Lange Zahlungszyklen
Lange Zahlungszyklen – Definition: Für eine Firma ist es üblich, Rechnungen einmal im Monat ‑z.B. am 15. des Monats – gesammelt zu bezahlen. Konkret werden alle offenen Positionen mit Verfalldatum vor dem Stichtag gesammelt, und dann in einem Aufwisch bezahlt.Firmen zahlen die offenen Rechnungen üblicherweise nicht genau per Ende der Zahlungsfrist, sondern jeweils in ihrem eigenen Zahlungszyklus. Konkret bedeutet dies, dass sie die Rechnungen sammeln und in einem “Aufwisch” (auch Zahlungslauf genannt) bezahlen. Das heisst, sobald die Zahlungsfrist der Rechnung abgelaufen ist, wird sie zur Bezahlung freigegeben und im nächsten Zahlungszyklus per Sammelzahlung beglichen.
Das Problem hierbei ist, dass der Verkäufer seinen Kunden zusätzlich eine Zahlungsfrist einräumt. Und er ist darauf angewiesen, dass sie innerhalb dieser Zeitspanne bezahlt wird, um seine Liquidität nicht zu gefährden. Die Dauer der Zahlungsfrist hängt dabei unter anderem ab von der Kundenbeziehung (Grosskunde, langjähriger Kunde, Neukunde) und dem gerade getätigten Geschäft (einmalige Dienstleistung, Grossauftrag, usw.).
Auch wenn die Zahlungsfrist gesetzlich nicht geregelt ist (dazu siehe das Schweizer Obligationenrecht), sind 30 Tage in der Schweiz üblich. Doch sie kann auch stark davon abweichen (zum Beispiel von 10 Tagen bis zu 120 Tage).
Was ist der Sinn bei der Zahlungsfrist?
Wie lange man als Kunde Zeit hat, eine Rechnung zu bezahlen, vereinbart man stets beim Abschluss des Vertrages.
Dabei möchte der Verkäufer seinerseits eine möglichst kurze Zahlungsfrist durchsetzen. Denn somit verfügt er rascher über die liquiden Mittel, um neue Geschäfte zu tätigen.
Der Kunde hingegen ist interessiert, möglichst spät zu zahlen. So kommt er nämlich zu einem kostenlosen Kredit in der Höhe des Werts des Vertragsgegenstandes und kann diesen derweil quasi kostenlos nutzen.
Bei Vertragsverhandlungen ist wichtig, dass die Vertragsparteien die Zahlungsfrist akzeptieren, damit es zum Vertragsabschluss kommt. Gerade Vertragsverhandlungen mit grossen Volumen scheitern nicht selten am Aspekt der Zahlungsfrist.
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist mit knapp 113’000 Unternehmen (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform von Kapitalgesellschaften. Die Vorteile bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, machen diese Rechtsform so beliebt.
Einige der Vorteile sind:
- Privates und geschäftliches Vermögen lassen sich trennen. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich also auf das Aktienkapital.
- Da die Gesellschaftsanteile (Aktien) einfach handelbar sind, macht diese Rechtsform sie sehr flexibel.
- Die Aktiengesellschaft hat punkto Kreditwürdigkeit einen guten Ruf.
- Es ist möglich, die Besitzverhältnisse anonym zu gestalten.
Einige der Nachteile sind:
- Bei fahrlässigem oder strafbaren Handeln kann die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen haften.
- Bei der Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 vorgeschrieben. Mindestens die Hälfte davon muss zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden.
- Da sowohl Ertrag und Kapital der AG als auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
- Der Verwaltungsaufwand (Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw.) ist tendenziell hoch.
- Für die Bilanzierung gelten strenge Vorschriften bezüglich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.