Über­brückungs­fi­nan­zie­rung: Defi­ni­tion

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung – Defi­ni­tion: Der Geld­be­trag, der zur Ver­fü­gung gestellt wird, um dem Kre­dit­neh­mer ein Dar­le­hen zu gewäh­ren, das ihm ermög­licht, zusätz­li­che Auf­träge anzu­neh­men.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung: Defi­ni­tion

Bei der Über­brückungs­fi­nan­zie­rung han­delt es sich um ein Dar­le­hen an Fir­men, die zur Absi­che­rung des Dar­le­hens ihre bestä­tig­ten Auf­träge von Kun­den ein­brin­gen.

Von beson­de­rer Wich­tig­keit hier­bei ist die Prü­fung der Qua­li­tät der Kun­den des Dar­le­hens­neh­mers und natür­lich des Dar­le­hens­neh­mers selbst. Aus­schliess­lich Anträge der­je­ni­gen Fir­men haben Aus­sicht auf Erfolg, deren Zuver­läs­sig­keit ihrer Kun­den aus­ser Zwei­fel steht und die selbst über eine gute Repu­ta­tion ver­fü­gen.

In der Regel wird die Finan­zie­rung rol­lie­rend über­brückt. Das heisst, im Rah­men des gewähr­ten maxi­ma­len Betra­ges wer­den sie lau­fend vom Liqui­di­tät geben­den Insti­tut durch neue Auf­träge der Firma abge­löst. Dies finan­ziert die Firma nicht nur punk­tu­ell, son­dern ver­sorgt diese über län­gere Zeit mit rascher Liqui­di­tät.

Dies erhöht die Fle­xi­bi­li­tät in der Auf­trags­pla­nung, und mit der ver­bes­ser­ten Pla­nungs­si­cher­heit beschleu­nigt sich das Wachs­tum.
Im Volks­mund spricht man daher von der Über­brückungs­fi­nan­zie­rung auch als eigent­li­cher Kata­ly­sa­tor für Fir­men im Wachs­tum.

Was war zuerst: Huhn oder Ei? Die Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Fir­men haben ins­be­son­dere Mühe, grös­sere Auf­träge zu bewäl­ti­gen, da ihre Liqui­di­tät und Infra­struk­tur auf das Tages­ge­schäft, nicht aber für Wachs­tums­schritte aus­ge­rich­tet ist.

Idea­ler­weise reicht die Liqui­di­tät einer Firma näm­lich gerade zur Bewäl­ti­gung des nor­ma­len Geschäf­tes. Ver­fügt die Firma über Liqui­di­tät, die dar­über hin­aus­geht, spricht man sonst von Über­li­qui­di­tät.

Wenn nun jedoch zusätz­li­che Auf­träge win­ken, ist die bis­her ideale Liqui­di­tät nicht dar­auf aus­ge­legt. Somit besteht das Risiko, ent­we­der die Auf­träge ableh­nen zu müs­sen oder für das nor­male Geschäft zuwe­nig Liqui­di­tät zur Ver­fü­gung zu haben. Bei­des gefähr­det den gesam­ten Erfolg der Firma.

Eine klas­si­sche “Huhn oder Ei” Situa­tion

Ver­fügt man über die ideale Liqui­di­tät für das Tages­ge­schäft, gerät man durch zusätz­li­che Auf­träge rasch in eine Unter­li­qui­di­tät und ris­kiert, auch das Tages­ge­schäft nega­tiv zu beein­flus­sen.
Hat man genü­gend Liqui­di­tät für Wachs­tums­schritte, ist man über­li­quide und ver­liert somit Geld durch Infla­tion und nega­tive Bank­zin­sen.

