Überbrückungskredit in der Schweiz
Überbrückungskredit - Definition: Bei einem Überbrückungskredit handelt es sich um einen kurzfristigen Kredit, der es dem Kreditnehmer ermöglicht, einen Vorschuss auf die Einnahmen aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu erhalten.Überbrückungskredite kann man grob unterscheiden aufgrund der Geschäfte, die sie ermöglichen.
Wir unterscheiden in dieser Übersicht drei verschiedene alltägliche Situationen, die ohne Überbrückungskredite massiv erschwert, wenn nicht sogar verunmöglicht würden.
Es sind dies:
- Privatpersonen, die gegen Ende des Monats knapp bei Kasse sind
- Firmen, die für die Ausführung bereits vertraglich gesicherten Aufträge Geld oder Sicherheiten benötigen
- Privathaushalte, die eine neue Immobilie kaufen während dessen die bestehende Immobilie noch nicht verkauft ist
Während wir folgend den Überbrückungskredit für Firmen genauer beleuchten, verweisen wir bei den anderen Kredit-Arten gerne auf diverse Banken und Kredit-Institute.
Überbrückungskredit für Firmen
Das bezeichnet ein kurzfristig gewährtes Darlehen an Unternehmen. Dieses hilft der Firma über die Zeit bis zum Abschluss eines bereits gesicherten Auftrages resp. Zahlungseingang eines bereits erfolgten Verkaufs hinweg.
Der Zinssatz für solche Kredite ist in der Regel ziemlich hoch, da die Kredit gebende Bank oder Firma ebenfalls ein nicht unbeträchtliches unternehmerisches Risiko eingeht.
Diese Art von Überbrückungskredit wird gewöhnlich durch Grundbesitz, Lagerbestände oder vertraglich gesicherte Auftrage besichert.
Kommanditgesellschaft nach Schweizer Recht
Die Rechtsform "Kommanditgesellschaft" nach Schweizer Recht: Diese Form der Handelsgesellschaft nach Schweizerischem Obligationenrecht ist ohne Rechtspersönlichkeit, jedoch ist sie handlungs-, prozess- und betreibungsfähig.Die Kommanditgesellschaft verfügt über ein Sondervermögen. Und wenn auch die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, gilt dies für die Kommanditäre lediglich beschränkt.
Das Schweizer Recht hat zudem die Besonderheit, dass nur natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafter in Frage kommen.
Eine GmbH & Co. KG ist daher nach Schweizer Recht nicht möglich.
Zudem ist im schweizerischen Recht die Kurzform «KG», welche es beispielsweise in Deutschland gibt, nicht gestattet.
Die Kommanditges. für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der Kommanditgesellschaft. Daher findet sie Regelung als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG).
Im Unterschied zur herkömmlichen Schweizer Kommanditges. muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz sein.
Bis 30. Juni 2015 musste zudem die Firma einer Kommanditges. zwingend den Familiennamen mindestens eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Zudem einen Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet.
Seit dem 1. Juli 2016 ist dies jedoch nicht mehr nötig, da seit dann ebenfalls Fantasiebezeichnungen möglich sind.
Der Firmenzusatz “Kommanditgesellschaft” oder “KmG” sind aber nach wie vor gesetzlich vorgeschrieben.
Firmen dieser Gesellschaftsform verfügen über ein Sondervermögen. Und obwohl die Komplementäre solidarisch und unbeschränkt haften, bleibt die Haftung für die Kommanditäre auf den im Firmenbuch einsehbaren Betrag beschränkt.
Die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen unterscheidet sich von der herkömmlichen Kommanditgesellschaft, und sie ist als eigenständige Rechtsform im Kollektivanlagengesetz (KAG) geregelt.
Im Unterschied zur herkömmlichen Kommanditgesellschaft muss der unbeschränkt haftende Komplementär hier eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich sein.
Überbrückungsfinanzierung
Wir kennen die Liquiditäts-Herausforderungen, mit welchen Firmen auch in der Schweiz zunehmend zu kämpfen haben:
Häufig entstehen solche Situationen, obwohl oder gerade, weil das Geschäft wächst. Wir helfen Firmen mit unseren einfachen und verständlichen Lösungen zur Verbesserung der Liquidität.