Offene Rechnungen in der Schweiz
Offene Rechnungen - Definition: Offene Rechnungen sind Rechnungen, die an Kunden geschickt, von denen jedoch noch nicht beglichen wurden.Wenn zwischen Lieferant und Kunde vereinbart wurde, dass die Rechnung einer Leistung oder Lieferung nicht sofort bezahlt werden muss, entsteht eine offene Rechnung. Damit geht einher, dass zwischen der Leistung des Lieferanten und der Begleichung der Rechnung eine zeitliche Verzögerung, nämlich die Zahlungsfrist, besteht.
Durch diese zeitliche Verzögerung zwischen Lieferung und Bezahlung entsteht eine offene Rechnung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner.
Durch die Vereinbarung einer zeitlich verzögerten Begleichung der Rechnung geht der Gläubiger ein gewisses Risiko ein. Denn selbst bei bisher tadelloser Bonität des Kunden kann es zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen. Dies geht mitunter soweit, dass der Lieferant die offene Rechnung teilweise oder sogar vollständig abschreiben muss.
Das sind die Nachteile offener Rechnungen
Den ersten offensichtlichen Nachteil offener Rechnungen haben wir oben bereits angedeutet. Nämlich auch wenn ein Kunde eine tadellose Bonität aufweist und bisher stets pünktlich bezahlt hat, ist nicht auszuschliessen, dass er die Rechnung diesmal ausnahmsweise nicht pünktlich bezahlt. So muss der Lieferant unter Umständen nicht nur länger auf sein Geld warten, sondern mit vermehrten administrativen Aufwänden durch Mahnungen, Kundengespräche usw. rechnen.
Nicht selten sind es gerade die bisher zuverlässigen Kunden, bei denen man bei offenen Rechnungen aus Treu und Glauben entgegen der rein buchhalterischen Signale ein Auge zudrückt. Bis zum Zeitpunkt, an dem auch dem blauäugigsten Lieferanten klar wird, dass der Kunde nicht (mehr) in der Lage ist, eine offene Rechnung vollumfänglich zu begleichen.
Wir möchten hier nicht schwarzmalen: Obiges Szenario ist glücklicherweise die grosse Ausnahme in langfristigen Kundenbeziehungen. Aber es ist klar: Diese unangenehmen Situationen sind nicht auszuschliessen und bilden stets Risiko für den Rechnungsteller.
Der grössere Nachteil offener Rechnungen
Auch wenn wir oben beschrieben haben, dass es durchaus zu Zahlungsverzögerungen bis hin zu Zahlungsausfällen und Mehraufwand bei offenen Rechnungen kommen kann: Der zweite Nachteil von offenen Rechnungen wiegt aus unserer Erfahrung noch schwerer.
Der Lieferant verzichtet bei Rechnungsstellung mit Zahlungsfrist von 30 bis 120 Tagen auf wichtige Liquidität. Diese fehlt dem Lieferanten, so dass er mit dem weiteren Ausbau und Wachstum von Firma und seiner Möglichkeiten warten muss.
Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.