Die Über­brückungs­fi­nan­zie­rung ist ein ele­gan­ter Aus­weg aus die­sem Teu­fels­kreis: Sie ermög­licht näm­lich, die Liqui­di­tät rasch den gerade vor­herr­schen­den Bedin­gun­gen anzu­pas­sen, ohne die teure Über­li­qui­di­tät zu ris­kie­ren.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist die am häu­fig­sten gewählte Rechts­form für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten in der Schweiz. Sie eig­net sich für beson­ders Unter­neh­men mit hohem Kapi­tal­be­darf und ist im Schwei­ze­ri­schen Obli­ga­tio­nen­recht in den Arti­keln 620 bis 763 gere­gelt.

Akti­en­ge­sell­schaft

Die Akti­en­ge­sell­schaft ist mit knapp 113’000 Unter­neh­men (Stand Januar 2023) die in der Schweiz am häu­fig­sten gewählte Rechts­form von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Die Vor­teile bezüg­lich Haf­tung und Kapi­tal­vor­schrif­ten, auch für Klein­un­ter­neh­men, machen diese Rechts­form so beliebt.

Einige der Vor­teile sind:

  • Pri­va­tes und geschäft­li­ches Ver­mö­gen las­sen sich tren­nen. Die Haf­tung der Aktio­näre beschränkt sich also auf das Akti­en­ka­pi­tal.
  • Da die Gesell­schafts­an­teile (Aktien) ein­fach han­del­bar sind, macht diese Rechts­form sie sehr fle­xi­bel.
  • Die Akti­en­ge­sell­schaft hat punkto Kre­dit­wür­dig­keit einen guten Ruf.
  • Es ist mög­lich, die Besitz­ver­hält­nisse anonym zu gestal­ten.

Einige der Nach­teile sind:

  • Bei fahr­läs­si­gem oder straf­ba­ren Han­deln kann die Geschäfts­füh­rung mit dem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten.
  • Bei der Grün­dung ist ein Min­dest­ka­pi­tal von CHF 100’000 vor­ge­schrie­ben. Min­de­stens die Hälfte davon muss zum Zeit­punkt der Grün­dung ein­be­zahlt wer­den.
  • Da sowohl Ertrag und Kapi­tal der AG als auch das Ein­kom­men (Divi­dende) und Ver­mö­gen der Aktio­näre besteu­ert wer­den, liegt eine Dop­pel­be­steue­rung vor.
  • Der Ver­wal­tungs­auf­wand (Geschäfts­be­richte, Buch­füh­rung, Gene­ral­ver­samm­lung, Steu­er­for­mu­lare, Revi­si­ons­stelle usw.) ist ten­den­zi­ell hoch.
  • Für die Bilan­zie­rung gel­ten strenge Vor­schrif­ten bezüg­lich gesetz­li­cher Reser­ven, Mass­nah­men bei Über­schul­dung usw.

Über­brückungs­fi­nan­zie­rung

Unsere Über­brückungs­fi­nan­zie­rung stellt KMU-Betrie­­ben das benö­tigte Geld inner­halb weni­ger Tage zur Ver­fü­gung.

Wir ken­nen die Liqui­­­di­täts-Her­aus­­­for­­­de­run­­­­­gen, mit wel­chen KMUs auch in der Schweiz zuneh­mend zu kämp­fen haben:

  • Immer län­gere Zah­lungs­fri­sten, wel­che den KMUs von Gross­kun­den dik­tiert wer­den.
  • Immer höhere Bar­aus­la­gen für den Mate­ri­al­ein­kauf.
  • Erschwer­ter oder kein Zugang zu akzep­ta­blen Bank­fi­nan­zie­run­gen.

Häu­fig ent­ste­hen sol­che Situa­tio­nen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir hel­fen KMUs mit unse­ren ein­fa­chen und ver­ständ­li­chen Lösun­gen zur Ver­bes­se­rung der Liqui­di­tät.

Buchen Sie Ihre per­sön­li­che Bera­tung.

Gerne prü­fen wir gemein­sam mit Ihnen die Mög­lich­kei­ten, Ihre Firma zu ver­bes­ser­ter Liqui­di­tät zu füh­ren.

Sie fin­den die­sen Arti­kel gut? Dann dan­ken wir für’s Tei­len!