Lange Zah­lungs­zy­klen

Fir­men zah­len die offe­nen Rech­nun­gen übli­cher­weise nicht genau per Ende der Zah­lungs­frist, son­dern jeweils in ihrem eige­nen Zah­lungs­zy­klus. Kon­kret bedeu­tet dies, dass sie die Rech­nun­gen sam­meln und in einem “Auf­wisch” (auch Zah­lungs­lauf genannt) bezah­len. Das heisst, sobald die Zah­lungs­frist der Rech­nung abge­lau­fen ist, wird sie zur Bezah­lung frei­ge­ge­ben und im näch­sten Zah­lungs­zy­klus per Sam­mel­zah­lung begli­chen.

Das Pro­blem hier­bei ist, dass der Ver­käu­fer sei­nen Kun­den zusätz­lich eine Zah­lungs­frist ein­räumt. Und er ist dar­auf ange­wie­sen, dass sie inner­halb die­ser Zeit­spanne bezahlt wird, um seine Liqui­di­tät nicht zu gefähr­den. Die Dauer der Zah­lungs­frist hängt dabei unter ande­rem ab von der Kun­den­be­zie­hung (Gross­kunde, lang­jäh­ri­ger Kunde, Neu­kunde) und dem gerade getä­tig­ten Geschäft (ein­ma­lige Dienst­lei­stung, Gross­auf­trag, usw.).
Auch wenn die Zah­lungs­frist gesetz­lich nicht gere­gelt ist (dazu siehe das Schwei­zer Obli­ga­tio­nen­recht), sind 30 Tage in der Schweiz üblich. Doch sie kann auch stark davon abwei­chen (zum Bei­spiel von 10 Tagen bis zu 120 Tage).

Was ist der Sinn bei der Zah­lungs­frist?

Wie lange man als Kunde Zeit hat, eine Rech­nung zu bezah­len, ver­ein­bart man stets beim Abschluss des Ver­tra­ges.

Dabei möchte der Ver­käu­fer sei­ner­seits eine mög­lichst kurze Zah­lungs­frist durch­set­zen. Denn somit ver­fügt er rascher über die liqui­den Mit­tel, um neue Geschäfte zu täti­gen.
Der Kunde hin­ge­gen ist inter­es­siert, mög­lichst spät zu zah­len. So kommt er näm­lich zu einem kosten­lo­sen Kre­dit in der Höhe des Werts des Ver­trags­ge­gen­stan­des und kann die­sen der­weil quasi kosten­los nut­zen.

Bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen ist wich­tig, dass die Ver­trags­par­teien die Zah­lungs­frist akzep­tie­ren, damit es zum Ver­trags­ab­schluss kommt. Gerade Ver­trags­ver­hand­lun­gen mit gros­sen Volu­men schei­tern nicht sel­ten am Aspekt der Zah­lungs­frist.

Was bezweckt der Zah­lungs­zy­klus?

Fir­men set­zen bei­spiels­weise auf monat­li­che Sam­mel­über­wei­sun­gen, nicht nur um ihre admi­ni­stra­ti­ven Kosten zu sen­ken, son­dern auch, unter ande­rem um die eigene Liqui­di­tät bes­ser steu­ern zu kön­nen.

So kann es für grös­sere Unter­neh­men oder inter­na­tio­nale Gross­fir­men durch­aus Sinn machen, einen Zah­lungs­zy­klus von zwei mal 30 Tagen durch­zu­set­zen.
Das heisst, dass Rech­nun­gen, deren Zah­lungs­frist abge­lau­fen ist, in den über­näch­sten Zah­lungs­lauf gege­ben wer­den.

Rasche Liqui­di­tät

Wie kommt eine Firma zu rascher Liqui­di­tät, wenn sie bei einer Gross­be­stel­lung nicht nur eine Zah­lungs­frist von bei­spiels­weise 90 Tagen ver­ein­ba­ren musste? Son­dern sie dar­über hin­aus damit rech­nen muss, dass ihre Rech­nung wegen der Sam­mel­zah­lung des Kun­den erst in 145 Tagen begli­chen wird?

