Planungssicherheit
Planungssicherheit – Definition: Vorhersagen ermöglichen die Steuerbarkeit der Entwicklung eines KMU und reduzieren den Aufwand. Je grösser die Genauigkeit der Vorhersage ist, desto besser ist die Planungsqualität, und umso wirtschaftlicher können vorhandene Ressourcen eingesetzt und Unternehmensziele erreicht werden.Der Begriff Planungssicherheit umfasst alle Faktoren, Regeln und Massnahmen, welche die Geschäftsführung unterstützen, Prognosen über den bis zu einem definierten Zeitpunkt zu erwartenden Geschäftserfolg zu erstellen.
Dazu gehören Teilbereiche wie
- Unternehmensziele:
Die Verantwortlichen formulieren die Ziele messbar. So kann man zum gegebenem Zeitpunkt prüfen, inwieweit die Anstrengungen tatsächlich zur Erreichung der Unternehmensziele geführt haben. - strategische Ausrichtung:
Die Geschäftsführung beobachtet den Markt genau, monitort Mitbewerber, und ermittelt Kundenbedürfnisse: Dies alles hilft der Bestimmung des passenden Platzes im künftigen Markt. - vorgesehene Massnahmen für das Erreichen der Ziele:
Dies können organisatorische Massnahmen wie zum Beispiel der Ausbau des Kundendienstes sein. Oder aber Erstellen neuer Produktionsstätten, damit die erwartete Nachfrage besser bedienen wird. - vorhandene Mittel für die Umsetzung der Massnahmen:
Hier ist die möglichst genaue Bestimmung und Steuerung der Ressourcen besonders wichtig.
Punktgenaue Zuordnung der Mittel zur jeweiligen Planungsperiode. So ist es zum Beispiel nicht wirtschaftlich, bereits zu Beginn die Mittel für zusätzliches Personal bereit zu stellen, obwohl dieses erst mittelfristig benötigt wird.
Planungssicherheit: Überbrückungsfinanzierung
Firmen, deren Planung eine Wachstumsphase vorsehen, haben oftmals eine unterdurchschnittliche Planungssicherheit, denn die Liquidität ist mit steigendem Erfolg schwer zu planen:
Nehmen die Aufträge zu, steigt auch der dafür notwendige Personalaufwand und Materialeinkauf. Die Firmen müssen dies meist für mehrere Monate vorfinanzieren. Dies strapaziert die Liquidität der Firmen bis zur Situation, dass sie wegen fehlender Liquidität zusätzliche Bestellungen oder Aufträge ablehnen müssen oder diese nicht mehr abarbeiten können. Und somit können die Unternehmensziele nicht oder nur teilweise erreicht werden.
Das würgt nicht nur das bevorstehende Wachstum ab, sondern es droht die Gefahr, dass bestehende Kunden an leistungsfähigere Mitbewerber abwandern.
Hat Ihre Firma bindende Bestellungen oder Aufträge von Kunden?
Dann lassen sich mit der von KMU Liquidität angebotenen Überbrückungsfinanzierung Ihre Liquiditätsengpässe elegant und innert weniger Tage lösen.
Planungssicherheit KMU: Forderungsbevorschussung
Eine weitere Ursache für Liquiditätsprobleme von Firmen sind mitunter die langen Zahlungsfristen, die sie ihren Kunden einräumen müssen. Gerade Grossfirmen oder international tätige Firmen strecken die Kreditorenlaufzeiten und zwingen dabei den Lieferanten immer häufiger Zahlungsfristen von 120 Tagen und mehr auf.
Dies strapaziert die Liquidität der Lieferanten enorm und bindet wertvolle Ressourcen – bis zu dem Punkt, dass das eigene Wachstum verunmöglicht wird und man droht, Kunden zu verlieren.
Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist mit knapp 113’000 Unternehmen (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häufigsten gewählte Rechtsform von Kapitalgesellschaften. Die Vorteile bezüglich Haftung und Kapitalvorschriften, auch für Kleinunternehmen, machen diese Rechtsform so beliebt.
Einige der Vorteile sind:
- Privates und geschäftliches Vermögen lassen sich trennen. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich also auf das Aktienkapital.
- Da die Gesellschaftsanteile (Aktien) einfach handelbar sind, macht diese Rechtsform sie sehr flexibel.
- Die Aktiengesellschaft hat punkto Kreditwürdigkeit einen guten Ruf.
- Es ist möglich, die Besitzverhältnisse anonym zu gestalten.
Einige der Nachteile sind:
- Bei fahrlässigem oder strafbaren Handeln kann die Geschäftsführung mit dem Privatvermögen haften.
- Bei der Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 vorgeschrieben. Mindestens die Hälfte davon muss zum Zeitpunkt der Gründung einbezahlt werden.
- Da sowohl Ertrag und Kapital der AG als auch das Einkommen (Dividende) und Vermögen der Aktionäre besteuert werden, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
- Der Verwaltungsaufwand (Geschäftsberichte, Buchführung, Generalversammlung, Steuerformulare, Revisionsstelle usw.) ist tendenziell hoch.
- Für die Bilanzierung gelten strenge Vorschriften bezüglich gesetzlicher Reserven, Massnahmen bei Überschuldung usw.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.