Offene Rech­nun­gen

Offene Rech­nun­gen – Defi­ni­tion: Offene Rech­nun­gen sind Rech­nun­gen, die an Kun­den geschickt, von denen jedoch noch nicht begli­chen wur­den.

Offene Rech­nun­gen

Wenn zwi­schen Lie­fe­rant und Kunde ver­ein­bart wurde, dass die Rech­nung einer Lei­stung oder Lie­fe­rung nicht sofort bezahlt wer­den muss, ent­steht eine offene Rech­nung. Damit geht ein­her, dass zwi­schen der Lei­stung des Lie­fe­ran­ten und der Beglei­chung der Rech­nung eine zeit­li­che Ver­zö­ge­rung, näm­lich die Zah­lungs­frist, besteht.

Durch diese zeit­li­che Ver­zö­ge­rung zwi­schen Lie­fe­rung und Bezah­lung ent­steht eine offene Rech­nung des Gläu­bi­gers gegen­über dem Schuld­ner.

Durch die Ver­ein­ba­rung einer zeit­lich ver­zö­ger­ten Beglei­chung der Rech­nung geht der Gläu­bi­ger ein gewis­ses Risiko ein. Denn selbst bei bis­her tadel­lo­ser Boni­tät des Kun­den kann es zu unvor­her­ge­se­he­nen Ver­zö­ge­run­gen kom­men. Dies geht mit­un­ter soweit, dass der Lie­fe­rant die offene Rech­nung teil­weise oder sogar voll­stän­dig abschrei­ben muss.

Das sind die Nach­teile offe­ner Rech­nun­gen

Den ersten offen­sicht­li­chen Nach­teil offe­ner Rech­nun­gen haben wir oben bereits ange­deu­tet. Näm­lich auch wenn ein Kunde eine tadel­lose Boni­tät auf­weist und bis­her stets pünkt­lich bezahlt hat, ist nicht aus­zu­schlies­sen, dass er die Rech­nung dies­mal aus­nahms­weise nicht pünkt­lich bezahlt. So muss der Lie­fe­rant unter Umstän­den nicht nur län­ger auf sein Geld war­ten, son­dern mit ver­mehr­ten admi­ni­stra­ti­ven Auf­wän­den durch Mah­nun­gen, Kun­den­ge­sprä­che usw. rech­nen.

Nicht sel­ten sind es gerade die bis­her zuver­läs­si­gen Kun­den, bei denen man bei offe­nen Rech­nun­gen aus Treu und Glau­ben ent­ge­gen der rein buch­hal­te­ri­schen Signale ein Auge zudrückt. Bis zum Zeit­punkt, an dem auch dem blau­äu­gig­sten Lie­fe­ran­ten klar wird, dass der Kunde nicht (mehr) in der Lage ist, eine offene Rech­nung voll­um­fäng­lich zu beglei­chen.

Wir möch­ten hier nicht schwarz­ma­len: Obi­ges Sze­na­rio ist glück­li­cher­weise die grosse Aus­nahme in lang­fri­sti­gen Kun­den­be­zie­hun­gen. Aber es ist klar: Diese unan­ge­neh­men Situa­tio­nen sind nicht aus­zu­schlies­sen und bil­den stets Risiko für den Rech­nung­stel­ler.

Der grös­sere Nach­teil offe­ner Rech­nun­gen

Auch wenn wir oben beschrie­ben haben, dass es durch­aus zu Zah­lungs­ver­zö­ge­run­gen bis hin zu Zah­lungs­aus­fäl­len und Mehr­auf­wand bei offe­nen Rech­nun­gen kom­men kann: Der zweite Nach­teil von offe­nen Rech­nun­gen wiegt aus unse­rer Erfah­rung noch schwe­rer.

Der Lie­fe­rant ver­zich­tet bei Rech­nungs­stel­lung mit Zah­lungs­frist von 30 bis 120 Tagen auf wich­tige Liqui­di­tät. Diese fehlt dem Lie­fe­ran­ten, so dass er mit dem wei­te­ren Aus­bau und Wachs­tum von Firma und sei­ner Mög­lich­kei­ten war­ten muss.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

For­de­rungs­be­vor­schus­sung

Mit unse­rer For­de­rungs­be­vor­schus­sung erhal­ten Sie das benö­tigte Geld nicht erst, wenn Ihr Debi­tor zahlt, son­dern inner­halb weni­ger Tage.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!