Mit der soge­nann­ten For­de­rungs­be­vor­schus­sung bringt die Firma bestehende For­de­run­gen bis zu einer bestimm­ten Summe als Sicher­heit ein. Im Gegen­zug erhält die Firma innert weni­ger Tage die gewünschte Liqui­di­tät.

Bei­spiel aus der Pra­xis

Die Firma Muster­Tur­bi­nen AG hat dem Gross­kun­den Muster­Elek­tro AG Tur­bi­nen im Wert von CHF 3’500’000 und der Firma Muster­Kraft­werk Ltd. Bestand­teile im Wert von CHF 3’200’000 gelie­fert. Total ver­fügt die Muster­Tur­bi­nen AG also über Aus­stände in der Höhe von CHF 6’700’000.

Die Muster­Tur­bi­nen AG möchte ihre Liqui­di­tät rasch erhö­hen. Damit erhält sie aus­rei­chende Liqui­di­tät für wei­tere Inve­sti­tio­nen und Geschäfte. Also bringt sie einen Teil ihrer Aus­stände – kon­kret CHF 4’500’000 – als Sicher­heit ein und erhält von der Muster­In­vest GmbH ein lau­fen­des Dar­le­hen in der Höhe von CHF 3’750’000.

Die Muster­Tur­bi­nen AG kann nun für die Muster­Strom AG pro­du­zie­ren und stellt Rech­nung in der Höhe von CHF 4’500’000.

Nach­dem die Muster­Elek­tro AG ihre Rech­nung bezahlt, bringt die Muster­Tur­bi­nen AG ihre Rech­nung an die Muster­Strom AG als Sicher­heit ein und ersetzt die begli­chene Rech­nung, die als Siche­rung des gewähr­ten Dar­le­hens nicht mehr zur Ver­fü­gung steht.
Der Muster­In­vest GmbH ste­hen nun Sicher­hei­ten in der Höhe von CHF 7’700’000 (CHF 3’200’000 der Muster­Kraft­werk Ltd. und CHF 4’500’000 der Muster­Strom AG) zur Ver­fü­gung.

Auf diese Weise erhält die Muster­Tur­bi­nen AG dau­er­haft Liqui­di­tät von CHF 3’750’000 und kann län­ger­fri­stig mit die­sem Betrag pla­nen. Die Hin­ter­le­gung der neuen Rech­nun­gen zur Siche­rung der zur Ver­fü­gung gestell­ten Liqui­di­tät erfolgt dabei rol­lie­rend. Dabei kann die Höhe des Dar­le­hens den aktu­el­len Bedürf­nis­sen ent­spre­chend ange­passt wer­den.

Finan­zie­ren wir Fir­men, die mit lan­gen Zah­lungs­zy­klen kämp­fen?

Ja, wir von kmu-liquiditaet.ch finan­zie­ren Fir­men, deren Kun­den lange Zah­lungs­zy­klen durch­set­zen, mit unse­rer For­de­rungs­be­vor­schus­sung. Dies ist unser Kern­ge­schäft, und gerne zei­gen wir Ihnen auf, was das für Ihre Firma bedeu­ten könnte.

Über­neh­men wir auch das Aus­fall­ri­siko mit unse­ren Finan­zie­run­gen?

Auch wenn unser Kern­ge­schäft die Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät von KMU ist, über­neh­men wir das Aus­fall­ri­siko von For­de­run­gen nicht. Sowohl unsere For­de­rungs­be­vor­schus­sung als auch unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung beschrän­ken sich dar­auf, rasch Liqui­di­tät in einem fest­ge­leg­ten Umfang zur Ver­fü­gung zu stel­len.
Mit unse­rer Dienst­lei­stung erhal­ten die KMU das Geld in der Regel inner­halb weni­ger Tage, und unsere Ver­träge sind mit­tel­fri­stig ori­en­tiert und wer­den durch rol­lie­rende Hin­ter­le­gung offe­ner Rech­nun­gen gesi­chert.

Ausfallrisiko Forderung

Wei­tere Bei­träge aus unse­rem Glos­sar

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Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.