Planungssicherheit in der Schweiz
Planungssicherheit - Definition: Vorhersagen ermöglichen die Steuerbarkeit der Entwicklung eines KMU und reduzieren den Aufwand. Je grösser die Genauigkeit der Vorhersage ist, desto besser ist die Planungsqualität, und umso wirtschaftlicher können vorhandene Ressourcen eingesetzt und Unternehmensziele erreicht werden.Der Begriff Planungssicherheit umfasst alle Faktoren, Regeln und Massnahmen, welche die Geschäftsführung unterstützen, Prognosen über den bis zu einem definierten Zeitpunkt zu erwartenden Geschäftserfolg zu erstellen.
Dazu gehören Teilbereiche wie
- Unternehmensziele:
Die Verantwortlichen formulieren die Ziele messbar. So kann man zum gegebenem Zeitpunkt prüfen, inwieweit die Anstrengungen tatsächlich zur Erreichung der Unternehmensziele geführt haben. - strategische Ausrichtung:
Die Geschäftsführung beobachtet den Markt genau, monitort Mitbewerber, und ermittelt Kundenbedürfnisse: Dies alles hilft der Bestimmung des passenden Platzes im künftigen Markt. - vorgesehene Massnahmen für das Erreichen der Ziele:
Dies können organisatorische Massnahmen wie zum Beispiel der Ausbau des Kundendienstes sein. Oder aber Erstellen neuer Produktionsstätten, damit die erwartete Nachfrage besser bedienen wird. - vorhandene Mittel für die Umsetzung der Massnahmen:
Hier ist die möglichst genaue Bestimmung und Steuerung der Ressourcen besonders wichtig.
Punktgenaue Zuordnung der Mittel zur jeweiligen Planungsperiode. So ist es zum Beispiel nicht wirtschaftlich, bereits zu Beginn die Mittel für zusätzliches Personal bereit zu stellen, obwohl dieses erst mittelfristig benötigt wird.
Planungssicherheit: Überbrückungsfinanzierung
Firmen, deren Planung eine Wachstumsphase vorsehen, haben oftmals eine unterdurchschnittliche Planungssicherheit, denn die Liquidität ist mit steigendem Erfolg schwer zu planen:
Nehmen die Aufträge zu, steigt auch der dafür notwendige Personalaufwand und Materialeinkauf. Die Firmen müssen dies meist für mehrere Monate vorfinanzieren. Dies strapaziert die Liquidität der Firmen bis zur Situation, dass sie wegen fehlender Liquidität zusätzliche Bestellungen oder Aufträge ablehnen müssen oder diese nicht mehr abarbeiten können. Und somit können die Unternehmensziele nicht oder nur teilweise erreicht werden.
Das würgt nicht nur das bevorstehende Wachstum ab, sondern es droht die Gefahr, dass bestehende Kunden an leistungsfähigere Mitbewerber abwandern.
Hat Ihre Firma bindende Bestellungen oder Aufträge von Kunden?
Dann lassen sich mit der von KMU Liquidität angebotenen Überbrückungsfinanzierung Ihre Liquiditätsengpässe elegant und innert weniger Tage lösen.
Planungssicherheit KMU: Forderungsbevorschussung
Eine weitere Ursache für Liquiditätsprobleme von Firmen sind mitunter die langen Zahlungsfristen, die sie ihren Kunden einräumen müssen. Gerade Grossfirmen oder international tätige Firmen strecken die Kreditorenlaufzeiten und zwingen dabei den Lieferanten immer häufiger Zahlungsfristen von 120 Tagen und mehr auf.
Dies strapaziert die Liquidität der Lieferanten enorm und bindet wertvolle Ressourcen – bis zu dem Punkt, dass das eigene Wachstum verunmöglicht wird und man droht, Kunden zu verlieren.
Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Forderungsbevorschussung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen KMUs auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen KMUs mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.