Offene Debitoren in der Schweiz

Offene Debitoren - Definition: Offene Debitoren sind noch unbezahlte und unbestrittene Rechnungen von Kunden einer Firma.

Offene Debitoren

Ver­ein­ba­ren Lie­fe­rant und Kunde, dass der Kunde Rech­nun­gen der Lei­stung oder Lie­fe­rung nicht sofort bezah­len muss, ent­ste­hen offene Rech­nun­gen resp. offene Debi­to­ren.
Aus dem Kun­den wird somit ein Debi­tor. Das bedeu­tet indes auch, dass zwi­schen den Lei­stun­gen des Lie­fe­ran­ten und der Beglei­chung der Rech­nun­gen zeit­li­che Ver­zö­ge­run­gen, näm­lich die Zah­lungs­fri­sten, ent­ste­hen.

Diese zeit­li­che Ver­zö­ge­run­gen zwi­schen Lie­fe­rung und Bezah­lung sind es nun auch, die aus den Ver­kaufs­be­trä­gen offene Debi­to­ren des Gläu­bi­gers gegen­über dem Schuld­ner machen.

Die Ver­ein­ba­rung einer zeit­lich ver­zö­ger­ten Beglei­chung der Rech­nung bedeu­tet stets ein gewis­ses Risiko für den Gläu­bi­ger. Denn selbst bei bis­her makel­lo­ser Zah­lungs­mo­ral des Kun­den kann es zu uner­war­te­ten Ver­zö­ge­run­gen kom­men. Im Extrem­fall bedeu­tet dies mit­un­ter, dass der Lie­fe­rant den offene Debi­to­ren teil­weise oder sogar voll­stän­dig abschrei­ben muss.

Das sind die Nach­teile von offe­nen Debi­to­ren

Den ersten offen­sicht­li­chen Nach­teil offe­ner Debi­to­ren haben wir oben bereits ange­deu­tet. Näm­lich auch wenn Kun­den bis­her makel­lose Zah­lungs­mo­ral auf­wei­sen und in der Ver­gan­gen­heit stets pünkt­lich bezahlt haben, ist nicht aus­zu­schlies­sen, dass sie den offe­nen Debi­to­ren­po­sten dies­mal aus­nahms­weise nicht pünkt­lich bezah­len. So muss der Lie­fe­rant unter Umstän­den nicht nur län­ger auf sein Geld war­ten, son­dern mit ver­mehr­ten admi­ni­stra­ti­ven Auf­wän­den durch Mah­nun­gen, Kun­den­ge­sprä­chen usw. rech­nen.

Nicht sel­ten sind es gerade die bis­her zuver­läs­si­gen Debi­to­ren, bei denen man ent­ge­gen der rein buch­hal­te­ri­schen Signale ein Auge zudrückt, wenn sie offene Debi­to­ren haben. Bis zum Zeit­punkt, an dem auch dem blau­äu­gig­sten Lie­fe­ran­ten klar wird, dass der Kunde nicht (mehr) in der Lage ist, seine offene Debi­to­ren voll­um­fäng­lich zu beglei­chen.

Natür­lich möch­ten wir hier nicht schwarz­ma­len:
Obi­ges Sze­na­rio ist zum Glück die Aus­nahme in lang­fri­sti­gen Kun­den­be­zie­hun­gen.

Aber eines ist klar:
Diese unan­ge­neh­men Situa­tio­nen sind nicht aus­zu­schlies­sen, und sie bil­den ein ste­ti­ges Risiko für den Rech­nung­stel­ler.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) nach Schweizer Recht

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt. Die GmbH ist im 8. Titel des Schweizerischen Obligationenrechts, Artikel 772 bis 827 geregelt.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, die von einer oder mehreren Personen oder Handelsgesellschaften gebildet wird. Diese Rechtsform ist ideal für gewinnorientierte Unternehmen. Sie wird hauptsächlich von KMU und Familienbetrieben gewählt.

ein paar Vor­teile der GmbH:

  • Das Gesellschaftskapital beträgt lediglich mindestens CHF 20’000. Die Gründer müssen das Gesellschaftskapital – dies im Gegensatz zur Aktiengesellschaft – zum Gründungszeitpunkt voll liberieren.
  • Der Lohn der Gesellschafter gilt als Aufwand. Daher kann die Steuerprogression gebrochen werden, da einerseits die Firma auf ihren Gewinn Steuern bezahlt. Und andererseits die Gesellschafter auf ihrem Lohn.
  • Der beim Verkauf von Stammeinlagen anfallende Kapitalgewinn ist von der Steuer befreit.

Einige der Nach­teile sind:

  • Die Stammanteile der GmbH müssen mindestens einen Nennwert von CHF 100 aufweisen. Dadurch ist die Kapitalbeschaffung nicht so flexibel wie beispielsweise bei der Aktiengesellschaft, wo Aktien theoretisch einen Nennwert von einem Rappen haben dürfen.
  • Die Gesellschafter werden namentlich und mit Wohnsitz im Handelsregister eingetragen. Daher geniessen Gesellschafter nicht dieselbe Anonymität wie beispielsweise die Aktionäre.
  • Die Gesellschaftsanteile sind deswegen im Handel viel unflexibler als die Aktien.

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Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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