
Schauen wir mal, welche Zahlungsfristen denn üblich sind:
- Vorauszahlung:
Bei Dienstleistungen oder Produkten, die speziell für einen Kunden hergestellt werden, kann man Vorauszahlung verlangen.
Beispiele dafür sind unter anderem die Miete, oder aber auf ein spezielles Mass hergestellte Fotorahmen. - Barzahlung:
Sei es im Café oder am Kiosk: Niemand wird ernsthaft erwarten, dass man den heissen Kafi mit Gipfeli oder den Schokoriegel auf Rechnung erhält. - 10 Tage:
Beispielsweise Autowerkstätten verrechnen gerne entweder nur mit Barzahlung oder dann mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen.
Dies vor allem, weil sie mitunter teure Ersatzteile beschaffen müssen. Bei längeren Zahlungsfristen würde die Werkstatt über zu geringe Liquidität für die Beschaffung von Ersatzteilen für die Reparaturen anderer Kunden verfügen. - 30 Tage:
Diese Zahlungsfrist hat sich in der Schweiz bei Rechnungen an Endkunden etabliert. Die Telefonrechnung oder der Kauf eines neuen LED-TVs sind nur zwei unzähliger Beispiele. - 60 und mehr Tage:
Bei Grossbestellungen oder ‑kunden und etwa im internationalen Handel spielen die Käufer ihre starke Position aus und drücken gerne auch schon bis 120 Tage Zahlungsfrist durch. - Rollierend:
Ein Spezialfall sind die Bestellungen auf Kreditkarte: Üblicherweise erfolgt die Rechnungstellung per Stichtag (z.B. jeden 20. des Monats). Die Rechnung enthält Positionen von Käufen, die während der vorigen Rechnungsperiode getätigt wurden und somit finden sich solche darunter, die schon länger als z.B. 45 Tage, und solche die erst 10 Tage alt sind.
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist mit knapp 113’000 Unternehmen (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform von Kapitalgesellschaften. Die Vorteile bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, machen diese Rechtsform so beliebt.
Einige der Vorteile sind:
- Privates und geschäftliches Vermögen lassen sich trennen. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich also auf das Aktienkapital.
- Da die Gesellschaftsanteile (Aktien) einfach handelbar sind, macht diese Rechtsform sie sehr flexibel.
- Die Aktiengesellschaft hat punkto Kreditwürdigkeit einen guten Ruf.
- Es ist möglich, die Besitzverhältnisse anonym zu gestalten.
Einige der Nachteile sind:
- Bei fahrlässigem oder strafbaren Handeln kann die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen haften.
- Bei der Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 vorgeschrieben. Mindestens die Hälfte davon muss zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden.
- Da sowohl Ertrag und Kapital der AG als auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
- Der Verwaltungsaufwand (Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw.) ist tendenziell hoch.
- Für die Bilanzierung gelten strenge Vorschriften bezüglich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.