Liqui­di­täts­eng­pass

Liqui­di­täts­eng­pass – Defi­ni­tion: Ein Liqui­di­täts­eng­pass kommt zustande, wenn finan­zi­elle Mit­tel nicht oder nur knapp aus­rei­chen, um bestehende oder kurz­fri­stig abseh­bare Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen frist­ge­recht zu erfül­len.

Liqui­di­täts­eng­pass

Im All­ge­mei­nen bringt man Liqui­di­täts­eng­pässe mit schlech­tem Manage­ment in Ver­bin­dung. Dies ist jedoch nur zum Teil gerecht­fer­tigt.

Klar gibt es Fälle von Fir­men, deren Cash- oder Liqui­di­täts­ma­nage­ment man­gel­haft ist resp. der aktu­el­len Situa­tion der Firma nicht genü­gend Rech­nung trägt.
Durch lange Zah­lungs­fri­sten oder man­gelnde Zah­lungs­mo­ral der Kun­den gera­ten jedoch auch erfolg­rei­che KMU in eine Liqui­di­täts­krise.

Gemäss Seco sind 90% der Kon­kurs­fälle bei KMU auf Liqui­di­täts­eng­pässe zurück­zu­füh­ren – zumin­dest ein Teil davon liesse sich wohl durch geeig­nete Mass­nah­men ver­mei­den.

Wie es es zu einem Liqui­di­täts­eng­pass kom­men kann

Ursa­chen für kurz­fri­stige Liqui­di­täts­pro­bleme sind unter ande­rem

  • schnel­les Wachs­tum:
    Ein Unter­neh­men wächst schnell und muss des­halb in Maschi­nen, Teile oder Dienst­lei­stun­gen inve­stie­ren, bevor die Abneh­mer das End­pro­dukt zah­len.
  • (inter­na­tio­nale) Gross­kun­den:
    Das KMU bedient grosse Kun­den, die nur schlep­pend zah­len. Dadurch herrscht stets ein Auf und Ab in der Liqui­di­tät: Bis zur Zah­lung der Rech­nung des Gross­kun­den ist man unter­li­quide. Sobald die Rech­nung begli­chen ist, hat man wie­der genü­gend Mit­tel.
  • Gross­auf­träge:
    Vor­lei­stun­gen in Mate­rial oder Per­so­nal ste­hen an. Die Kund­schaft zahlt jedoch erst bei Lie­fe­rung.
  • Sai­so­na­li­tä­ten:
    Erträge fal­len – bei­spiels­weise bei Hotels, Gastro­be­trie­ben, Ski­ge­bie­ten, usw – schwer­punkt­mäs­sig in einer spe­zi­fi­schen Sai­son an, und man muss die Nied­rig­sai­son über­brücken.

Liqui­di­täts­eng­pass: Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

KMU, bei denen ein Wachs­tums­schritt ansteht, gera­ten mit­un­ter ein einen Liqui­di­täts­eng­pass:
Die Auf­träge neh­men zu, nun steigt auch der dafür not­wen­dige Per­so­nal­auf­wand und Mate­ri­al­ein­kauf. Die KMU müs­sen dies meist für meh­rere Wochen oder gar für Monate vor­fi­nan­zie­ren. Die Liqui­di­tät der KMU wird auf diese Weise stra­pa­ziert, bis zur Situa­tion, dass sie zusätz­li­che Bestel­lun­gen oder Auf­träge ableh­nen müs­sen oder diese nicht mehr abar­bei­ten kön­nen.

Das gefähr­det nicht nur den bevor­ste­hen­den Wachs­tums­schritt, son­dern allen­falls wan­dern bestehende Kun­den an lei­stungs­fä­hi­gere Mit­be­wer­ber ab.

Hat Ihre Firma bin­dende Bestel­lun­gen oder Auf­träge von Kun­den?
Dann las­sen sich mit der von KMU Liqui­di­tät ange­bo­te­nen Über­brückungs­fi­nan­zie­rung Ihre Liqui­di­täts­eng­pässe ele­gant und innert weni­ger Tage lösen.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!