Liquiditätsprobleme in der Schweiz

Liquiditätsprobleme - Definition: Eine Firma hat Mühe, den fälligen Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau ohne weiteres nachzukommen oder kann deswegen benötigtes Material und Maschinen nicht beschaffen.

Liquiditätsprobleme

Liqui­di­täts­pro­bleme: Gründe

Für Liqui­di­täts­pro­bleme gibt es vie­ler­lei Gründe. Diese las­sen sich häu­fig nicht nur in einer bestimm­ten Abtei­lung oder Per­son im Unter­neh­men fin­den. Viele kleine Feh­ler und Ver­säum­nisse sum­mie­ren sich so lange, bis es zu einem ernst­haf­ten Liqui­di­täts­pro­blem kommt.

Dabei müs­sen Liqui­di­täts­pro­bleme nicht in jedem Fall auf man­gel­haf­tes Manage­ment hin­wei­sen. Nein, gerade auch beson­ders erfolg­rei­che Fir­men sehen sich mit­un­ter mit Liqui­di­täts­pro­ble­men kon­fron­tiert.

Mög­li­che “schlechte” Ursa­chen für Liqui­di­täts­pro­bleme:

  • die Rech­nun­gen an Kun­den wer­den zu spät ver­schickt
  • die Preise wur­den falsch kal­ku­liert
  • die Kun­den zah­len spät oder haben gene­rell eine schlechte Zah­lungs­mo­ral
  • die Zah­lungs­ein­gänge wer­den nicht über­wacht
  • es gibt kein grif­fi­ges For­de­rungs­ma­nage­ment

Mög­li­che “gute” Ursa­chen für Liqui­di­täts­pro­bleme:

  • es feh­len die Mit­tel, Mate­rial für bestehende Gross­be­stel­lun­gen zu beschaf­fen
  • die Firma kann einen anste­hen­den Wachs­tums­schritt nicht aus eige­nen Mit­teln finan­zie­ren

Liqui­di­täts­pro­bleme: Aus­wir­kun­gen

Unter­neh­men ver­fü­gen nicht über genug Bar­geld und kön­nen sich sol­ches auch wegen bereits erschöpf­ter Refi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten nicht ter­min­ge­recht oder nur zu hohen Kosten beschaf­fen.

Ist dies wegen Über­schul­dung der Fall, ist die Firma insol­vent.

Steht die Firma jedoch vor einem Wachs­tums­schritt infolge Gross­be­stel­lun­gen bestehen­der oder neuer Gross­kun­den, droht die Auf­kün­di­gung bereits zuge­sag­ter Auf­träge oder Bestel­lun­gen und damit Umsatz­ver­lust und ver­passte Chan­cen.

AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht

Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.

AG (Aktiengesellschaft)

Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.

Forderungsbevorschussung

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Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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