Liquiditätsprobleme nach Schweizer Recht
Liquiditätsprobleme - Definition: Eine Firma hat Mühe, den fälligen Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau ohne weiteres nachzukommen oder kann deswegen benötigtes Material und Maschinen nicht beschaffen.Liquiditätsprobleme: Gründe
Für Liquiditätsprobleme gibt es vielerlei Gründe. Diese lassen sich häufig nicht nur in einer bestimmten Abteilung oder Person im Unternehmen finden. Viele kleine Fehler und Versäumnisse summieren sich so lange, bis es zu einem ernsthaften Liquiditätsproblem kommt.
Dabei müssen Liquiditätsprobleme nicht in jedem Fall auf mangelhaftes Management hinweisen. Nein, gerade auch besonders erfolgreiche Firmen sehen sich mitunter mit Liquiditätsproblemen konfrontiert.
Mögliche “schlechte” Ursachen für Liquiditätsprobleme:
- die Rechnungen an Kunden werden zu spät verschickt
- die Preise wurden falsch kalkuliert
- die Kunden zahlen spät oder haben generell eine schlechte Zahlungsmoral
- die Zahlungseingänge werden nicht überwacht
- es gibt kein griffiges Forderungsmanagement
Mögliche “gute” Ursachen für Liquiditätsprobleme:
- es fehlen die Mittel, Material für bestehende Grossbestellungen zu beschaffen
- die Firma kann einen anstehenden Wachstumsschritt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren
Liquiditätsprobleme: Auswirkungen
Unternehmen verfügen nicht über genug Bargeld und können sich solches auch wegen bereits erschöpfter Refinanzierungsmöglichkeiten nicht termingerecht oder nur zu hohen Kosten beschaffen.
Ist dies wegen Überschuldung der Fall, ist die Firma insolvent.
Steht die Firma jedoch vor einem Wachstumsschritt infolge Grossbestellungen bestehender oder neuer Grosskunden, droht die Aufkündigung bereits zugesagter Aufträge oder Bestellungen und damit Umsatzverlust und verpasste Chancen.
Aktiengesellschaft in der Schweiz
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die Aktiengesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine Aktiengesellschaft auch nur durch eine Person errichtet werden.
Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.