Liquiditätsengpass in der Schweiz
Liquiditätsengpass - Definition: Ein Liquiditätsengpass kommt zustande, wenn finanzielle Mittel nicht oder nur knapp ausreichen, um bestehende oder kurzfristig absehbare Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.Im Allgemeinen bringt man Liquiditätsengpässe mit schlechtem Management in Verbindung. Dies ist jedoch nur zum Teil gerechtfertigt.
Klar gibt es Fälle von Firmen, deren Cash- oder Liquiditätsmanagement mangelhaft ist resp. der aktuellen Situation der Firma nicht genügend Rechnung trägt.
Durch lange Zahlungsfristen oder mangelnde Zahlungsmoral der Kunden geraten jedoch auch erfolgreiche KMU in eine Liquiditätskrise.
Gemäss Seco sind 90% der Konkursfälle bei KMU auf Liquiditätsengpässe zurückzuführen – zumindest ein Teil davon liesse sich wohl durch geeignete Massnahmen vermeiden.
Wie es es zu einem Liquiditätsengpass kommen kann
Ursachen für kurzfristige Liquiditätsprobleme sind unter anderem
- schnelles Wachstum:
Ein Unternehmen wächst schnell und muss deshalb in Maschinen, Teile oder Dienstleistungen investieren, bevor die Abnehmer das Endprodukt zahlen. - (internationale) Grosskunden:
Das KMU bedient grosse Kunden, die nur schleppend zahlen. Dadurch herrscht stets ein Auf und Ab in der Liquidität: Bis zur Zahlung der Rechnung des Grosskunden ist man unterliquide. Sobald die Rechnung beglichen ist, hat man wieder genügend Mittel. - Grossaufträge:
Vorleistungen in Material oder Personal stehen an. Die Kundschaft zahlt jedoch erst bei Lieferung. - Saisonalitäten:
Erträge fallen – beispielsweise bei Hotels, Gastrobetrieben, Skigebieten, usw – schwerpunktmässig in einer spezifischen Saison an, und man muss die Niedrigsaison überbrücken.
Liquiditätsengpass: Überbrückungsfinanzierung
KMU, bei denen ein Wachstumsschritt ansteht, geraten mitunter ein einen Liquiditätsengpass:
Die Aufträge nehmen zu, nun steigt auch der dafür notwendige Personalaufwand und Materialeinkauf. Die KMU müssen dies meist für mehrere Wochen oder gar für Monate vorfinanzieren. Die Liquidität der KMU wird auf diese Weise strapaziert, bis zur Situation, dass sie zusätzliche Bestellungen oder Aufträge ablehnen müssen oder diese nicht mehr abarbeiten können.
Das gefährdet nicht nur den bevorstehenden Wachstumsschritt, sondern allenfalls wandern bestehende Kunden an leistungsfähigere Mitbewerber ab.
Hat Ihre Firma bindende Bestellungen oder Aufträge von Kunden?
Dann lassen sich mit der von KMU Liquidität angebotenen Überbrückungsfinanzierung Ihre Liquiditätsengpässe elegant und innert weniger Tage lösen.
Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.