Offene Forderungen in der Schweiz

Offene Forderungen - Definition: Zu einer offenen Forderung kommt es, wenn eine Forderung nicht bis zum vereinbarten Fälligkeitsdatum beglichen wird, obwohl sie unstrittig und bezifferbar ist.

Offene Forderungen

Eine For­de­rung ent­steht jeweils dann, wenn nach einer Lei­stung oder Lie­fe­rung eine Rech­nung erstellt wird. Anders als bei­spiels­weise bei einem Bar­ver­kauf räumt eine Firma ihrem Kun­den eine Zah­lungs­frist ein. Durch die zeit­li­che Ver­zö­ge­rung zwi­schen Lie­fe­rung und Bezah­lung ent­steht eine For­de­rung des Gläu­bi­gers gegen­über dem Schuld­ner.

Durch die Ver­ein­ba­rung einer zeit­lich ver­zö­ger­ten Zah­lung geht der Gläu­bi­ger ein gewis­ses Risiko ein. Denn auch bei guter Boni­tät der Kund­schaft kann es stets zu unvor­her­ge­se­he­nen Ver­zö­ge­run­gen kom­men. Dies kann soweit gehen, dass die For­de­rung teil­weise oder gar voll­stän­dig abge­schrie­ben wer­den muss.

Wann eine For­de­rung zur offe­nen For­de­rung wird

Zu einer offe­nen For­de­rung kommt es, wenn die For­de­rung nicht bis zum ver­ein­bar­ten Fäl­lig­keits­da­tum begli­chen wird, obwohl sie unstrit­tig und bezif­fer­bar ist. Der Schuld­ner gerät also in Zah­lungs­ver­zug.

Eine offene For­de­rung kann als Zah­lungs­ver­zug bezeich­net wer­den – das gilt natür­lich auch umge­kehrt. Den­noch gibt es einen fei­nen aber wesent­li­chen Unter­schied, als was man nun den Zah­lungs­aus­stand des Schuld­ner betrach­tet.

Spricht man von einem Zah­lungs­ver­zug, steht die Zah­lung im Vor­der­grund. Kon­kret heisst dies, der Gläu­bi­ger geht davon aus, dass die Zah­lung der­einst erfol­gen wird.

Ist hin­ge­gen von einer offe­nen For­de­rung die Rede, lässt sich nicht aus­schlies­sen, dass gar keine Zah­lung erfolgt und man auf der For­de­rung sit­zen­bleibt.

Eine Firma wird in den mei­sten Fäl­len zögern, bei einem Gross­kun­den einen Zah­lungs­ver­zug als offene For­de­rung anzu­se­hen. Denn schliess­lich will das Unter­neh­men es sich nicht mit dem wich­ti­gen Kun­den ver­der­ben.
Des­halb nimmt man nicht nur die ein­ge­räumte Zah­lungs­frist in Kauf, son­dern hofft wenig­stens auf ver­spä­tete Zah­lung. Dies ist aus zwei­er­lei Hin­sicht für die Firma kost­spie­lig: Erstens, weil das Risiko nicht von der Hand zu wei­sen ist, dass der Kunde ver­spä­tet, in Raten oder über­haupt nicht zahlt. Zwei­tens, weil die Firma auch bei pünkt­lich bezahl­ter Rech­nung auf wich­tige Liqui­di­tät ver­zich­tet und dem Kun­den einen Gra­tis-Kre­­dit ein­räumt.

AG (Aktiengesellschaft) nach Schweizer Recht

Die AG ist die am häufigsten gewählte Schweizer Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Sie ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.

AG (Aktiengesellschaft)

Die AG steht als Abkürzung für Aktiengesellschaft und ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Die AG besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.

Überbrückungsfinanzierung

Unsere Überbrückungsfinanzierung stellt KMU-Betrieben das benötigte Geld innerhalb weniger Tage zur Verfügung.

Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre persönliche Beratung.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten, Ihre Firma zu verbesserter Liquidität zu führen.

Sie finden diesen Artikel gut? Dann danken wir für's Teilen!