Überbrückungsfinanzierung: Definition nach Schweizer Recht

Überbrückungsfinanzierung - Definition: Der Geldbetrag, der zur Verfügung gestellt wird, um dem Kreditnehmer ein Darlehen zu gewähren, das ihm ermöglicht, zusätzliche Aufträge anzunehmen.

Überbrückungsfinanzierung: Definition

Bei der Über­brückungs­fi­nan­zie­rung han­delt es sich um ein Dar­le­hen an Fir­men, die zur Absi­che­rung des Dar­le­hens ihre bestä­tig­ten Auf­träge von Kun­den ein­brin­gen.

Von beson­de­rer Wich­tig­keit hier­bei ist die Prü­fung der Qua­li­tät der Kun­den des Dar­le­hens­neh­mers und natür­lich des Dar­le­hens­neh­mers selbst. Aus­schliess­lich Anträge der­je­ni­gen Fir­men haben Aus­sicht auf Erfolg, deren Zuver­läs­sig­keit ihrer Kun­den aus­ser Zwei­fel steht und die selbst über eine gute Repu­ta­tion ver­fü­gen.

In der Regel wird die Finan­zie­rung rol­lie­rend über­brückt. Das heisst, im Rah­men des gewähr­ten maxi­ma­len Betra­ges wer­den sie lau­fend vom Liqui­di­tät geben­den Insti­tut durch neue Auf­träge der Firma abge­löst. Dies finan­ziert die Firma nicht nur punk­tu­ell, son­dern ver­sorgt diese über län­gere Zeit mit rascher Liqui­di­tät.

Dies erhöht die Fle­xi­bi­li­tät in der Auf­trags­pla­nung, und mit der ver­bes­ser­ten Pla­nungs­si­cher­heit beschleu­nigt sich das Wachs­tum.
Im Volks­mund spricht man daher von der Über­brückungs­fi­nan­zie­rung auch als eigent­li­cher Kata­ly­sa­tor für Fir­men im Wachs­tum.

Was war zuerst: Huhn oder Ei? Die Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Fir­men haben ins­be­son­dere Mühe, grös­sere Auf­träge zu bewäl­ti­gen, da ihre Liqui­di­tät und Infra­struk­tur auf das Tages­ge­schäft, nicht aber für Wachs­tums­schritte aus­ge­rich­tet ist.

Idea­ler­weise reicht die Liqui­di­tät einer Firma näm­lich gerade zur Bewäl­ti­gung des nor­ma­len Geschäf­tes. Ver­fügt die Firma über Liqui­di­tät, die dar­über hin­aus­geht, spricht man sonst von Über­li­qui­di­tät.

Wenn nun jedoch zusätz­li­che Auf­träge win­ken, ist die bis­her ideale Liqui­di­tät nicht dar­auf aus­ge­legt. Somit besteht das Risiko, ent­we­der die Auf­träge ableh­nen zu müs­sen oder für das nor­male Geschäft zuwe­nig Liqui­di­tät zur Ver­fü­gung zu haben. Bei­des gefähr­det den gesam­ten Erfolg der Firma.

Eine klas­si­sche “Huhn oder Ei” Situa­tion

Ver­fügt man über die ideale Liqui­di­tät für das Tages­ge­schäft, gerät man durch zusätz­li­che Auf­träge rasch in eine Unter­li­qui­di­tät und ris­kiert, auch das Tages­ge­schäft nega­tiv zu beein­flus­sen.
Hat man genü­gend Liqui­di­tät für Wachs­tums­schritte, ist man über­li­quide und ver­liert somit Geld durch Infla­tion und nega­tive Bank­zin­sen.

Die Über­brückungs­fi­nan­zie­rung ist ein ele­gan­ter Aus­weg aus die­sem Teu­fels­kreis: Sie ermög­licht näm­lich, die Liqui­di­tät rasch den gerade vor­herr­schen­den Bedin­gun­gen anzu­pas­sen, ohne die teure Über­li­qui­di­tät zu ris­kie­ren.

Aktiengesellschaft in der Schweiz

Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.

Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.

Die Aktiengesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine Aktiengesellschaft auch nur durch eine Person errichtet werden.

Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.

Überbrückungsfinanzierung

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Wir ken­nen die Liqui­di­täts-Her­aus­for­de­run­gen, mit wel­chen Fir­men auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen Fir­men mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

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