Überbrückungskredit nach Schweizer Recht
Überbrückungskredit - Definition: Bei einem Überbrückungskredit handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit, der es dem Kreditnehmer ermöglicht, einen Vorschuss auf die Einnahmen aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu erhalten.Überbrückungskredite kann man grob unterscheiden aufgrund der Geschäfte, die sie ermöglichen.
Wir unterscheiden in dieser Übersicht drei verschiedene alltägliche Situationen, die ohne Überbrückungskredite massiv erschwert, wenn nicht sogar verunmöglicht würden.
Es sind dies:
- Privatpersonen, die gegen Ende des Monats knapp bei Kasse sind
- Firmen, die für die Ausführung bereits vertraglich gesicherten Aufträge Geld oder Sicherheiten benötigen
- Privathaushalte, die eine neue Immobilie kaufen während dessen die bestehende Immobilie noch nicht verkauft ist
Während wir folgend den Überbrückungskredit für Firmen genauer beleuchten, verweisen wir bei den anderen Kredit-Arten gerne auf diverse Banken und Kredit-Institute.
Überbrückungskredit für Firmen
Das bezeichnet ein kurzfristig gewährtes Darlehen an Unternehmen. Dieses hilft der Firma über die Zeit bis zum Abschluss eines bereits gesicherten Auftrages resp. Zahlungseingang eines bereits erfolgten Verkaufs hinweg.
Der Zinssatz für solche Kredite ist in der Regel ziemlich hoch, da die Kredit gebende Bank oder Firma ebenfalls ein nicht unbeträchtliches unternehmerisches Risiko eingeht.
Diese Art von Überbrückungskredit wird gewöhnlich durch Grundbesitz, Lagerbestände oder vertraglich gesicherte Auftrage besichert.
Aktiengesellschaft in der Schweiz
Die Aktiengesellschaft ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für besonders Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf und ist im Schweizerischen Obligationenrecht in den Artikeln 620 bis 763 geregelt.Die Aktiengesellschaft ist in Österreich neben der GmbH eine von zwei österreichischen Formen der Kapitalgesellschaft. Die rechtlichen Grundlagen werden im Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Die Aktiengesellschaft besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Konkret heisst das, dass sie Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Im Unterschied zu Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft) kann eine Aktiengesellschaft auch nur durch eine Person errichtet werden.
Das durch die Gesellschafter aufzubringende Grundkapital muss mindestens 70.000 EUR betragen. Bei der Gründung ist mindestens ein Viertel davon einzuzahlen.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.