Überbrückungsfinanzierung: Definition nach Schweizer Recht
Überbrückungsfinanzierung - Definition: Der Geldbetrag, der zur Verfügung gestellt wird, um dem Kreditnehmer ein Darlehen zu gewähren, das ihm ermöglicht, zusätzliche Aufträge anzunehmen.Bei der Überbrückungsfinanzierung handelt es sich um ein Darlehen an Firmen, die zur Absicherung des Darlehens ihre bestätigten Aufträge von Kunden einbringen.
Von besonderer Wichtigkeit hierbei ist die Prüfung der Qualität der Kunden des Darlehensnehmers und natürlich des Darlehensnehmers selbst. Ausschliesslich Anträge derjenigen Firmen haben Aussicht auf Erfolg, deren Zuverlässigkeit ihrer Kunden ausser Zweifel steht und die selbst über eine gute Reputation verfügen.
In der Regel wird die Finanzierung rollierend überbrückt. Das heisst, im Rahmen des gewährten maximalen Betrages werden sie laufend vom Liquidität gebenden Institut durch neue Aufträge der Firma abgelöst. Dies finanziert die Firma nicht nur punktuell, sondern versorgt diese über längere Zeit mit rascher Liquidität.
Dies erhöht die Flexibilität in der Auftragsplanung, und mit der verbesserten Planungssicherheit beschleunigt sich das Wachstum.
Im Volksmund spricht man daher von der Überbrückungsfinanzierung auch als eigentlicher Katalysator für Firmen im Wachstum.
Was war zuerst: Huhn oder Ei? Die Überbrückungsfinanzierung
Firmen haben insbesondere Mühe, grössere Aufträge zu bewältigen, da ihre Liquidität und Infrastruktur auf das Tagesgeschäft, nicht aber für Wachstumsschritte ausgerichtet ist.
Idealerweise reicht die Liquidität einer Firma nämlich gerade zur Bewältigung des normalen Geschäftes. Verfügt die Firma über Liquidität, die darüber hinausgeht, spricht man sonst von Überliquidität.
Wenn nun jedoch zusätzliche Aufträge winken, ist die bisher ideale Liquidität nicht darauf ausgelegt. Somit besteht das Risiko, entweder die Aufträge ablehnen zu müssen oder für das normale Geschäft zuwenig Liquidität zur Verfügung zu haben. Beides gefährdet den gesamten Erfolg der Firma.
Eine klassische “Huhn oder Ei” Situation
Verfügt man über die ideale Liquidität für das Tagesgeschäft, gerät man durch zusätzliche Aufträge rasch in eine Unterliquidität und riskiert, auch das Tagesgeschäft negativ zu beeinflussen.
Hat man genügend Liquidität für Wachstumsschritte, ist man überliquide und verliert somit Geld durch Inflation und negative Bankzinsen.
Die Überbrückungsfinanzierung ist ein eleganter Ausweg aus diesem Teufelskreis: Sie ermöglicht nämlich, die Liquidität rasch den gerade vorherrschenden Bedingungen anzupassen, ohne die teure Überliquidität zu riskieren.
Aktiengesellschaft in der Schweiz
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die Aktiengesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine Aktiengesellschaft auch nur durch eine Person errichtet werden.
Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.